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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frankreich (Verkehrswesen)

Davon führten 7589 und 7399 Schiffe franz., 17830 und 12865 fremde Flagge. Zur See wurden 1893 für 3500, zu Lande für 14151 Mill. Frs. Waren eingeführt. Von der Ausfuhr gingen 2921 zur See, 1406 Mill. Frs. zu Lande. Die wichtigsten Seehandelsplätze mit dem Verkehr von 1892 sind folgende:

Häfen Eingelaufene Schiffe Gehalt in 1000 t Ausgelaufene Schiffe Gehalt in 1000 t

Marseille 4026 3315 3802 3099

Le Havre 2302 2092 1393 1364

Bordeaux 1474 930 1413 940

Dünkirchen 1895 1184 1034 450

Rouen 1332 699 692 273

St. Nazaire 855 656 251 170

Calais 2296 602 2033 488

Dieppe 1492 436 1132 244

Cette 888 439 787 375

Boulogne 1427 607 1658 621

Die bedeutendsten Landhandelsplätze sind: Paris, Lyon, Lille, Montpellier, Nimes, Nantes, Rouen, Rennes, St. Etienne, Toulouse, Aix, Beaucaire, Carcassonne, Béziers, Nancy, Orléans, Perpignan, Tours u. s. w. - Vgl. Voissin-Bey, Die Seehäfen F.s (deutsch von G. Franzius, Lpz. 1886).

III. Binnenschiffahrt. Ein wichtiges Verkehrsmittel bietet das hochentwickelte Kanalnetz. Die schiffbaren Wasserstraßen hatten 1884 eine Gesamtlänge von 16296 km, welche sich so verteilten, daß 1892 km auf das Gebiet des Nordens, 3596 km auf dasjenige des Kanals, 3983 auf das des Oceans, 3397 auf das des Golfs von Gascogne und 3428 auf das Mittelländische Meer entfielen. Ende 1890 waren von 16733 km 8948 km schiffbare und 2920 flößbare Wasserläufe, 4865 km aber Kanäle. In Wirklichkeit waren jedoch (1891/92) nur 12327 km in Benutzung (7522 km Flüsse und 4805 km Kanäle).

Die bedeutendsten Kanäle sind: die flandr. Kanäle zwischen Dünkirchen, Calais und der Schelde (105 km); der Somme- (156,6 km) und St. Quentin-Kanal (96,3 km); der Ardennenkanal zwischen Oise und Maas (100 km); der Ourcq-Kanal zur Seite des Ourcq und der Marne (108 km); der Sambre-Oisekanal (121,8 km); der Marne-Rhein-Kanal (213,6 km), jetzt aber F. nur noch auf 120 km angehörig; der Kanal von Burgund (242 km); der Kanal von Nivernais (175,6 km), der die Yonne bei Auxerre mit der Loire verbindet; der Loing-Kanal von der Seine bis Buges; der Briare-Kanal, der älteste in F. (von 1642), der von Buges bis Briare an der Loire (zusammen 108 km); der Seitenkanal der Loire (196,3 km); der Orléans-Kanal (73,5 km); der Canal du Centre (120 km), von Châlon-sur-Saône nach Digoin an der Loire. Der Rhône-Rhein-Kanal (363 km; 189,8 französisch) verbindet die Saône mit Straßburg. Der Kanal von Arles nach Bouc hat 47,4 km Länge; der Kanal von Beaucaire (77,8 km) geht von Beaucaire nach Aiguesmortes, wo er sich in drei Zweige teilt. An seinem Westende beginnt der Canal des Etangs (45,9 km). Der Canal du Midi (239,5 km) geht von Toulouse nach dem Etang de Thau. Der Seitenkanal der Garonne ist 210,6 km lang und überschreitet die Garonne sowie den Tarn. Der Berry-Kanal geht von der Loire bis Tours, ein Arm führt nach Montluçon; einschließlich des kanalisierten Cher ist er 322,5 km lang. Der Kanal von Brest nach Nantes (360 km) verbindet Loire, Vilaine, Blavet und Aune. Der Ille-Rance-Kanal (84,7 km) verbindet Vilaine und Rance.

Die Summe von (1891) 3536,7 Mill. Tonnenkilometern der Binnenschiffahrt resultiert aus einem Tonnengehalte von 25,18 Mill. t und einer durchschnittlichen Fahrt von 140 km. Davon entfallen auf die Kanäle 2000 Mill. Tonnenkilometer. Die Güter sind vor allem Baumaterialien, mineralische Brennstoffe, Ackerbauerzeugnisse, Holz, Erze und Dünger. Über den Verkehr seit 1882 s. Französische Eisenbahnen (S. 145 a). Die durch schiffbare Wasserwege am meisten begünstigten Departements sind Nord, Seine-et-Marne, Ardennes, Saône-et-Loire, Aisne und Seine. Nur 3 Departements (Lozère, Cantal und Pyrenées-Orientales) haben gar keine schiff- und flößbaren Wege. - Seit 1877 ist die franz. Regierung eifrig bemüht, mit einem Kostenaufwand von 1 Milliarde Frs. das Netz der Wasserstraßen zu verbessern und zu erweitern. Es soll namentlich die Verbindung des Kanals La Manche mit dem Mittelmeer vertieft und andererseits ein für große Seeschiffe fahrbarer Kanal zwischen Ocean und Mittelmeer hergestellt werden. Ein Schiff von 38,5 m Länge, 5 m Breite und 1,8 m Tiefgang kann die wichtigen Wasserläufe schon jetzt ohne Gefahr benutzen.

Vgl. Schlichting, Über die Wasserstraßen F.s (Berl. 1880); H. Keller, Die Wasserstraßen F.s (in Petermanns "Mitteilungen", Bd. 27, 1888); Guide officiel de la navigation intérieure (Par. 1887).

IV. Eisenbahnen und Straßenbahnen. Über die Eisenbahnen s. Französische Eisenbahnen.

Die Straßenbahnen, bei welchen überwiegend Zugtiere benutzt werden (24 Linien hatten Dampfbetrieb), haben ihre Linien seit 1877 bis Ende 1892 von 375 km auf 1512 km vermehrt.

V. Post- und Telegraphenwesen. F. besitzt (1892) mit Algerien 7797 Postanstalten. Die Einnahmen, einschließlich der Telegraphen, beliefen sich auf 204,9, die Ausgaben auf 157,8 Mill. Frs. Es wurden befördert in Tausenden Stück:

Art des Verkehrs Briefe Postkarten Drucksachen u. Warenproben

Innerer Verkehr 708648 45435 912190

Internationaler Verkehr 95400 3979 79336

Durchgangsverkehr 40518 1964 46252

Die Zahl der Wertbriefe und Postanweisungen betrug 36739000 mit einem Werte von 3321,99 Mill. Frs. Die größten Einnahmen wurden in den Depart. Seine, Nord, Gironde, Bouches-du-Rhône, die geringsten in Hautes-Alpes und Lozère erzielt.

Telegraph. Die optischen Telegraphen wurden in F. 1794 eingerichtet, hatten 1844 eine Ausdehnung von 5000 km und verbanden Paris mit 29 Städten. Die elektrischen wurden dem allgemeinen Gebrauch erst 1850 übergeben und 1889 umfaßte das Netz 88047 km (davon 81321 km Luftlinien, 1699 km unterirdische, 5027 unterseeische, 237 km pneumatische in Paris, mit Drähten in einer Länge von 287113 km). Staatsbureaus gab es (1892) 7284, Eisenbahn- und Privatbureaus 3305. Die Zahl der Depeschen betrug 45328888, darunter 33 Mill. interne, 5 Mill. internationale, 1 Mill. Durchgangs- und 5 Mill. Dienstdepeschen. Paris allein lieferte ungefähr 31 Proz. aller in franz. Bureaus aufgegebenen Drahtmeldungen. Die Kabellinien nach andern Ländern sind Eigentum fremder Gesellschaften, mit Ausnahme derjenigen von Paris nach Neuyork.