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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Festtage
an große Ereignisse im geschichtlichen Leben der
Völker. Sie waren teils allgemeine Volks- und
Freudenfeste, teils allgemeine Bitt-, Vuß- und Ver-
söhnungsseste. So feierten die Ägypter die Epi-
phanie des Osiris, das Geburtsfest des Harpokra-
tes, die Parsen das Fest des Mithras u. s. w. Auch
die Griechen und Nömer feierten zahlreiche Götter-
feste, daneben verschiedene Gedächtnistage aus der
nationalen Geschichte. Die Nömer rechneten auch
die sog. Ferien (s. d.) im weitern Sinne des Wortes
zu den Festen. Die Gesetzgebung der Juden kennt
als grohe Feste das Passah, Pfingst- und Laub-
hüttenfest (nach ursprünglicher Bedeutung Früh-
lingsfeier, Erntefeier und Herbstfest), den großen
Versöhnungstag und das Posaunen- oder Neujahrs-
fest. Der Sabbat ist der wöchentliche Fest- und
Feiertag; als solchen beobachten die Mohamme-
daner den Freitag. Die großen Feste derselben
sind das Vairämfest und das Ramasan- oder Na-
madänfest.
Inder christlichen Kirche entwickelte sich all-
mählich eine grohe Anzahl von Festen zur Erinnerung
an die Hauptmomente in der Lcbensgeschichte Iesn
und an folgenreiche Ereignisse in der Geschichte
seiner Kirche. Man unterscheidet wöchentlicheF.
(äies 1i6l)äoinaäai'ii), zu denen der Sonntag gehört,
und jährliche (äi03 auuiv6i'8arii). Die letztern
zerfallen in große oder hohe (l"8ta pi-iirmria,
in^oi'H, z. V. Ostern, Pfingsten, Weihnachten) und
kleine (losta iniuoi-H, 86cuuäai-ik, z.V. die Apostel-
feste); in unbewegliche (lesta iimnodilia), die
stets auf den einmal fest bestimmten Kalendertag
fallen, z. B. Weihnachten, Neujahr, Johannis-,
Michaelisfest u. a. und in bewegliche (l63tli mo-
dilia), zu denen das Osterfest und die durch dessen
Lage bestimmten Feste, wie Himmelfahrt, Pfingsten
u. a. gehören; in ordentliche (lesta Ltkwta),
d.h. die jährlich wiederkehrenden und in außer-
ordentliche (t^ta inäictll.), z. B. die Kirchweihfeste,
die von der Obrigkeit eines Landes angeordneten
Vuß- und Vettage, Sieges- und Trauerfeste u. a.
Werden die Fest- und Feiertage mit Vor- und
Nachmittagsgottesdienst begangen, so heißen sie
ganze F. (l68ta loi'i, äi68 intL^ri), wird aber nur
vormittags Gottesdienst gehalten, so nennt man
sie halbe (äi68 int6i-ei8i). Doppelte F. (du^Ii-
cw) nennt man diejenigen, die durch Zusammen-
legung eines Festes mit dem vorhergehenden oder
folgenden Sonntag entstanden sind (z. B. in den
verschiedenen evang. Landeskirchen das Reforma-
tionsfest), oder an denen das Andenken zweier Er-
eignisse oder Personen gefeiert wird (wie in der
kath. Kirche Philippus und Iakobus 1. Mai, Peter
und Paul 29. Juni, Simon und Judas 28. Okt.,
s. Duplex). Man unterscheidet auch allgemeine
und besondere Feste; jene werden von der ge-
samten Christenheit, diese nur von einzelnen Teilen
derselben gefeiert. In der kath. Kirche unterfcheidet
man noch die gewöhnlichen gottesdienstlichen F.
von den in Klöstern gebräuchlichen, mit Messen
und Chorgebeten gefeierten Chorfesten (l68w clwri).
Die Feier des Festgottcsdienstes wird in der prot.
Kirche durch die Agenden, in der katholischen durch
die Liturgien, Ritualien und Breviere bestimmt.
Die Zahl der christl. Fest- und Feiertage war in den
ersten Jahrhunderten noch sehr gering. Zunächst
wurde schon in der Apostelzeit der Sonntag als der
Auserstehungstag Jesu gefeiert und daneben der
Mittwoch als der Tag des Verrats und der Freitag
als der des TodesIefu ausgezeichnet. (S.Fasten.)
Die Iudenchristen behielten außerdem ihre jüd.
Jahresfeste bei, von denen Ostern und Pfingsten,
jenes durch den Tod und die Auferstehung Jesu,
dieses durch die Ausgießung des Heiligen Geistes,
einen christl. Inhalt gewonnen hatten. Seit der
Mitte des 2. Jahrh, wurde Ostern überall in der
christl. Kirche als Jahresfest gefeiert, seit dem Ende
des 3. Jahrh, kam Epiphania (s. d.) hinzu und gleich-
zeitig hob sich auch Pfingsten mit größerer Feier
heraus. Um diefe drei Feste gruppierten sich andere
F. und es bildeten sich so die drei Fest kr eise
oder Festcyklen, die als Weihnachtskreis,
Ostertreis und Pfingstkreis die festliche Hälfte
(8om68ti'o voiniui) des Kirchenjahres (s. d.) aus-
füllen. Allen diesen Festen lag die Idee zu Grunde,
die Erinnerung an die Person und an das Werk
Christi lebendig zu erhalten, d. h. sie sind Christus-
feste. Teilweise in diese Festkreise hinein, teilweise
in die festlose Zeit legte man allmählich die
Marienfeste (s. Maria) sowie die Engel-und
Aposteltage (s. Apostel) und die Gedächtnis-
tage der Märtyrer und anderer Heiligen. Die
Lehre von der Transsubstantiation im Abendmahl
gab dem Fronleichnamsfest (s. d.) den Ur-
sprung. Die Verehrung der Heiligen steigerte die
Zahl der Fest- und Feiertage so sehr, daß im
16. Jahrh, die Hälfte aller Tage im Jahre zu
solchen geworden war. Die Reformation ver-
warf mit der Heiligenverehrung auch die Heiligen-
feste, behielt das Michaelisfest als Zest der Engel,
einige Gedächtnistage von Aposteln und folche Ma-
rienfeste bei, die eine unmittelbare Beziehung auf
das Leben Christi zuließen. Seit dem 18. Jahrh,
beschränkte man die Zahl der Feste noch mehr, so
daß gegenwärtig von den Evangelischen meist nur
noch gefeiert werden: Weihnachten (2 Tage), Neu-
jahr, Karfreitag, Ostern (2 Tage), Himmelfahrt,
Pfingsten (2 Tage), und dazu die Landesbußtage
(s. Bußtag), Erntedankfest, Reformationsfcst und
Totenfest. Auch in der röm.-kath. Kirche wurden
einige Beschränkungen eingeführt. Papst Benedikt
XIV. verordnete (1748), daß außer den hohen Festen
nur das Fest der Veschneidnng und der Himmel-
fahrt Christi, das Fronleichnamsfest, die Feste der
Geburt, Verkündigung, Empfängnis, Reinigung
und Himmelfahrt Maria, die Feste des Petrus
und Paulus, Allerheiligen und der besondern Schutz-
heiligen eines Landes und Ortes gefeiert, die
übrigen Feste aber auf die nächsten Sonntage ver-
legt werden follten. Frankreich hob während der
Revolution alle Feste anf. Erst nachdem der
Nationalkonvent 1793 auf Nobespicrres Antrag
das Dasein des höchsten Wesens und die Unsterb-
lichkeit der Seele dekretiert hatte, wurden ganz neue
an den Dekadetagen von der Republik zu feiernde F.
angeordnet,die jedoch fämtlich nach den stürmen der
Revolution den christlichen wieder weichen mußten.
Seit Iuftinianus galten die christl. Feiertage als
Ferien, d. h. als solche Tage, an denen alle öffent-
lichen und gerichtlichen Arbeiten unterbleiben muß-
ten. Auch wurden durch die Obrigkeiten solche Lust-
barkeiten verboten, die der Heiligkeit der F. Eintrag
thaten. Die christlichen F. genießen in den verschie-
denen Staaten ein verschiedenes Maß staatlichen
Schutzes, das teils auf dem Herkommen, teils auf
bestimmten Abmachungen mit der Kirche beruht.
Auch üben die Staaten das Recht, bei besondern
Veranlassungen, z. B. Friedensschlüssen, Geburts-