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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Forstsystemisierung - Forstverwaltung
vel u. s. w. Die Specialstatistik schildert die Forst-
wirtschaft einzelner Länder oder Waldgebiete. Die
F. ist eine Hilfswissenschaft namentlich für Forst-
politik, Aorstverwaltung, Waldwertrechnung. Wird
das stattst. Material nach bestimmten Gesichtspunk-
ten geordnet, so läßt es sich für kulturstatist. Unter-
suchungen überhaupt verwerten. Allerdings sind
dazu ausgedehnte Atassenbeobachtungen nötig, weil
die wirtschaftlichen Erscheinungen oft durch zahl-
reiche verschiedene Ursachen bedingt werden und
weil die Einzelzahlen oft ziemlich unsicher sind.
Einige forststatist. Angaben s. unter Waldfläche.
Ein umfassendes Werk über allgemeine F. giebt eo
nicht. Ein großer Teil des statist. Materials ist in
den allgemeinen Werken und Zeitschriften über
Landesstatistik enthalten. Von einigen Staaten
sind Werke über F. erschienen: Hagen, Die forst-
lichen Verhältnisse Preußens (2. Aufl., bearbeitet
von Donner, 2 Bde., Verl. 1883); Die Forstver-
waltung Bayerns (Münch. 186 l); Darstellung der
königlich sächs. Staatsforstverwaltung (Dresd. 1865;
hierzu Nachträge aus neuerer Zeit im "Tharandter
forstlichen Jahrbuche"); Die forstlichen Verhältnisse
Württembergs (Stuttg. 1880; hierzu jährliche statist.
Mitteilungen); Schuberg, Die Forstwirtschaft im
Grohherzogtum Baden (Karlsr. 1884; hierzu jährlich
forststatist. Mitteilungen); Wilbrand, Mitteilungen
aus der Forst- und Kameralvcrwaltung des Groß-
herzogtums Hessen (Darmst. 1886); von Berg, Mit-
teilungen über die forstlichen Verhältnisse in Elsaß-
Lothringen (Strasib. 1883); Lorenz und Wessely,
Die Bodenkultur Österreichs (Wien 1873); Statist.
Jahrbuch des k. k. Ackerbauministeriums (ebd. 1875
fg.); Vedö, Die wirtschaftliche und kommerzielle Be-
schreibung der königlich ungar. Staatsforsten (Buda-
pest 1878); ders., Die wirtschaftliche und kommer-
zielle Beschreibung der Wälder des ungar. Staates
(ebd. 1885); ätatiäticiu" loi-68ti0i'6 (Par. 1878);
3tHtiLtica f0i-63wi6 (Flor. 1870). Aus der Schweiz
sind besonders statistisch besprochen die Kantone
Thurgau (1860), Bern (1867), Aargau (1878),Zürich
(1880). Mehrere Länder umfaßt: Bernhardt, F.
Deutschlands (Berl. 1872) und Leo, F. über Deutsch-
land und Österreich-Ungarn (7 Lfgn., ebd. 1871-74).
Statist. VtitteilungenüberFlächen, Personal u.s.w.,
namentlich in Deutschland, bringt jährlich neu der
2. Teil des Forst- und Iagdkalenders von Iudeich
und Vehm (Berlin).
Forstsystemisierung, s. Forstcinrichtnng.
Forsttaxation, s. Forstabschätzung. Der Aus-
druck F. wurde früher auch für Forsteinnchtung (s. d.),
besonders für Waldertragsregelung gebraucht.
Forsttechnologie, Kenntnis der Holzgewerbe,
s. Forstbenutzung.
Forstvereine, Vereine mit dem Zweck, durch
wissenschaftliche Vorträge und mündlichen Aus-
tausch der Ansichten in wissenschaftlicher und prak-
tischer Hinsicht anregend für ihre Mitglieder zu
wirken. In Deutschland bestehen außer der jähr-
lich tagenden Versammlung deutscher Forstmänner
(gegründet 1870), die keine ständigen Mitglieder
hat, und außer dem Verbände der deutschen forst-
lichen Versuchsanstalten, an dessen Versammlungen
sich nur Abgeordnete der betreffenden Staaten be-
teiligen, jetzt ungefähr 29 F., die meist jährlich
Wanderversammlungen abhalten. Die ältesten der-
selben sind: der Vadische Forstverein (gegründet
1839), der Schlesische Forstverein (gegründet 1841),
der Harzer Forstverein (gegründet l.843), der Säch-
sische Forstverein (gegründet 1847), der Thüringer
Forstverein (gegründet 1849). In Österreich be-
stehen außer dem nur von Delegierten beschickten
Forstkongreh (gegründet 1875) und außer zwei Forst-
schulvereinen 14 F., davon sind von Bedeutung der
Böhmische Forstverein und die Mährisch-Scblesische
Forstsettion (beide 1849 gegründet). In der Schweiz
besteht ein Forstverein seit 1843. Auch in andern
Ländern, z. B. in Nichland, hat sich das Vcreins-
leben entwickelt. Viele F. geben regelmäßig erschei-
nende Berichte oder Zeitschriften heraus. Ein Ver-
zeichnis der F. giebt jährlich der "Forst- und Iagd-
talender" von Iudeich und Behm (Berlin).
Forstvermessung, die geometr. Vorarbeiten
jeder Forsteinrichtung (s. d.), welche die geometr.
Unterlagen für die forstlichen Karten und Schriften
liefern; insbesondere bestimmt die F. die Größe der
Waldfläche sowie die aller einzelnen Teile derselben
(Bestände u. s. w.), die einer Sonderung bedürfen. -
Vgl. Baur, Lehrbuch der niedern Geodäsie (4. Aufl.,
Bcrl. 1886).
Forstverwaltung, die Einrichtung des Forst-
dienstes; sie muß eine verschiedene sein, je nach-
dem es sich um Groß- oder Kleinbesitz handelt.
Nur ersterer ermöglicht eine auf den Grundsätzen
einer vernünftigen Arbeitsteilung beruhende F.
Die Hauptteile des Forstdienstcs sind Schutz, Ver-
waltung und Direktion. Die Ausgabe der ^ chu tz-
beamten (Waldwärter, Forstwärter, Wald- oder
Forstaufseher, Waldfchützen, auch Förster und Unter-
förster genannt) ist zunächst die Besorgung des Forst-
schutzes im ausgedehntesten Sinne, ganz besonders
aber des Schutzes gegen Menschen, sodann die Unter-
stützung der Forstvcrwaltungsbeamtcn bei der Wirt-
schaftsführung überhaupt, also Aussichtsführung
bei den Fällungen, Kulturen, Wegebau, Holztrans-
port u. s. w. In letzterer Beziehung nennt man das
Schutzpersonal auch technisches Hilfspersonal. Einer
wissenschaftlichen Vor- und Fachbildung bedarf der
Schutzbeamte nicht; für ihn genügt Volk^schulbil-
dung, fachlich eine handwerksmäßige Unterweisung,
entweder nur bei einem Lchrherrn oder auf einer
Förstcrschule (s. d.). Tüchtige Personen aus dem
gewöhnlichen Arbeiterstande, ausgediente Soldaten
eignen sich am besten für diesen Dienst. Die Größe
der Schutzbezirke hängt von deren Lage und davon
ab, ob em Wald des Schutzes mehr oder weniger
bedarf.
Die verwaltenden oder betriebsführen-
dcn Beamten haben die unmittelbare, also selb-
ständige Ausführung aller auf den technischen Be-
trieb bezüglichen Anordnungen, sowie aller derer,
die sich auf Forstpolizei und Forstschutz beziehen,
diese aber mehr in anordnendem, überwachendem
Sinne. Sie führen die ganze Wirtschaft nach Maß-
gabe der von der höhern Instanz genehmigten Vor-
schläge oder Pläne, die für gewisse Vetriebsmaß-
regeln, z. V. Hauungen, Durchforstungen, unter
Umständen jährlich, meist aber für mehrere Jahre
vorgeschrieben sind, für andere Maßregeln, z. V.
Forstverbcsserungen (Kulturen, Wegbau, Entwäs-
serungen), wohl überall alljährlich aufgestellt und
genehmigt werden; sie haben ferner den Verkauf
der Waldprodukte, Verrechnung der Material-
cvträge und Betriebsausgaben zu besorgen, jedoch
meist ohne Geld selbst einzunehmen oder auszu-
geben, und sind endlich die lmmittelbaren Vorge-
setzten des Schutz- und technischen Hilfspersonals.
Diese verwaltenden Beamten bilden die wichtigste