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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Francke (Karl Philipp) - Franckenstein
und Schwester nach Gotha und 1692 nach Halle, wo
er an der neuerrichteten Universität zuerst die Pro-
fessur der orient. Sprachen, später eine theologische
übernahm; zugleich erhielt er das Pastorat in der
damaligen Amts-, jetzt Vorstadt Glaucha. vier be-
gründete er seit 1695 die Franckeschen Stiftungen
(s. d.). Die pietistische Richtung seiner Theologie ver-
wickelte F. in häufige Streitigkeiten mit der Geistlich-
keit und der Universität in Halle. Er starb 8. Juni
1727 zu Halle. Unter seinen zahlreichen Schriften
sind hervorzuheben: "ÖffentlichesZeugnis vomWerk,
Wort und Dienst Gottes" (Halle 1702) und "Segens-
volle Fußtapsen des noch lebenden Gottes" (ebd.
1709 u. ö.); seine "Pädagogischen Schristen" gab G.
Kramer in der "Bibliothek pädagogischer Klassiker",
Bd. 11 (2. Aufl., Langensalza 1885) heraus. Im
Bereiche seiner Stiftungen wurde ihm 5. Nov. 1829
ein ehernes Standbild (modelliert von Rauch) er-
richtet. - Vgl. Guerike, A. H. F., eine Denkschrift
(Halle 1827); Kramer, Beiträge zur Geschichte A.
H. F.s, enthaltend den Briefwechsel F.s und Spe-
ners (ebd. 1861); ders., Neue Beiträge Zur Geschichte
A. H. F.s (ebd. 1875); ders., A. H. F., em Lebensbild
(2 Bde., ebd. 1880-82); A. Stein, A. H. F. (3. Aufl.,
in den "Deutschen Gefchichts- und Lebensbildern",
Bd. 3, ebd. 1894).
Francke, Karl Philipp, Politiker, geb. 17. Jan.
1805 zu Schleswig, studierte 1823-27 zu Göttin-
gen, Heidelberg und Kiel die Rechte, trat 1827 als
Volontär in die schlesw.-Holstein.-lauenb. Kanzlei
in Kopenhagen und wurde 1835 in das General-
zoll lammer- und Kommerzkollegium versetzt. Hier
stand F. 1835 - 48 an der Spitze der Zoll- und
Handelsangelegenheiten derHerzogtümerund führte
eine durchgreifende Zollreform ein. Als 24. März
1848 die Einverleibung Schleswigs in Dänemark
ausgefprochen wurde, legte F. seine Ämter nieder
und trat in die Dienste der provisorischen Negierung
der Herzogtümer, die ihn zum Regierungspräsiden-
ten in Schleswig ernannte. Zum Abgeordneten für
das Frankfurter Parlament gewählt, stand er auf
feiten der konstitutionellen und erbkaiserl. Partei
und stimmte auch für den Malmöer Waffenstillstand,
^eit Nov. 1848 war erVevollmächtigter der schlesw.-
Holstein. Waffenstillstandsregierung (s. Deutsck-Tä-
uischer Krieg von 1848 bis 1850, Bd. 4, S. 992d)
bei der Centralgewalt. Nach Auflöfung des Par-
laments kehrte F. in sein Vaterland zurück und
übernahm im Aug. 1849 die Verwaltung des Finanz-
departements und dazu im Mai 1850 das der aus-
wärtigen Angelegenheiten, bis die Unterwerfung
des Landes unter die Vundeserckution feiner Wirk-
famkeit 31. Jan. 1851 ein Ziel setzte. Von der dän.
Negierung verbannt, übernahm er im Herbst des-
selben Jahres das Regierungspräsidium in Co-
burg und seit 1858 die Leitung des 'Ministeriums.
Nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Däne-
mark folgte er (Nov. 1863) dem Rufe des Herzogs
Friedrich von Auguftenburg zuerst nach Gotha,
dann Dez. 1863 nach Kiel, ohne hier eine besondere
Wirksamkeit entfalten zu können. Nach der preusi.
Einverleibung betrachtete er das Landesrecht der
Herzogtümer als fürimmerbefcitigt. Seine Stellung,
die er demgemäß im konstituierenden Reichstage
und dem preuß. Abgeordnetenhause einnahm, führte
zum Bruche mit der herzogt. Familie. F. starb
23. Febr. 1870 zu Kiel.
Francke, Wilhelm, Jurist, geb. 26. Juli 1803
zu Lüneburg, studierte zu Göttingen Rechtswissen-
schaft, habilitierte sich dafelbst 1825 und wurde
1828 ausierord. Professor, 1831 ord. Professor und
Oberappellation^gerichtsrat in Jena. 1844 kehrte
er nach Göttingen zurück, wo er 12. April 1873
starb. Er schrieb: "Civilistische Abhandlungen"
(Gott. 1826), "Beiträge zur Erläuterung einzelner
Rechtsmaterien)) (Abteil. 1, ebd. 1828), "Das Recht
der Noterben und Pflichtteilsberechtigten" (ebd.
1831), Kommentar über den Pandektentitel "v6
N6i-6äitHti8 Mitiouk" (Abteil. 2, ebd. 1864). Seit
1837 war F. Mitherausgeber des "Archivs für die
civilistische Praris".
Francken, Antwerpener Malerfamilie. Die drei
Brüder Hieronymus I. (1540-1610), Frans I.
(1542 -1616), deren Hauptwerk ein Altar in der
Kathedrale von Antwerpen ist, und Ambrofius
(1544-1618^, der zahlreiche Altarbilder für die
Kirchen diefer ^tadt ausführte, vertraten als Schü-
ler des Frans Floris die italienisierende akademische
Richtung in der niederländ. Malerei. Von den drei
Söhnen des Frans 1.: Hieronymus II., Am-
brosius II. und Frans II., ist der letzterwabme
der bedeutendste. Er malte zumeist Bilder in kleinen
Verhältnissen und schilderte lebendig und in zahl-
reicken Figuren biblische Geschichten und allegorisch-
mytholog. Vorgänge. In seiner spätern Zeit geriet
er unter den Einfluß von Rubens, dessen monumen-
tale Werke er in genreartigen Stil übersetzte.
Franckenstein, Georg Arbogast, Freiherr von
und zu, Politiker, geb. 2. Juli 1825 zu Würzburg,
studierte daselbst die Rechte und verwaltete dann,
auf schloß Ullstadt bei Langenfeld in Mittclfranken
lebend, feine Güter. Als erbliches Mitglied des
bayr. Reichsrates (feit 1847), zu dessen Präsidenten
er 1881 vom König berufen wurde, gehörte er zu
den klerikalen Patrioten. Er stimmte gegen die Teil-
nahme Bayerns am Deutsch-Französischen Krieg
und auch gegen dessen Veitritt zum Deutschen Reich.
Als König Ludwig II. 1886 schon entmündigt war,
machte F. noch den vergeblichen Versuch, sich diesem
Zur Bildung eines neuen (klerikalen) Ministeriums
zur Verfügung zu stellen. Seit dieser Zeit bestand
eine Spannung zwischen ihm und dem bayr. Hof.
Im Deutfchen Reichstag vertrat F., der auch Mit-
glied des Zollparlaments gewefen war, feit 1872
den Wahlkreis Lohr und bekleidete nach dem Rück-
tritt Stauffenbergs 1879 bis zur Auflösung des
Reichstages 1887 das Amt des ersten Vicepräsi-
denten. In der Centrumspartei genoß F. das
größte Ansehen. Er war Vorstand der Partei und
vertrat dieselbe sowohl in den meisten wichtigern
Kommissionen, wie im Plenum bei bedeutungsvollen
Gelegenheiten, bei denen er dann meist kurze, pro-
grammatische Erklärungen abgab, während er im
übrigen selten in die Debatte eingriff. Bei den
Verhandlungen über die Schutzzölle brachte F.
20.Iuni1879 in der Tarifkommifsion den nach ihm be-
nannten Antrag (Franckenfteinsche Klausel)
ein, welcher schließlich in folgender Fassung Gesetz
wurde: "Derjenige Betrag der Zölle und der Tabak-
steuer, welcher die Summe von 130 Mill. M. in
einem Jahre übersteigt, ist den einzelnen Bundes-
staaten nach Maßgabe der Bevölkerung, womit sie
zu den Matrikularbeiträgen herangezogen werden,
i zu überweifen." Dem Erfuchen des Papstes Anfang
1887, die Centrumspartei für das Eeptennat zu
gewinnen, kam F. nicht nach. Doch hatte er sich in
der letzten Zeit der Reichsregierung mehr genähert,
als er 22. Jan. 1890 in Berlin starb. - Sein Sohn,