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Flötenvogel - Flottieren
pfeife, deutsche F. genannt, wird von Buchsbaum- oder Ebenholz und Elfenbein, zuweilen auch aus Silber, Porzellan oder Glas gearbeitet und besteht aus einer aus vier Stücken zusammengesetzten Röhre (im 17. Jahrh. nur aus einem Stück), sieben Tonlöchern und aus einer, vier, acht, selbst vierzehn oder fünfzehn Klappen. Letztere sind erst seit dem 17. Jahrh. allmählich angebracht worden; die F. Friedrichs d. Gr. z. B. hatten nur zwei. Sie dienen zur reinern Erzeugung der chromatischen Töne, die vordem nur durch Halbdeckung der Löcher u. s. w. zu erlangen waren. Ihr jetziger Umfang geht von dem eingestrichenen d bis zu dem viergestrichenen a; auch benutzt man zum Soloblasen F. von dem Umfange des kleinen g bis zum fünfgestrichenen c. Außerdem wendet man, um einen durchdringenden Ton im Orchester zu erzielen, noch folgende F. an: a. die Terzflöte, die eine Terz höher klingt, als sie geschrieben wird, zwar den Umfang, jedoch nicht den vollen Ton der gewöhnlichen hat; b. das Piccolo oder die Oktavflöte, die mit dem Umfang der F. übereinstimmt, aber eine Oktave höher klingt; c. das Es-Piccolo, das einen halben Ton höher steht als das vorige; d. das F-Piccolo, das denselben Tonumfang wie die beiden vorgenannten hat, aber um eine Terz höher als das erstere und um einen Ton höher als das letztere steht; e. das C-Flötchen, die kleinste Flötengattung, steht um eine Septime höher als die Oktavflöte. Die F. ist das beweglichste unter allen Blasinstrumenten und war lange Zeit auch das beliebteste. Um die Verbesserung der F. haben sich Quanz, Ribock, Trommlitz und in neuester Zeit vorzüglich Theobald Böhm (s. d.) Verdienste erworben. Flötenschulen lieferten Fürstenau, Drouet, Beyer, Hugot, Wunderlich u. a. – Eine kleine Art Querflöte ist die Querpfeife (s. d.).
Flötenvogel (Gymnorhina Gray), krähenartige Vögel aus Australien von schwarz und weißer Färbung, die sich durch ihre helle flötenartige Stimme bemerkbar machen. Häufig in den zoolog. Gärten, wo sie wie die Raben gehalten werden. Ihr Preis schwankt zwischen 20 und 30 M.
Flötenwerk, eine kleine Orgel (s. d.), die nur Labialstimmen enthält und die vermöge einer durch Gewichte bewegten Walze automatisch spielt.
Flotow, Friedr., Freiherr von, Opernkomponist, geb. 26. April 1812 zu Teutendorf, einer Besitzung seiner Eltern in Mecklenburg-Schwerin, war ursprünglich zur diplomat. Laufbahn bestimmt, ging aber mit 16 Jahren zur Musik über und machte seitdem Kompositionsstudien bei Reicha in Paris. Dort schrieb er zuerst einige Opern für Privattheater, dann für öffentliche Bühnen («Le naufrage de la Méduse», auch u. d. T. «Die Matrosen»; «L’âme en peine», auch u. d. T. «Der Förster»), die bald wieder verschwanden. 1855 als Kammerherr und Hoftheaterintendant nach Schwerin berufen, gab F. diese Stellung 1863 wieder auf, lebte seit 1868 als Privatmann auf einem Rittergute bei Wien und starb 23. Jan. 1883 in Darmstadt. Popularität gewann F. durch die Opern «Alessandro Stradella» (1844 in Hamburg) und «Martha, oder der Markt zu Richmond» (1847 in Wien), die über Deutschland hinausdrangen. Ein starkes melodisches Element mischt in ihnen Aubersche Koketterie mit deutscher Sentimentalität. F.s spätere Opern «Die Großfürstin», «Rübezahl», «Indra» und «Albin» hatten wenig Glück. – Vgl. Friedrich von F.s Leben. Von seiner Witwe (Lpz. 1892).
Flott heißt in der Seemannssprache alles, was schwimmt; flott machen bedeutet ein auf Grund geratenes Schiff wieder abschleppen, so daß es in «freies Wasser» kommt, d. h. flott wird.
Flottbek, Groß- und Klein-Flottbek, Dörfer im Kreis Pinneberg des preuß. Reg.-Bez. Schleswig, 7 km westlich von Altona, durch das Villenviertel Neu-Othmarschen voneinander getrennt, mit (1890) 1024 und 1012 meist luth. E., Gärtnerei und Landwirtschaft. Klein-Flottbek liegt an der Linie Altona-Blankenese der Preuß. Staatsbahnen, unweit des rechten Ufers der Elbe und hat Post, Telegraph, Brauerei, großartige Parkanlagen sowie eine berühmte von James Booth (s. d.) begründete Baumschule. Einer der größten Parks Deutschlands, mit Gewächshäusern, ist der des frühern Hamburger Senators Jenisch. Klein-Flottbek und das unmittelbar an der Elbe gelegene Teufelsbrücke, mit Hotels und Badeanstalt, werden viel besucht.
Flotte (frz.), die Gesamtheit der Schiffe eines Staates. Man unterscheidet Kriegsflotte und Handelsflotte (Kauffahrteiflotte). Vornehmlich bezeichnet F. eine zu einem bestimmten Zweck versammelte größere Anzahl von Kriegsschiffen, die von einem gemeinschaftlichen Befehlshaber, einem Admiral, Vice- oder Konteradmiral oder Kommodore geführt werden. In frühern Zeiten knüpfte sich der Name F. an eine bestimmte Zahl von Schlachtschiffen und zwar nicht unter neun. Eine Abteilung geringerer Zahl nannte man Geschwader (s. d.). Zur bessern Führung und Beweglichkeit der F. teilte man dieselben in drei Hauptteile: Vorhut, Centrum und Nachhut. Ein Admiral befehligte das Ganze und besonders das Centrum, ein Viceadmiral die Vorhut und ein Konteradmiral die Nachhut. Da indessen bei großen F. die Zahl der Schiffe sich, z. B. in den holländ.-engl. Kriegen im 17. Jahrh., bisweilen auf 120 bis 130 belief, so gliederte man die Hauptabteilungen wieder in Divisionen. (S. Marine und Flottille.) Neuerdings versteht man unter F. die Vereinigung mehrerer Geschwader unter gemeinsamem Oberbefehl. So würde eine neuere Schlachtflotte sich zusammensetzen aus einem oder mehrern Panzergeschwadern, einem oder mehrern Kreuzergeschwadern und einer Torpedobootflottille sowie einer Anzahl von Torpedobootjägern, Lazarettschiffen und Handelsschiffen für die Kohlen-, Munition- und Proviantzufuhr, Über die deutsche Kriegsflotte s. Deutsches Heerwesen (Bd. 5, S. 69 fg.); über Handelsflotte s. Handelsmarine. – F. in der Färberei, s. d. (S. 574 a).
Flottenstammdivision, ehemaliger Name der Matrosendivision (s. d.).
Flottenstation, die Marinebezirke von Seestaaten, deren Küsten an verschiedenen Meeren liegen. So teilt sich die russ. Marine in die F. der Ostsee, des Schwarzen und Asowschen Meers, des Kaspischen Sees und in die sibirische F.; die franz. Marine in die F. des Atlantic und des Mittelmeers. Auch kann man unter F. befestigte, dem Kolonialbesitz einer Seemacht angehörige Häfen verstehen, in denen die Kriegsschiffe durch Werftanlagen und Kohlenstationen ihre Ausrüstung ergänzen und Reparaturen vornehmen können.
Flotthäfen, s. Dock.
Flottholz, zur Verfertigung von Schwimmern (Flotten) in der Netzfischerei (s. d.) geeignetes leichtes Holz, z. B. von der Schwarzpappel.
Flottieren (frz.), schwimmen, schweben, hin und her schwanken; veralteter Ausdruck für das Hin-^[folgende Seite]