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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Galerita - Galgócz
auch für längere Hausgänge, vorzugsweise für solche,
die nach einer Seite offen sind. Die Zwerggalerie
is. d.) rornan. Kirchen hat hiervon ihren Namen.
In den Theatern nennt man G. die obersten, der
Decke nächsten Plätze; mitunter führen dicscn Namen
die vor den Logen ringsum laufenden Reihen der
Plätze sowie man ihn auch auf die dort versammel-
ten Zuschauer überträgt. Überhaupt heißt eine auch
anderswo, z. B. in großen ^älen angebrachte,
ringsum laufende oder doch eine ganze Seite ein-
nehmende Loge eine G., welche Bezeichnung endlick
auch für die Brüstung gebraucht wird, zumal wenn
sie aus leichtem Stab- oder Gitterwerk besteht. G.
(Passage) nennt man auch die monumental ge-
stalteten Durchgänge durch Häuser, welche mit Glas-
dacb überdeckt und von Läden umgeben sind. Be-
kannte Beispiele sind die G. Vittorio ^mmnislt) in
Mailand und die Passage (Kaisergalerie) zu Berlin.
- Im Straßenbau führen den Namen G. die
z. B. bei den Schweizer Poststraßen vorkommenden,
Zum Schutze vor Lawinen erbauten überwölbten
oder in Holzbau überdeckten Gänge an den Ein-
schnitten der Gebirgswände.
In der Befestigungskunst ist G. ein langer,
bedeckter Gang, wie er im Maucrwerk der Eskarpe
und Kontereskarpe eines Festungsgrabens vor-
kommt, aber auch in Holz ausgeführt sein kann. Man
unterscheidet Eskarpen- und Kontcreskarpen-
oder Reversgalerien. Beide können mit Schar-
ten versehen und somit verteidigungsfähig sein.
Lraisrlta., die Kalanderlerche, s. Lerche.
Galerius, Gajus, röm. Kaiser l305-311), geb.
in Sardica in Dacien, war ursprünglich Hirt und
arbeitete sich als tapferer Soldat in röm. Diensten
empor. Er wurde durch Kaiser Diocletian als
C. Galerius Valerius Marimianus Iovius am
1. März 293 n. Chr. in Nitomedia zum Cäsar des
Ostens ernannt, von dem Kaiser adoptiert, mit dessen
Tochter Valeria verheiratet und mit der Verwaltung
von Thrazien und Illyrien betraut. G. galt als ein
ausgezeichneter Heerführer und als ein für das
leibliche Wohl des Volks besorgter Mann; dabei
aber als raub, heftig und leidenschaftlich. Im
Herbst 296 bei Karrhä von den Persern geschlagen,
gewann G. im Sommer 29? in Armenien über
.>vönig Narses einen so vollständigen Sieg, daß die
Verser den Frieden nur mit bedeutenden Gebiets-
abtretungen erkaufen konnten. G. zeigte sich stets
als ein erbitterter Gegner der Christen; in seinen
Ländern nahm die DiocletianischeChriftenverfolgung
einen besonders blutigen Charakter an. Als Dio-
cletian 305 die Krone niederlegte, wurde G. Kaiser
in der Osthälfte des Reichs und lauf Grund der
von seinem Schwiegervater festgesetzten Ordnung)
nack" dem frühen Tode des abendländischen Kaisers
Constantius Chlorus 306 Oberkaiser des Reichs.
Aber er vermochte das System Diocletians nicht
aufrecht zu erhalten. Er sah sich genötigt, im Som-
mer 306 die durch die Armee erfolgte Erhebung des
jungen Konstantin d. Gr. zum Cäsar des Westens
anzuerkennen und die Usurpation des Marentius
in Italien, die er 307 vergeblich bekämpfte, zu
dulden. Ebenso riß sein Cäsar und Neffe Mari-
minus Daja in Syrien 308 den Titel Augustus an
sich, den G. nun auch dem Konstantin nicht mehr
versagte. G. starb 5. Mai 311 zu Sardica.
Galeröpie (grck.), krankhafte Empfindlichkeit
des Gesichtssinns, sodaß man bei schwachem Licht
besser sieht als bei hellem. (S. Tagesblindheit.)
Galesburgh, auch Galesburg lspr. gehls-
börg), Hauptstadt des Countv Knor im nordamerik.
Staate Illinois, westnordwestlich von Peoria, Eisen-
bahnknotenpunkt, Sitz der Lombard-University und
des Knor-College (180 männliche, 400 weibliche Stu-
denten), hat (1890) 15 264 E., lebhasten Handel mit
den Farmen der Umgegend, Industrie und Eisenbahn-
wertstätten, ^zahl ((^I6t8) Glasperlen.
Va.1st (frz., spr. >leh), Nferkiesel; in der Mehr-
Galette (frz.), Fladen, Brotkuchen; dann foviel
wie Cocon; Galettfeide, die von Cocons erhal-
lenen verfpinnbaren ^cidenabfälle. (S. Seide.)
Galgant, Galgantwurzel, s. ^ipinm.
Galgen, eine Vorrichtung zur Vollstreckung der
Todesstrafe mittels des Stranges, in älterer Zeit
mittels einer Weidengerte, besteht entweder nur aus
ciner aufrechten Säule, in deren oberes Ende ein
Balken rechtwinklig eingreift (Schnell-, Wipp-,
Knie- oder Soldatengalgen), oder aus zwei
oder drei in die Erde gelassenen Pfosten mit darüber
gelegten Querhölzern (Dorfgalgen, Dreiholz),
oder aus einer gemauerten kreisförmigen Erhöhung,
auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken
tragen (Hochgericht). G. der letztern Art dien-
ten zugleich in Deutfchland als Denkzeichen des
unzweifelhaften Rechts zur Handhabung der hoch-
notpeinlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Errichtung oder
Wiederherstellung erfolgte unter zwangsweiser Ver-
Wendung sämtlicher Baugcwcrke, wobei der Richter
mit der Arbeit begann, damit die eine Innung der
andern die Beteiligung an dem unehrlichen Werke
nicht zum Vorwurf machen konnte. Die Kosten fielen
der Gcrichtsherrschaft zur Last, wenn selbige nicht
traft besondern Rechts die Gerichtsunterthanen zur
Mitleidenheit ziehen konnte (Galgenstcuer). Der
G. galt schon im Alten Testament als harte Todes-
strafe, die Hinrichtung durchs Schwert als eine Be-
^nadiguug. NachTacituswurdenvondcnGermanen
Überläufer und Landesverräter gehängt; durch Wölfe
oder Hunde, die man den armen Sündern an die
^ette ding, wurde die Strafe erhöht. Frauen auf-
zuhängen war gegen die Sitte des Altertums. Bei
Erekutionen stieg der Henker und nach ihm der Ver-
urteilte auf einer Leiter bis zu einem der Querhölzer,
woran der Delinquent aufgeknüpft und durch Hin-
wegziehen dcr weiter zum Tode befördert wurde. In
England und den Vereinigten Staaten von Amerita
M'dt cs keine derartigen bleibenden Bauten, indem
dicr der G. auf eine für jeden Fall besonders auf-
geschlagene Bretterbühne zu stehen kommt. Der
Verurteilte tritt auf eine Fallthür, die dann zur
Entziehung des Stützpunktes nach unten geöffnet
wird. Die Strafe des Hängens galt in Deutscb-
land, als sie nock bestand, immer als eine besondere
schimpfliche; deshalb war sie in der (^rolina dein
rückfälligen Dieb angedroht. Zuerst abgefchafft ist
diese Strafart 1771 für Schleswig-Holstein; mit dcr
Abschaffung folgten Frankreich, Baden, Bayern,
Oldenburg, nacheinander in diesem Jahrhundert
alle deutschen Staaten, während unigekehrt, das
Ostcrr. Strafgesetzbuch von 1804 diese Todesstrafe
als die alleinige anordnete. In England und Ruh-
land wird sie noch heute vollstreckt.
Galgenmännchen, s. Alraun.
Galgenmaß, s. Stockmaß. ^
Galgenscheine, s. Vlutgeld.
Galgenfteuer, s. Galgen.
Galgbcz (spr. galgobz), ungar. Name von Irei-
stadtl (s. d.).