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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freiberg (in Mähren) - Freibodenmänner
derung des Bergbaues große Silberschmelzhütten
(Muldener Hütten, s. d., und Halsbrüctener Kutten,
s.d.) und der zurZusührung der Erze 1788 angelegte
Kurprinzenkanal. Um die seit den dreißiger Jahren
von den Gewässern überwältigten Erzreichtümer der
Freiberger Gegend benutzen zu können, lies; die Re-
gierung 1844 einen Stollen, den Nothschönberger
Stollen (s. d.) bauen, welcher das Wasser aus den
tiefsten Gruben, besonders dem mächtigen Hals-
brückener Gangzuge, in die Triebisch bei Rothschön-
berg abführt. Andere Industriezweige sind:
Gold- und Silberspinnerei, Drahtflechterei, Eisen-
Brauereien sowieFabrikation von Düngemitteln, Ci-
garren, Wollwaren, Lacken, mathem. Instrumenten,
Lederwaren, Pulver und Papier.
Geschichte. Infolge der Entdeckung der Silber-
adern (um 1165) siedelte Markgraf Otto der Reiche
zwischen 1185-90 Bergleute aus dem Harz hier an
und befestigte den Ort, der 1221 erstmals F. genannt
wird. Auf Grund zahlreicher, namentlich von Hein-
rich dem Erlauchten erteilter Privilegien und des
örtlichen Gewohnheitsrechts entstand zwischen 1296
und 1305 das Stadtrecht, die bedeutendste derartige
Feststellung im Meißnerlande; das Bergrecht der
Stadt wurde schon 1233 nach dem Ordenslande
Preußen, 1258 nach Schlesien übertragen und na-
mentlich dem später weit verbreiteten Iglauer Berg-
recht zu Grunde gelegt. In den Wirren nach Hein-
richs des Erlauchten Tode (1288) siel F. 1296 in die
Hände König Adolfs von Nassau und kam erst 1307
an Friedrich den Gebissenen (s. d.) zurück. Bei den
vielfältigen Landesteilungen blieb es samt den Berg-
werken stets Gemeingut des Hauses, bis es durch die
Hauptteilung von 1485 (die Bergwerke erst 1547 durch
die Wittenbergcr Kapitulation) für immer in den
ausschließlichen Besitz der Albertinischen Linie kam.
Im 14. bis 15.Jahrh, gingen die Erträge des Berg-
baues sehr zurück; um so eifriger sorgten die Landes-
herren für die Feststellung des Bergrechts, das in
zwei Redaktionen aus dererstenHälfte des 15.Jahrh.
vorüeglunddieGrundlagedesmeißnisch-sächs. Berg-
rechts bis ins 19. Jahrh. war. Seit Heinrich der
Fromme 1505 F. zu seiner Residenz machte, wurde
der Dom die Grabstätte dieses jüngcrn Zweiges der
Albcrtiner (bis auf Johann Georg IV.); Heinrich
führte auch 1536 die Reformation ein und säkulari
sierte die Klöster der Stadt. Der Dreißigjährige
Krieg brachte für F. zwei vergebliche Belagerungen
durch die Schweden (März 1639 und Dez. 1642 bi5
Febr. 1643). Zum Andenken an die zweite wurde
1843 vor dem Petersthor ein Denkmal errichtet.
Am 29. Okt. 1762 erfochten die Preußen (13000
Mann) unter Prinz Heinrich und Seydlitz bei F.
einen vollständigen Sieg über die Reichstruppen
und Österreicher (30000 Mann) unter General Ha-
dik. Der neu aufblühende Bergbau erhielt durch die
Gründung der Bergakademie eine feste Wissenschaft
liche Grundlage. 1887 wurde die Münze von Dres-
den wieder nach F. verlegt.
Vgl. Benseler, Geschichte F.s und seines Bergbaues
(2. Aufl., Freiberg 1853); Gerlach, Kleine Chronik
von F. (ebd. 1876); Ooclex 6ip1oin3.ticu8 saxonino
r^ias (2. Hauptteil, Bd. 12-14; auch u. d. T. Ur-
kundenbuch der Stadt F., hg. von Ermisch, 3 Bde.,
Lpz. 1883-90); F.s Berg- und Hüttenwesens,
durch den Bergmännischen Verein zu F., 2.Aufl., Frei
1889); Heydenreich und Knmtth, Die Beziehungen
des Hauses Wettin zur Vcrghauptstadt F. (Freiberg
1889); Heydenreich, Geschichte und Poesie des Frei-
berger Bergbaues (ebd. 1892); Führer durch Sachsens
Verghauptstadt F. nebst seiner Umgebung (ebd.1894).
Freiberg, slaw. I^idor, Stadt in der österr.
Bezirkshauptmannschaft Neutitfchein in Mähren,
in hügeliger Umgebung, an der rechts zur Oder
gehenden Lubina und der Stauding-Stramberger
Lokalbahn, hat (1890) 3827, als Gemeinde 4674
czech.E., Post, Telegraph, Bezirksgericht (140,85 ^^m^,
23 Gemeinden, 29 Ortschaften, 20281 E., 5956
Deutsche, 14153 Czechen), spätgot. Pfarrkirche,
1570 an Stelle einer aus dem 11. Jahrh, erbaut,
czech. Lehrerbildungsanstalt,Korbflechtschule; Schas-
wollindustrie, besonders starke Tuchweberei, Fes-
fabrikation, Feldwirtschaft und Viehzuckt. ftery.
Freiberg, Heinrich von, s. Heinrich von Frei-
Freiberge oder Freibergen, srz. ^raneli68
NoutHFii63, eine Landschaft im jurassischen Teile
des schweiz. Kantons Bern, von dem franz. Depart.
Doubs (Franche-Comts) durch die felsige Thalspalte
des Doubs getrennt, besteht aus mehrern parallel
von SW. nach NO. streichenden Höhenzügen des
Jura (le Peur 1186 m) und den zwischen denselben
gelegenen einförmigen Hochthälern. Das Klima ist
rauh, der Boden arm, meist Weide- und Waldland,
zum Teil sumpfig. Die F. wurden erst Ende des
14. Jahrh, urbar gemacht, nachdem die Bischöfe von
Basel, zu deren Besitzungen das wilde Wald- und
Bergland bis 1792 gehörte, durch Gewährung von
Steuer- und Fronsreiheit Ansiedler aus den benach-
barten Thälern zur Einwanderung bewogen hatten.
Die ersten Ansiedelungen sollen erst 1384 entstan-
den sein. Seit 1815 mit dem Kanton Bern ver-
einigt, bilden die F. einen Bezirk mit 176,9 hkm
Fläche und (1888) 10817 franz. E., darunter 10096
Katholiken und 688 Evangelische, in 17 Gemeinden.
Haupterwerbsquellen sind neben spärlichem Acker-
ban Alpenwirtschaft, Pferdezucht und Uhrenfabri-
kation. Hanptort ist Saignelsgier (s. d.).
Freibeuter, Räuber, namentlich Seeräuber,
welche sich unter dem Vorwande, an einem Kriege
teilzunebmen, fremden Eigentums bemächtigen. F.
besitzen keinen von einer kriegführenden Macht aus-
gestellten Kaperbrief und unterscheiden sich dadurch
vom Kaper (s. d.); sie sind überhaupt nicht zum Auf-
bringen von Schiffen berechtigt und pflegen nach
Umständen die Flagge zu wechseln, um Schiffe beider
kriegführenden Parteien zu nehmen. (S. Flibustier.)
Frei bis zur Adria, Losungswort Italiens
während des Italienischen Krieges von 1859, dem
Kriegsmanifest Napoleons III. vom 3. Mai 1859
entnommen, welches "ein freies Italien bis zum
Adriatifchen Meer" verhieß.
Freibleibend, eine Klausel, welche bei An-
stellung einer Ware oder bei einer andern Erklärung
die Hastung ablehnt, falls die andere Partei die
Erklärung annimmt. Die so verklausulierte Erklä-
rung ist also nur Einladung, die Gegenpartei möge
einen Antrag (s. d.) stellen, dessen Acceptation (s. d.)
der Erklärende sich vorbehält. Der Vertrag kommt
dann erst mit der Acceptation zu stände.
Freibodenmänner (^i'668oii6i'8), der Name
einer polit. Partei in den Vereinigten Staaten
1848-52. Sie ging hervor aus der sog. Freiheits-
partei (I^ili6i't7 I>ln-t)'), die den Grundsatz verfocht,
daß das ganze Gebiet der Vereinigten Staaten
durch seine natürliche Beschaffenheit die Si/aveni
ausschließe. Ein anderer Teil der F, aMy, hertz^