Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Friedmann (Siegwart)'
zurück, nachdem er von 1876 bis 1879 Mitglied des Hamburger Stadttheaters gewesen war, und verließ es 1881 wieder, um sich auf Gastreisen zu begeben. Dann wurde
er Mitbegründer und 1882–92 Societär des Deutschen Theaters in Berlin. Die Ehe F.s mit Helene von Dönniges wurde nach fünfjähriger Dauer gelöst. 1893 zog er sich
von der Bühne zurück und lebt seitdem in Blasewitz bei Dresden. Für F.s Darstellungen ist vor allem originelle Auffassung bei großer Lebenswahrheit
charakteristisch. Zu seinen besten Leistungen gehören einerseits Shylock, Othello, Jago, Hamlet, Richard III., Karl IX. in Lindners «Bluthochzeit», Franz Moor,
Philipp II., Marinelli u.s.w., andererseits Thorane, Bonjour, Bolz, Schumrich u.s.w.
Friedreich, Nikol., Mediziner, geb. 31. Juli 1825 zu Würzburg, studierte in Würzburg und Heidelberg Medizin und habilitierte sich 1853 an
erstgenannter Universität für das Gebiet der innern Pathologie, nachdem er mehrere Jahre als Assistent am Julius-Hospital daselbst unter Marcus fungiert hatte.
1857 wurde er außerord. Professor der pathol. Anatomie und Leiter des pathol.-anatom. Instituts ebendaselbst, 1858 ord. Professor der Pathologie und Therapie und
Direktor der mediz. Klinik in Heidelberg, wo er 6. Juli 1882 starb. Er schrieb: «Beiträge zur Lehre von den Geschwülsten innerhalb der Schädelhöhle» (Würzb.
1853), «Die Krankheiten der Nasenhöhlen, des Larynx und der Trachea u.s.w.» (in Virchows «Handbuch der speciellen Pathologie», Erlangen 1854), «Die Krankheiten
des Herzens» (ebd. 1861; 2. Aufl. 1867), «Über progressive Muskelatrophie, über wahre und falsche Muskelhypertrophie» (Berl. 1873), «Der akute Milztumor und seine
Beziehungen zu den akuten Infektionskrankheiten» (Sammlung klinischer Vorträge, Lpz. 1874).
Friedrich I.,
der Rotbart (Barbarossa), römisch-deutscher Kaiser (1152–90), zweiter König und erster Kaiser aus dem Hause der Hohenstaufen,
geb. 1121 als Sohn Herzog Friedrichs II., des Einäugigen, von Schwaben und der Judith, einer Schwester des Welfen Heinrichs des Stolzen, folgte als Friedrich III.
seinem Vater 1147 in der herzogl. Würde und wurde nach dem Tode König Konrads III., seines Oheims, den er auch auf seinem unglücklichen Kreuzzuge begleitet hatte
und der die Aufmerksamkeit der Fürsten auf diesen seinen kraftvollen Neffen gelenkt hatte, 1152 zum deutschen König erwählt. Mit fester Hand wußte F. zunächst in
Deutschland selbst ohne Ansehen der Person Recht und gesetzliche Ordnung herzustellen und beendete die Bürgerkriege, die unter Konrad III. das Reich zerrüttet
hatten, indem er seinem Vetter Heinrich dem Löwen zu seinem Herzogtum Sachsen auch Bayern zurückgab (1156). Der bisherige Inhaber Heinrich Jasomirgott wurde durch
Erhebung der alten bayr. Ostmark zu einem selbständigen Herzogtum Österreich zufrieden gestellt. Als aber später Heinrich der Löwe gar zu mächtig ward und des
Kaisers schwierige Lage dem Papst und den lombard. Städten gegenüber für seine persönlichen Interessen auszubeuten suchte, wandte sich F. mit seiner ganzen Macht
gegen ihn und ließ ihm nach drei vergeblichen Vorladungen zu Würzburg beide Herzogtümer nebst allen seinen übrigen Erwerbungen absprechen (1180); Bayern, diesmal
um Steiermark, das ein reichsunmittelbares Herzogtum wurde, verkleinert, erhielt der Pfalzgraf Otto von Wittelsbach; Sachsen wurde ganz zerschlagen: der Osten kam
als Herzogtum ↔ Sachsen an Bernhard von Askanien, den Sohn Albrechts des Bären, Teile von Westfalen als besonderes Herzogtum an den Erzbischof
von Köln, andere Stücke wurden den sächs. Bischöfen zurückgegeben oder jetzt verliehen; Heinrich erhielt nach seiner Demütigung zu Erfurt nur seine Hausgüter
Braunschweig und Lüneburg zurück (1181), mußte aber auf drei Jahre das Reich verlassen. Kräftig wahrte F. ferner die Machtstellung des Reichs. Der Dänenkönig
erschien vor ihm zu Merseburg und erkannte seine Oberhoheit an. Durch einen siegreichen Feldzug gegen die Polen, deren König Boleslaw IV., das bloße Schwert am
Halse, seine Befehle entgegennahm (1157), sicherte F. die deutsche Kolonisation in Brandenburg und Schlesien. Der Böhmenherzog Wladislaw ward für treue Dienste
mit der Königskrone belohnt, ohne daß aber dadurch dessen Zugehörigkeit zum Reiche gelöst worden wäre (1158). Zu Besançon empfing F. die Huldigung der Großen des
Königreichs Burgund, das er durch seine Vermählung (1156) mit Beatrix, der Tochter und Erbin des reichen Grafen Reinald, noch enger mit dem Reiche verband.
Ernste Schwierigkeiten erwuchsen F. aus seiner Stellung zu Italien und zur Kirche. Zwar hatte er schon 1155 in Pavia die lombard. Königskrone und, nachdem er
Arnold von Brescia, den heftigsten Gegner der Hierarchie, an den Papst ausgeliefert hatte, in Rom die Kaiserkrone erhalten, aber die allmählich zu reichen
republikanischen Gemeinwesen herangewachsenen lombard. Städte, voran Mailand, wollten die von ihm beanspruchten Hoheitsrechte nicht anerkennen und noch weniger
wollten das die Päpste, die seit Gregor VII. nicht ohne Erfolg bemüht gewesen waren, ihre ursprüngliche Abhängigkeit vom Kaiser ins Gegenteil zu verkehren. Auf
dem Tage zu Besançon (s. oben) überreichten die Legaten Hadrians IV. sogar ein Schreiben, worin die Kaiserkrone als ein
beneficium (d.i. Lehen) des Papstes bezeichnet war. Sie wurden scharf abgewiesen, und F. erklärte in einem Rundschreiben vor
aller Welt, daß er die Kaiserkrone lediglich der Gnade Gottes und der Wahl der deutschen Fürsten verdanke. Über das Mathildische Hausgut (s.
Mathilde von Tuscien), das Kaiser Lothar gegen das Recht als Eigentum des röm. Stuhles anerkannt
hatte, verfügte F., ohne den Papst zu befragen, und da er auch in dem Patrimonium Petri Abgaben erhob und Rom ebenso zu
behandeln Miene machte wie die übrigen Städte seines Reichs, wurde die Spannung zwischen ihm und Hadrian IV. immer größer. Nach dessen Tode (1159) wählte die
Majorität einen Gegner F.s, den Kardinal Roland (Alexander III.), die kaiserlich gesinnte Minorität den Kardinal Octavian (Victor IV.) zum Papst. Ein von F. zur
Entscheidung der Wahl berufenes Konzil erklärte sich unter Zustimmung des Kaisers für Victor, aber Alexander protestierte und wurde von König Ludwig VII. von
Frankreich und von den lombard. Städten anerkannt. Mailand, obgleich es sich erst kurz vorher der Gnade des Kaisers hatte ergeben müssen, rüstete sich von neuem
zum Widerstande, seitdem F. auf dem Reichstage auf den Ronkalischen Feldern (1158) unter Mitwirkung von Rechtslehrern aus Bologna sich alle in den Besitz der
Städte übergegangenen Regalien, insbesondere auch die Ernennung der städtischen Obrigkeiten, hatte zusprechen lassen.
Für den vollen Umfang seiner Hoheitsrechte und für den unter seiner Mitwirkung aufgestellten Papst
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 314.