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Francke (Karl Philipp) – Franckenstein
und Schwester nach Gotha und 1692 nach Halle, wo er an der neuerrichteten Universität zuerst die Professur der orient. Sprachen, später eine theologische übernahm; zugleich erhielt er das Pastorat in der damaligen Amts-, jetzt Vorstadt Glaucha. Hier begründete er seit 1695 die Franckeschen Stiftungen (s. d.). Die pietistische Richtung seiner Theologie verwickelte F. in häufige Streitigkeiten mit der Geistlichkeit und der Universität in Halle. Er starb 8. Juni 1727 zu Halle. Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: «Öffentliches Zeugnis vom Werk, Wort und Dienst Gottes» (Halle 1702) und «Segensvolle Fußtapfen des noch lebenden Gottes» (ebd. 1709 u. ö.); seine «Pädagogischen Schriften» gab G. Kramer in der «Bibliothek pädagogischer Klassiker», Bd. 11 (2. Aufl., Langensalza 1885) heraus. Im Bereiche seiner Stiftungen wurde ihm 5. Nov. 1829 ein ehernes Standbild (modelliert von Rauch) errichtet. – Vgl. Guerike, A. H. F., eine Denkschrift (Halle 1827); Kramer, Beiträge zur Geschichte A. H. F.s, enthaltend den Briefwechsel F.s und Speners (ebd. 1861); ders., Neue Beiträge Zur Geschichte A. H. F.s (ebd. 1875); ders., A. H. F., ein Lebensbild (2 Bde., ebd. 1880‒82); A. Stein, A. H. F. (3. Aufl., in den «Deutschen Geschichts- und Lebensbildern», Bd. 3, ebd. 1894).
Francke, Karl Philipp, Politiker, geb. 17. Jan. 1805 zu Schleswig, studierte 1823‒27 zu Göttingen, Heidelberg und Kiel die Rechte, trat 1827 als Volontär in die schlesw.-holstein.-lauenb. Kanzlei in Kopenhagen und wurde 1835 in das Generalzollkammer- und Kommerzkollegium versetzt. Hier stand F. 1835‒48 an der Spitze der Zoll- und Handelsangelegenheiten der Herzogtümer und führte eine durchgreifende Zollreform ein. Als 24. März 1848 die Einverleibung Schleswigs in Dänemark ausgesprochen wurde, legte F. seine Ämter nieder und trat in die Dienste der provisorischen Regierung der Herzogtümer, die ihn zum Regierungspräsidenten in Schleswig ernannte. Zum Abgeordneten für das Frankfurter Parlament gewählt, stand er auf seiten der konstitutionellen und erbkaiserl. Partei und stimmte auch für den Malmöer Waffenstillstand. Seit Nov. 1848 war er Bevollmächtigter der schlesw.-holstein. Waffenstillstandsregierung (s. Deutsch-Dänischer Krieg von 1848 bis 1850, Bd. 4, S. 992 b) bei der Centralgewalt. Nach Auflösung des Parlaments kehrte F. in sein Vaterland zurück und übernahm im Aug. 1849 die Verwaltung des Finanzdepartements und dazu im Mai 1850 das der auswärtigen Angelegenheiten, bis die Unterwerfung des Landes unter die Bundesexekution seiner Wirksamkeit 31. Jan. 1851 ein Ziel setzte. Von der dän. Regierung verbannt, übernahm er im Herbst desselben Jahres das Regierungspräsidium in Coburg und seit 1858 die Leitung des Ministeriums. Nach dem Tode des Königs Friedrich Ⅶ. von Dänemark folgte er (Nov. 1863) dem Rufe des Herzogs Friedrich von Augustenburg zuerst nach Gotha, dann Dez. 1863 nach Kiel, ohne hier eine besondere Wirksamkeit entfalten zu können. Nach der preuß. Einverleibung betrachtete er das Landesrecht der Herzogtümer als für immer beseitigt. Seine Stellung, die er demgemäß im konstituierenden Reichstage und dem preuß. Abgeordnetenhause einnahm, führte zum Bruche mit der herzogl. Familie. F. starb 23. Febr. 1870 zu Kiel.
Francke, Wilhelm, Jurist, geb. 26. Juli 1803 zu Lüneburg, studierte zu Göttingen Rechtswissenschaft, habilitierte sich daselbst 1825 und wurde 1828 außerord. Professor, 1831 ord. Professor und Oberappellationsgerichtsrat in Jena. 1844 kehrte er nach Göttingen zurück, wo er 12. April 1873 starb. Er schrieb: «Civilistische Abhandlungen» (Gött. 1826), «Beiträge zur Erläuterung einzelner Rechtsmaterien» (Abteil. 1, ebd. 1828), «Das Recht der Noterben und Pflichtteilsberechtigten» (ebd. 1831), Kommentar über den Pandektentitel «De hereditatis petitione» (Abteil. 2, ebd. 1864). Seit 1837 war F. Mitherausgeber des «Archivs für die civilistische Praxis». ^[Spaltenwechsel]
Francken, Antwerpener Malerfamilie. Die drei Brüder Hieronymus Ⅰ. (1540‒1610), Frans Ⅰ. (1542‒1616), deren Hauptwerk ein Altar in der Kathedrale von Antwerpen ist, und Ambrosius (1544‒1618), der zahlreiche Altarbilder für die Kirchen dieser Stadt ausführte, vertraten als Schüler des Frans Floris die italienisierende akademische Richtung in der niederländ. Malerei. Von den drei Söhnen des Frans Ⅰ.: Hieronymus Ⅱ., Ambrosius Ⅱ. und Frans Ⅱ., ist der letzterwähnte der bedeutendste. Er malte zumeist Bilder in kleinen Verhältnissen und schilderte lebendig und in zahlreichen Figuren biblische Geschichten und allegorisch-mytholog. Vorgänge. In seiner spätern Zeit geriet er unter den Einfluß von Rubens, dessen monumentale Werke er in genreartigen Stil übersetzte.
Franckenstein, Georg Arbogast, Freiherr von und zu, Politiker, geb. 2. Juli 1825 zu Würzburg, studierte daselbst die Rechte und verwaltete dann, auf Schloß Ullstadt bei Langenfeld in Mittelfranken lebend, seine Güter. Als erbliches Mitglied des bayr. Reichsrates (seit 1847), zu dessen Präsidenten er 1881 vom König berufen wurde, gehörte er zu den klerikalen Patrioten. Er stimmte gegen die Teilnahme Bayerns am Deutsch-Französischen Krieg und auch gegen dessen Beitritt zum Deutschen Reich. Als König Ludwig Ⅱ. 1886 schon entmündigt war, machte F. noch den vergeblichen Versuch, sich diesem zur Bildung eines neuen (klerikalen) Ministeriums zur Verfügung zu stellen. Seit dieser Zeit bestand eine Spannung zwischen ihm und dem bayr. Hof. Im Deutschen Reichstag vertrat F., der auch Mitglied des Zollparlaments gewesen war, seit 1872 den Wahlkreis Lohr und bekleidete nach dem Rücktritt Stauffenbergs 1879 bis zur Auflösung des Reichstages 1887 das Amt des ersten Vicepräsidenten. In der Centrumspartei genoß F. das größte Ansehen. Er war Vorstand der Partei und vertrat dieselbe sowohl in den meisten wichtigern Kommissionen, wie im Plenum bei bedeutungsvollen Gelegenheiten, bei denen er dann meist kurze, programmatische Erklärungen abgab, während er im übrigen selten in die Debatte eingriff. Bei den Verhandlungen über die Schutzzölle brachte F. 20. Juni 1879 in der Tarifkommission den nach ihm benannten Antrag (Franckensteinsche Klausel) ein, welcher schließlich in folgender Fassung Gesetz wurde: «Derjenige Betrag der Zölle und der Tabaksteuer, welcher die Summe von 130 Mill. M. in einem Jahre übersteigt, ist den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung, womit sie zu den Matrikularbeiträgen herangezogen werden, zu überweisen.» Dem Ersuchen des Papstes Anfang 1887, die Centrumspartei für das Septennat zu gewinnen, kam F. nicht nach. Doch hatte er sich in der letzten Zeit der Reichsregierung mehr genähert, als er 22. Jan. 1890 in Berlin starb. – Sein Sohn,