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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freikux - Freiligrath
reichen leichten Truppen des österr. Heers zu füh-
ren. Diese Freibataillone besaßen keinen Kanton
und rekrutierten sich vorzugsweise aus Ausländern,
Kriegsgefangenen und Fahnenflüchtigen; auch das
Ofsizierkorps bestand größtenteils aus Ausländern
und enthielt viele Abenteurer. Der König übertrug
die Aufstellung dieser Truppen nur besonders tüch-
tigen, als energisck bewährtenOfsizieren, stellte an die
Freibataillone in Bezug auf die Exerzierausbildung
etwas geringere Anforderungen und gestattete den-
selben, entsprechend der eigenartigen taktischen Ver-
wendung , auch das sonst streng untersagte Besetzen
von Wohnplätzen und sonstigen, für die lokale Vertei-
digung besonders vorteilhaften Artlichieiten. Nach
den Friedensschlüssen wurden sie wieder aufgelöst.
Auch in den Kriegen gegen Napoleon I. wurden
mehrere F. errichtet, welche glückliche Waffcnthaten
verricktet haben; der Herzog von Vraunschweig-
Ols, Lützow, Colomb u. a. sind als deren Führer
bekannt (s. Freiwillige). Im ersten deutsch-dän.
Kriege haben sich die F. von der Tanns, Zastrows
u. a. ausgezeichnet, in Mexiko 1864 die französischen
iog. Contreguerrillas unter Milson, einem ehe-
maligen preuft. Husarenofsizier; in Italien die F.
Garibaldis und unter ihnen befonders die "Tausend
von Marsala", welche 1860 auf Sicilien landeten.
Die französischen F., welche sich 1870 bildeten, nann-
ten sich Francs-Tireurs (s. d.). (Vgl. Freischaren.)
Freikux, s. Kur.
Freilager, s. Entrepöt und Niederlagen. - In
militär. Sinne ist F. soviel wie Biwak (s.d.). sTheod.
Freiland, s. Landliga, deutsche, und Hcrtzka,
Freilassung. Der röm. Sklave stand im Eigen-
tums seines Herrn wie eine Sache oder ein Stück
Vieh. Aber er hörte dadurch nicht auf, Sklave zu
sein, daß der Herr fein Eigentum z. B. dadurch
aufgab (derelinquierte), daß er ihn laufen ließ.
Wer den Herrenlosen für sich einfing, machte sich
zum Eigentümer. Ein Freier wurde der Sklave,
solange er in röm. Staatsgebiet war, noch zu
Ciceros Zeit nur durch eine in bestimmter Form er-
klärte F. (inlluunii88io) feitens seines Eigentümers:
eine Scheinverteidigung der Freiheit der Sklaven vor
dem röm. Magistrat, verbunden mit symbolischer Be-
rührung mit ememStabe sf6"wca)undNachsprechung
feierlicher Worte und Loslassung seitens des Eigentü-
mers (vinäicw) durch die unter Bewilligung der Cen-
soren auf Antrag des Eigentümers erlangte Eintra-
gung in die Steuerlisten (consn) oder durch Erklärung
im Testament des Eigentümers (wgtHinenw). Stand
dem Herrn das volle Eigentum ox Mi-6 ^uiiitium
ls. Civilrecht) am Sklaven zu, so wurde dieser durch
1'olche Freilassung sogar röm. Bürger, während Frei-
gelassene, bei denen nicht alle diese Erfordernisse
vorlagen, cin minderes Recht erlangten (Latinen
oder Peregrinen). Aber auch die freigelassenen
Bürger standen den freigeborenen Bürgern nicht
gleich. Ihren Erwerb fuchten die Freigelassenen
siid6rti) hauptsächlich im Handel und Gewerbe,
viele wurden Schreiber. Und den Gewerbsmann
.achtete der freigeborene Römer mit etwas junker-
hafter Gesinnung nicht für voll. In den Volks-
versammlungen mußten die Freigelassenen sämtlich
in einer Tribus stimmen. Der Freilassende wurde
-sein Patron, dem er Ehrerbietung schuldete und
von dem er beerbt werden konnte. Da die F. später
als Sport betrieben wurden, schränkte sie die Gesetz-
gebung unter Kaiser Augustus ein. Die I^ex ^6iia
.Aentia und I'uria Ocmini^ forderten einen der im
^ Gefetz genannten Gründe, welcher einem dazu ein-
! gefetzten Kollegium nachzuweisen war. - Nicht
minder verschiedene Formen der F. hatte das Deut-
sche Recht ausgebildet. Sehr charakteristisch ist
die F. durch Wehrhaftmachung des Unfreien m der
Volksversammlung (manuinigZio per Fai-atkwx);
eine andere Form war die, welche sich durch Angebot
eines Scheinpreises vollzog (F. durch Schatzwurf).
Aber auch wirklicher Loskauf aus der Unfreiheit fand
vielfach statt. Auch eine F. unter Mitwirkung der
Kirche kam vor, wobei eine Urkunde aufgenommen
wurde, übrigens war die Wirkung der verfchiedenen
Arten der F. verschieden. Die genannten beiden
Formen machten den Freigelassenen vollfrei und
mundfrei. Blieb der Freigelassene im Mundium
des Herrn, so wurde er auch wie der römische liderwg
von seinem Patron beerbt. In andern Fällen der
F. rückte der Unfreie innerhalb der Unfreiheit um
eine Stufe höher, er wurde Höriger.
Freilichtmalerei, f. Hellmalerei.
Freiligrath, Ferd., Dichter, geb. 17. Juni 1810
zu Detmold, befuchte bis 1825 das dortige Gym-
nasium und lernte dann, gegen seine Neigung, bis
1831 zu Soest als Kaufmann, in welcher Stellung
er mit Grabbe in Verkehr trat. Nachdem er bis 1836
als Commis in einem Wechselgeschäft zu Amster-
dam und 1837-39 in Barmen tonditioniert hatte,
entfagte er, veranlaßt durch den Beifall, den seine
1838 gesammelt erschienenen Gedichte fanden, dieser
Laufbahn und zog nach Darmstadt, wo er ganz
feinen: poet. Schaffen lebte. Hier überraschte ihn
1842 ein ihm von dem Könige von Preußen ver-
liehenes Jahrgehalt, in dessen Genuß er nun nach
St. Goar übersiedelte. Hatte er hierdurch wie durch
sein Gedicht auf den Tod des span. Generals Diego
Leon, mit der Schlußwendung: "Der Dichter steht
auf einer höhern Warte als auf den Zinnen der
Partei", Mißtrauen und Groll seiner ultraliberalen
Freunde, besonders Herweghs erweckt, so erregte
sein 2 Jahre darauf erfolgender Verzicht auf das
Jahresgehalt in jenem Lager um so größeren Jubel.
Von da an stellte F. seine Dicbtung ganz in den
Dienst der "Partei". Er lebte in der Schweiz und
seit 1846, um kaufmännischen Erwerb zu finden, in
London. Die Märzbewegung von 1848 führte ihn
nach Deutschland zurück, wo er nun an die Spitze
der demokratischen Partei in Düsseldorf trat. Wegen
des Gedichts "Die Toten an die Lebenden" ange-
klagt, wurde er nach kurzer Untersuchungshaft im
Okt. 1848 freigefprochen und ging dann nach Köln
um an der "Neuen Rhein. Zeitung" mitzuarbeiten.
Erneuerte polit. Anklagen trieben ihn 1851 wieder
nach London, wo er, nach mancherlei Kämpfen und
Sorgen, zuletzt in gesicherter bürgerlicher Stellung
lebte, bis er dieselbe (1867) durch das Eingehen der
von ihm verwalteten Bankagentur plötzlich wieder in
Frage gestellt sah. Durck mehrere seiner Freunde
wurde hierauf in Deutschland eine Nationalkollekte
veranlaßt, deren Ergebnisse F. ein sorgenfreies Leben
gewährleisteten. F. kehrte 1868 nach Deutschland
zurück und lieh sich in Stuttgart nieder. Im Juli 1874
siedelte er nach Cannstatt über und starb daselbst
i 18. März 1876. Im 1.1838 erschien in Stuttgart die
! erste Sammlung seiner "Gedichte", die 1892 die
47. Auflage erlebten. Eine Nachlefe zu denselben bil-
det "Zwischen den Garben" (Swttg. 1849). Seine
polit. Gedichte erschienen zuerst gesammelt im "Glau-
bensbekenntnis" (Mainz 1844), weiter in "ya iin!
Sechs Gedichte" (Herisau 1846) und "Neuere polit.