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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften - Forstwissenschaft
wirtschaft (s.d.). 2) Verbindung der Holzzucht
mit Tierzucht, nämlich Wald weidebetrieb,
Tiergartenbetrieb. 3) Verbindung der Holz-
zucht mit andern Nebennutzuugen, z.B. Harz-
nutzung (s. d.) und Streunutzung (s. Waldstreu).
Die Stellung der F. in der gesamten Voltswirt-
schaft zeigt mancherlei Eigentümlichkeiten, die sich
indessen auf einfache Grundgesetze der allgemeinen
Wirtschaftslehre zurückführen lassen. Die wichtig-
sten dieser Eigentümlichkeiten sind folgende. In
der F. überwiegt das Kapital als Produktions-
faktor sehr bcdeutend^ die Arbeit. Bezüglich des
erstern ist die F. weit intensiver, bezüglich der letz-
tern weit ertensiver als die Landwirtschaft derselben
Zeit und Gegend. Vei der F. entfallen auf 1 u".
jährlich ungefähr 5-10 Arbeitstage, bei der Land-
wirtschaft 50-190, dageaen ist bei der F. 1 da. un-
gefähr belastet mit 1200-1500 M. Vorrats- oder
Betriebskapital, bei der Landwirtschaft nur mit
110-450 M. Mit der Höhe des Unitriebes (s. d.)
und der Güte des Standortes wächst die Größe des
Vorratskapitals. Für eine Fichtenwirtschaft beträgt
z. V. der normale Holzvorrat im Durchschnitt aller
Altersklassen bei l)0jährigem Umtrieb auf schlechten!
Standort ungefähr 100, auf sehr gutem 300 t'm, bei
100jährigemUmtrieb dagegen auf schlechtem Stand-
ort 200, auf sehr gutem 550 im für 1 Ka des im
strengen Nachhaltsbetriebe bewirtschafteten Waldes.
Da nun die Verzinsung des Vorratskapitals durch
den an ihm erfolgenden Znwachs (s. d.) eine sehr
geringe ist, so erklärt sich schon hieraus leicht, warum
namentlich der Kleinbesitz seinen Holzvorrat mehr
und mehr vermindert und das aus der Wirtschaft
gezogene Kapital lieber andern Produktionszweigen
zuwendet. Erleichtert wird diefer Vorgang we-
sentlich dadurch, daß ein großer Teil des Betriebs-
kapitals der F., nämlich die ältern Bestände des
Holzvorrats, dem Produkt der Wirtschaft, d. h. dem
abtriebs- und absatzfähigen Holze außerordentlich
ähnlich ist. Bezüglich der Arbeit leidet der Klein-
besitz sehr an dem Mangel einer genügenden Arbeits-
teilnng, die bei der geringen Arbeitsmenge, welche
die F. verwertet, nur der Grohbesitz ermöglicht, z. B.
Durchführung einer richtigen Einrichtung der Ver-
waltung,AnstellungbesondererSchutzbeamtenu.s.w.
Saat und Ernte liegen bei der F. so weit ausein-
ander, daß in den meisten Fällen derjenige, der Holz
anbaut, die Früchte seiner Arbeit nicht selbst ernten
kann. Begangene Wirtschaftsfchler, z. B. verfehlte
Wahl der Holzart, lassen sich meist sehr schwer, oft
nur mit großen Opfern wieder gut machen. Alle
diefe und noch manche andere Eigentümlichkeiten
dcr F. machen sie, namentlich die Hochwaldwirtschaft
mit hoherm Umtriebe, mehr geeignet für den Groh-
als für den Kleinbesitz.
Aus denselben Gründen, vorzüglich aber wegen
dcr geringen Arbeitsmenge, die sie verwertet, eignet
sich die F. unter allen Gewerben am meisten für
den Staat; es zeigen dies die Erträge der Staats-
waldungen, die keineswegs hinter denen der Privat-
waldungen zurückstehen. Der Staat tritt, wo er
einmal Waldbesitzer ist, immer als Groftbesitzer,
nicht als Kleinbesitzer auf. Dazu kommt wesentlich
noch die Bedeutung des Waldes im Haushalte der
Natur, dessen wohlthätige klimatische Einflüsse auf
Milderung der Tcmperaturertremc, der Stürme,
auf Regenverteilung, dessen günstiger Einfluß auf
die nachhaltige Speisung der Gewässer, dessen
Schutz gegen Vodenabschwemmungcn an steilen
Hängen, gegen Flugsandverwehungen an den Kü-
sten und im Binnenlande, gegen Lawinen im Hoch-
gebirge. Man hat diese günstigen Einflüsse des
Waldes namentlich früher wohl vielfach überschätzt,
allein ganz zu leugnen sind sie entschieden nicht,
wenn sie auch mebr nur örtlicher Natur sind, als
man früher meist glaubte. Es handelt sich hier um
allgemeine Nützlichkeiten, die dem Waldbesitzer ge-
wöhnlich nur iudirekt oder gar nicht, der gesamten
Volkswirtschaft aber direkt zu gute kommen. Diese
Eigentümlichkeiten der F. sprechen unbedingt für
den Staatswaldbesitz.
Muß dcr Staat, ebenso wie andere Großbesitzer,
mit einer den Bodenwirtschaften überhaupt eigenen
niedrigen Verzinsung der Wirtschaftskapitale zufrie-
den sein, so ist immerhin der Naldbesitz eine sehr be-
achtenswerte Einnahmequelle für den Staatshaus-
halt, und das Bestreben, den Waldbesitz möglichst
zu erhalten und Zu vergrößern, ist durchaus gerecht-
fertigt. Durch die staatliche F. einen Teil der Aus-
gaben zu decken, dadurch die Steuerlast zu erleichtern,
ist eine gesunde Finanzpolitik, weil der Staat seine
Forsten ebensogut und einträglich bewirtschaften
tann, wie der Private, während andere Gewerbe sich
für die Hand des Staates weniger eignen.
Forstwirtschaftliche Berufsaenossenfchaf
ten, s. Land- und forstwirtschaftliche Verufsgenos-
fensch asten.
Forstwissenschaft. Die F. lehrt den Zweck der
Forstwirtschaft, die möglichst vorteilhafte Benutzung
des zur Holzzucht bestimmten Grund und Bodens,
erreichen. Sie ist keine für sich bestehende Wissen-
schaft, sondern stützt sich auf Grundwissenschaften
und ergänzt sich durch Hilfswissenschaften. Das
Systemder F. entwickelt sich hiernach wie folgt:
^. Grundwissenschaften. 1) Naturwissen-
schaften: Chemie, und zwar allgemeine, Agrikultur-
und technische Chemie; Mineralogie und Geognosie
mit besonderer Beziehung auf Bodenkunde; Bota-
nik, und zwar allgemeine Botanik, Anatomie
und Physiologie dcr Pflanzen, Forstbotanik (s. d.);
Zoologie, und zwar allgemeine Zoologie und
Forstzoologie; Physik und Meteorologie. 2) Ma-
thematik: allgemeine Mathematik und Vermessungs-
kunde, einschließlich Planzeichnen. 3) Mechanik und
Maschinenlehre. 4) Allgemeine Wirtschaftslchre
(Nationalökonomie).
V. Fachwissenschaften. 1) Waldbau (s. d.,
Forstproduktionslehrc), vorzugsweise auf die forst-
liche Botanik, Bodenkunde und Klimalehre ge-
stützt; 2) Forstschutz (s. d.) oder Lehre der Wald-
pflege, eigentlich ein ergänzender Teil des Wald-
baues, dem als Hilfswissenschaft außer der ge-
nannten noch vorzugsweise die forstliche Zoologie
zu Grunde liegt; 3) Forstbenutzung (s. d.) und Forst-
technologie; 4) Forstmathematik (s. d.), die Holz-
meßkunde, Zuwachslehre und Forstsinanzrechnung
umfaßt; 5) Forsteinrichtung (s.d.) und Waldertrags-
rcgclung (s.d.); 6) Forstverwaltung (s.d.); 7) Lehre
von der Forstpolizei (s. d.); 8) Iagdkunde (s. d.);
9) Geschichte dcr F. und Forstwirtschaft (s. d.).
0. Ergänzende Hilfswissenschaften: Fi-
nanzwissenschaft mit besonderer Beziehung auf die
Bedeutung der Forstwirtschaft als Einnahmequelle
des Staates; Nechtskunde mit befonderer Beziehung
auf Forst- und Iagdgesetzgebung; Landwirtschafts-
lchre, einschließlich Wiesenbau.
Die Geschichte der F. reicht kaum weiter zurück,
als bis Anfang des 18. Jahrh., während eine Forst-