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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gefundene Sachen - Gegenbuch
Der Anteil, welcher dem Gärtner bei der Blüten-
füllung vergönnt ist, besteht darin, daß er zum
Zwecke der Verstärkung der Neigung zum Gejüllt-
werden Samen nur vou denjenigen Individuen
ausfät, in welchen diefe Neigung zur Umbildung
der Staubgefäße in Blumenblätter am entfckieden-
sten ausgefprochen ist, fodaß sie nach und nach und
immer wieder durch Aussaat solcher ^amen bis zu
einem gewisfen Grade sich befestigt und gleichzeitig
die Füllung vervollkommnet wird. Andererseits
besitzt der Gärtner ein Mittel, diese Neigung auf
die Nachkommenschaft einfach blübcnder Indivi-
duen zu übertragen. Diefes bestebt darin, daß er
dcn Blutenstaub gefüllter Blumen, soweit sie sol-
chen noch besitzen, auf die Narbe einfacher Blumen
derfelben Art bringt, letztere also tünstlick befruch-
tet. Hierbei hat die Erfahrung gelehrt, daß Blüten-
staub, welcher den den Füllblättern etwa nock an-
bängenden Staubbeutelresten entnommen wird,
diese Neigung sicherer vererbt als derjenige, welcker
von noch intakt gebliebenen Staubgefäßen stammt.
^ Vgl. Peyritsch, Über die künstliche Erzeugung
von G. B. (Wien 1888).
Gefundene Sachen, s. Finden.
Gefürstet nannte man zur Zeit des ebemaligen
Deutschen Reichs diejenigen Grafen und Prälaten
(Äbte, Pröpste und Äbtissinnen), welcke fürstl. Titu-
laturen und Ehrenrechte hatten. Mancke von ibncn
waren im Reichsfürstenrate mit einer Virilstimme
Zugelassen, so z. B. die Fürst-Abte von Bercktes-
gaden, Corvei, Ellwangen, Kempten, Prüm, Stablo-
Malmedv, die Grasen von Thengen (Auersperg),
vonHohenzollern-Hechingen, Sternstein < Lobkowitz),
Schwarzenberg, Friedberg-Scheer lTburn und Ta-
xis) ; die überwiegende Mehrzahl aber war an einer
der sechs Kuriatstimmen (der zwei Prälaten- und
vier Grafenbänke) beteiligt; einige waren auf die
Kreisstandfchaft beschränkt. Der Ausdruck gefürstet
wurde amb auf das Territorium übertragen und
auch dann beibebalten, wenn da? Territorium mit
andern vereinigt wurde; so sprickt man nock jetzt
von den gefürsteten Grafschaften Görz, Gradiska,
Tirol u. s. w.; ebenso wenn das Gebiet unter mebrere
Herren verteilt wurde, wie 1583 die gefürstete Graf-
schaft Henneberg. Auck wenn ein gefürstetes geist-
liches '^tist säkularisiert oder mit einem andern ^tift
vereinigt wurde (so war z. B. der Fürst-Biscbof von
Speier zugleich Propst von Weißenburg), wurde
die Bezeichnung gefürstet ehrenhalber fortgeführt.
Gegabelt, heraldischer Ausdruck für die in
Form des Gabel- oder Schächerkreuzes (s. d.) voll-
zogene Teilung eines Schildes oder einer Wappen-
figur. Durch die Gabelung werden drei Teile ge-
schaffen, die sich gewöhnlich in zwei, aber auch in
drei verschiedenen Farben voneinander abheben.
Gegeben, das Gegebene, in der Philosophie
das Mannigfaltige, das die Sinnlichkeit zur Er-
kenntnis, gleichsam als Rohstoff derselben, darreicht
und das, um erkannt zu werden, erst gleichsam
der Aufnahme in die Thätigkeit des Erkennens,
in die apriorischen Formen des Anschauens uud
Denkens bedarf; es deckt sich im allgemeinen mit
den Empfindungen. Das Gegebene ist demnach nicht
als eine isolierte Bewuhtseinsgestalt zu denken,
sondern als ein Bestandteil alles Bewußtseins, der
nur durch Abstraktion zu crkenntnistbcoretisckem Be-
hufe daraus herausgelöst werden kann. sS. Materie,
Sinnlichkeit, Anschauung.) jM5d).
Gegen, AoltWamm, s. Albanesen (Bd 1, S.
Gegenbaur, Ios. Anton von, Maler, geb.
6. März 1800 zu Wangen in Württemberg, war
an der Akademie zu München 1815 - 23 R. von
Langers Schüler und lebte 1823^26 in Rom.
Anfangs zogen idn vornehmlich idyllische Stoffe
an, er malte nach Geßners Dichtungen Hirten-
scenen u. dgl. In Italien entstanden aber auch
bereits mehrere Werke histor. Gegenstandes, so die
Austreibung aus dem Paradies und Moses, Wasser
aus dem Felsen schlagend (beide im königl. schloß
zu Stuttgart) und Hercules bei der Omphale (Thor-
waldsen-Museum in Kopenhagen). Nach Deutsch-
land zurückgekehrt, wurde ihm die Ausmalung des
Zimmers der Königin von Württemberg in der
Villa Rosenstcin übertragen, wo er die Geschichte
des Eros und der Psyche darstellte. 1835 zum Hof-
maler ernannt, wurde er 1836 vom König beauf-
tragt, fünf Säle des Stuttgarter Schlosses zu be-
malen, wozu Scenen aus der mittelalterlichen Ge-
schickte Württembergs gewühlt wurden. G. ent-
ledigte sich bis 1854 der Aufgabe mit großem Ge-
sckick in Bezug auf histor.-dramat. Komposition,
lcdhafte Wirkung und fchönes Kolorit. Nach meh-
rern andern mytbolog. und religiösen Staffeleibil-
dern und Porträten malte er noch 1860 das Dccken-
bild Apollo auf dem Sonnenwagen mit Mufen,
Grazien und Hören im weißen Saale des Stuttgar-
ter Scklosses und 1864 weibliche Allegorien im
Speisesaal des Schlosses zu Friedrichshafen, und
sckuf nock für die Kirche feines Geburtsortes eine
Madonna. G. starb 31. Jan. 1876 in Rom.
Gegenbaur, Karl, Anatom, geb. 21. Aug.
1826 zu Würzburg, studierte seit 1845 daselbst Me-
dizin, trat 1850 als Assistenzarzt in das Würz-
burger Iuliushospital ein, gab diese Stellung jedoch
sckon 1852 auf, um sich ausschließlich anatom. und
zoolog. Untersuchungen zu widmen. Zu diesem
Zwecke hielt er sich 1852-53 an der sicil. Küste auf,
um sich mit der Organisation der niedern Seetiere
des Mittelmeers bekannt zu machen. Nachdem G.
sich 1854 an der Universität seiner Vaterstadt als
Docent für Anatomie und Physiologie habilitiert
hatte, erbielt er 1855 einen Ruf als außerord. Pro-
fessor nach Jena, wo er dann 1858 zum ord. Pro-
fessor für Auatomie und zum Direktor der anatom.
Anstalt ernannt wurde. In derselben Eigenfchaft
wurde er 1873 an die Universität Heidelberg be-
rufen. Anatomie des Menfchen und komparative
Anatomie sind die Fächer, die er auch hier vertritt.
Unter seinen wissenschaftlichen Arbeiten sind zu
nennen: "Untersuchungen über Pteropoden und
Heteropoden' (Lpz. 1855), "Untersuchungen zur ver-
gleichenden Anatomie der Wirbeltiere" (Heft 1-3,
ebd. 1864-72), "Grundzüge der vergleichenden
Anatomie' (2. Aufl., ebd. 1870), "Grundriß der
vergleichenden Anatomie" (2. Aufl., ebd. 1878),
"Lehrbuch der Anatomie des Menfchen" (ebd. 1883'
5. Aufl., 2 Bde., 1W2), "Die Epiglottis" (ebd. 1802).
Außerdem giebt G. feit 1875 das "Morpholog.
Jahrbucb. Zeitfchrift für Anatomie und Entwick-
lungsgeschichte" sLpz. 1875 fg.) heraus.
Gegenbefehl, f. Gegenorder.
Gegenbeweis, im Civilprozesse der Beweis des
Gegenteils von dem, was der Gegner beweisen will.
(S. Beweis.)
Gegenbuch, ein zur Kontrolle dienendem Buch,
wie es z. V. im Checkverkebr als Contogegenbuch ein-
gefübrt ist is. Cbeck, Bd. 4, S.134li). Im Bergwesen
war es ursprünglich eine Nachweisung der Zechen