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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freistuhl - Freiwillige
1 Ziegelei und Viehhandel. Nahebei Alt-Frei-
stett/Dorf mit 2129 meist evang. E., Cigarren-
fabrik, 2 Ziegeleien, Landwirtschaft, Hanf- nnd
Tabakban. Hier überschritt 1703 und 1705 Mar-
schall Villars den Rhein.
Freistuhl, s. Femgerichte.
Freitag, der sechste Tag der Woche, bei den
Angelsachsen Frigedag, im Englischen I'>iäHv, im
Schwedischen ^reä^, hat seinen Namen von der
Göttin Fria (nordisch Frigg, s. d.) und nicht, wie
man srüher annahm, von Freyja. Frigg war aber
die Göttin der Liebe, und so ist ^i-i^tae die deutsche
Übersetzung des lat. clws Venerig. Bei den Mo-
hammedanern ist der F. (68c1nim:y der geheiligte
Tag der Ruhe. Über den Stillen F. in der Kar-
woche s. Karfreitag. ^Geheimmittel.
Freitags Mittel gegen Schwindsucht, s.
Freitreppe, s. Treppen.
Freitruppen, s. Freikorps.
Freiübungen, diejenigen Leibesübungen, die
ohne Zuhilfenahme eines Gerätes auf ebenen: Boden
iln Gehen, Stehen, Hüpfen, Springen, Dreben und
Laufen ausgeführt werden. Sie ergeben sich aus
der natürlichen Gliederung des menschlichen Körpers
und den davon hergeleiteten Möglichkeiten der Be-
wegung, bilden die Grundlage aller Turnübungen
und eignen sich namentlich für gemeinschaftliches
Turnen. Um ihre Wirksamkeit auf den Körper zu
erhöhen, beschwert man die Arme mit hölzernen
oder eisernen Stäben (s. Stabübungen) oder mit
Hanteln (s. d.). Die Iahnsche Turnschule kannte die
F. noch nicht, obgleich die Idee der F. schon in
Pestalozzis Elementargymnastik (1807) auftritt. Die
F. sind erst von A. Spieß mit künstlerischer und
pädagogischer Meisterschaft zu einem Hauptteile der
Turnknnst gemacht worden. Die F. sind auch ein
wesentlicher Bestandteil der Heil- und Zimmergym-
nastik. Beim Militärturnen bilden die F. die Grund-
lage für die körperliche Ausbildung des Soldaten
sowohl im Ererzieren wie im Turnen. Bei Hinzu-
nahme des Gewehrs (Gewehrübungen) dienen
sie gleichzeitig als Vorübung zu den Griffen und
,;um Anschlage. In England sind die F. nnter dem
Namen ^3.1i8t1ieni^3 namentlich in Familienkreisen
als Zimmergymnastik für gesundheitliche und ästhe-
tische Zwecke verbreitet. - Vgl. ^pieh, Das Tur-
nen in den F. für beide Geschlechter (Die Lehre der
Turnkunst, Tl. 1, Bas. 1840); ders., Turnbuch sür
Schulen (2 Tle., ebd. 1847-51); Maul, Die F. und
ibre Anwendung im Turnunterricht (Darmst. 1862);
Lion, Leitfaden für den Betrieb der Ordnungs- und
Freiübungen (7. Aufl., Brem. 1888). Mr die
neuere Vetriebsweife: Zettler, Methodik des Turn-
unterrichts (2. Aufl., Verl. 1881).
Freiviertel, bei einem Wappen das in seiner
Tinktur von der Hauptfarbe des Schildes sich ab-
beoende, an einer der vier Ecken des Schildes liegende
Viertel. Ihm verwandt ist das Ort (s. d.).
Frei von Bruch, auch frei von Leckage oder
frei von Beschädigung sind Klauseln, welche in
das Konnossement (s. d.) aufgenommen werden
können und die gesetzliche Haftung des Verfrachters
ii. d.) für Bruch, Leckage oder Beschädigung der
Ladung aufheben, falls nicht der Empfänger be-
weisen kann, daß Bruch, Leckage oder Beschädigung
durch Verschulden des Schiffers oder einer Person,
für welche der Verfrachter verantwortlich ist, her-
beigeführt wurden (Deutsches Handelsgesetzbuch
Art. 059).
Frei von Obllgo, Ohne Obligo, soviel wie
Freibleibend (s. d.). Dem Indossament (s. d.) bei-
gefügt, bedeutet es, ebenso wie "ohne Gewähr-
leistung", daß der Indossant nicht dastet, wenn der
Bezogene den Wechsel nicht annimmt oder nicht
zahlt (Deutsche Wechselordnung Art. 15; schweizer
Obligationenrecht Art. 732).
Freiwächter, ehemals eine Bezeichnung für
Beurlaubte, die vom Nachtdienste befreit waren
nnd bürgerliche Gewerbe treiben oder sich als Arbei-
ter verdingen dnrften. Nach der von König Friedrich
Wilhelm I. eingeführten preuß. Heeresorganisation
durfte jeder Chef einer Compagnie oder Schwadron
außer der Übungszeit eine Anzahl Soldaten be-
urlauben und den hierdurch ersparten Sold zur
Anwerbung von Ausländern verwenden, etwaige
Ersparnisse aber für sich behalten. Die hierdurch
entstandenen Mißbrauche stellte König Friedrich
d. Gr. ab, indem er die Zahl der Beurlaubten
bestimmte, den ersparten Sold der allgemeinen
Werbekasse zuwies, jedoch jedem Compagniechef
einen bestimmten Teil davon überließ. Diese Be-
urlaubten wurden F. genannt. Diese Einrichtung
wurde uach demKriege von1806 und 1807aufgehoben.
Freiwaldau. 1) Bezirkshauptmannschaft in
Qsterreichisch-Schlesien, hat 736,:;8 hkm und (1890)
69 688 (32 674 männl., 37 M4 weibl.) deutsche
kath. E., darunter 424 Evangelische und 214 Israe-
liten, 9350 Wohnhäuser und 16 747 Wohnparteien
in 41 Gemeinden mit 109 Ortschaften und umfaßt
die Gerichtsbezirke F., Iauernig, Weidenau und
Zuckmantel. - 2) F., czech. I'Vivaläov, Stadt und
Sitz der Bezirkshauptmannschaft F., ehemals Schutz-
stadt des Fürstbischoss von Breslau, in einem frennd-
lichen Thale des oberschles. Gesenkes, an der Viela,
nnd an der Osterr. Lokalbahn Hannsdorf-Ziegen-
hals (Station F.-Gräfenberg), hat (1890) 3764, als
Gemeinde 6223 deutsche E., Post, Telegraph, Bezirks-
gericht (264,54 hkm, 14 Gemeinden, 36 Ortschaften,
29020 deutsche E.), altes, ehemals befestigtes Schloß,
große Kirche; bedeutende Leinen- und Baumwoll-
industrie, Flachsgarnbleicherei. In F. befindet sich die
Centralleitung des ma'hr.-schles. Sudeten-Gebirgs-
vereins. Nahebei der Badeort Gräsenberg (s. d.).
Freiwaldau, Dorf im Kreis Eagan des preuß.
Reg.-Bez. Liegnitz, an der Alten Tschirna, hat
(1890) 2227 E., Post, Telegraph; bedeutende Fa-
brikation von Porzellan, braunem Geschirr (Bunz-
lauer Gut) und blauen Dachsteinen sowie Ziegeleien.
Freiwerber, Brautwerber, der im Auftrage
eines andern für diesen um die Hand eines Mäd-
chens anhält und nach erhaltener Zusage das Hei-
ratsgeschäft vermittelt.
Freiwillige (Voluutarii) waren bei den Römern
die Veteranen, die ihre Zahl von Feldzügen bereits
ausgedient hatten (sinsriti) und bei einem Anfrufe
(als evooati) wieder unter die Waffen traten. Frei-
willige Heercsfolge leisteten im Mittelalter viele, die
nicht durch Grundbesitz oder Lehn zum Kriegsdienst
verpflichtet waren; alle Kreuzheere, alle Söldner-
scharen seit dem 14. Jahrh, bestanden aus F., ebenso
größtenteils die Heere des Dreißigjährigen Krieges.
F. strömten in Frankreich während der Revolution
zu Tausenden den Heeren zu, teils aus Patriotis-
mus, teils aus Furcht vor der Guillotine. Sie wur-
den in besondere Bataillone formiert und diese spä-
ter mit den Linienbataillonen verbunden.
Der Aufruf des Königs von Preußen "An mein
Volk" vom 3. Febr. 1813 veranlaßte die Errichtung