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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Geldsurrogate - Geldwechselgeschäft
dältnissen des schuldigen ist dadurch Rechnung ge- ^
tragen, daß die Strafandrohung meist zwischen ^
einem Minimuni und einem Vtarinium sich bewegt.
Der Mindestbetrag ist für Verbrechen und Ver- !
gehen 3 M., für Übertretungen 1 M. Ein Höchst-
betrag ist allgemein nicht festgesetzt, der tdatsäcklick
vorkommende größte Höchstbetrag ist - beim ge-
werbsmäßigen Wucher - 15000 M., der nie- ^
drigste - Verweilen über die Polizeistunde lünaus !
- 15 M. In Gesetzen, die neben dem Strafgesetz-
buch Gültigkeit haben (Zoll- und Steuergesctze, ,
Wechselstempelgesetz, Bankgesetz), ist oft ein Mehr-
faches der hinterzogenen Steuersummen u. s. w. als
Strafe angedroht; im Attiengesetz vom 18. Juli
1884 kommen G. bis zu 20000 M. vor. Tie 0).
verfällt dem Staate: nach besonderer Bestimmung
in einzelnen Gesetzen fliehen die erkannten G. Ge-
meinde-, gewerblichen Hilfs- und Untcrstützungs-
tassen zu (Personenstandsgesetz vom 0. Febr. 1875, ^
§. 70; Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879, '
tz. 17; Gewerbeordnung ß. 140; Postgcsetz vom ^
28. Okt. 1871, §. 33 u. a.). Wegen Umwandlung !
der nicht beitreiblichen G. s. Gefängnisstrafe. Nach
Österr. Strafrecht (§. 241) verfällt'die verwirkte G.
dem Armenfonds des Ortes, wo die strafbare Hand-
lung begangen worden ist, eine Bestimmung, die in
den'Entwurf von 1889 nicht übergegaugen ist. Tie ^
Bestimmung, daß der Verurteilte sich durch Erlegung ^
des Strafbetrages, soweit dieser durch die erstan- ^
dene Freiheitsstrafe noch nicht getilgt ist, von der !
letztcrn freimachen kann, und daß in dem Nachlaß ^
eine G. nur dann vollstreckt werden kann, wenn das !
Urteil bei Lebzeiten des Verurteilten rechtskräftig !
geworden war, hat der Entwurf mit dem deutschen ^
Strafgesetz gemein, über die durch Rechtsgeschäft !
im voraus festgestellten Privatgeldstrafen s. ^on- >
vmtionalstrafe. !
' Geldsurrogate, auf Geld lautende Kredit-
werte, die als Umlaufsmittel gebraucht werden.
Die andere Hauptfunktion des Geldes, nämlich als
Wertmaß zu dienen, steht also den G. nicht zu, da
ibr Wert ja selbst von dem der Geldeinheit abhängig
ist. Zu den G. gehören die verschiedenen Arten von
Bank- und Staatsnoten, wofern sie nickt als selb-
ständiges Währuugsgeld zu betrachten sind ls. Pa-
piergeld). Sodann zählen zu den G. auch Wecksel,
Checks u. s. w., kurz alle umlaufsfähigen, zur Ab-
wicklung von Zahlungen geeigneten ^reditpapiere.
Mit dem Fortschreiten der Volkswirtschaft pflegt
regelmäßig eine Entwicklung des Kreditwesens ver-
bunden zu sein und daher kommt es auch, daß trotz
der durch ersteres hervorgerufenen Vermehrung der
Umsätze nicht notwendig bierbei auch ein vermebr-
ter Geldbedarf eintritt. Die 1^aiMi6 <le I^cliice
konstatierte für 1886, daß das Verhältnis der Bank-
billets in den Zahlungsoperationen des Jahres
52 Proz., das der andernKreditinstruinente (Wechsel,
Checks u.s.w.) 43^ Proz. und das des baren Geldes
nur 4^/2 Proz. betrug. Von diesen Zablen überrascht,
ließ einer der Direktoren der Engliscken Bank in
einer beliebigen Woche die Zahlungswcise der
Bank feststellen. Es ergab sich eine durckschnitt-
liche tägliche Zahlung von 4445000 Pfd. St., wo-
bei 87^ Proz. Checks und Wechsel, 12^ Proz.
Banknoten und nur ^4 Proz. Bargeld verwendet
waren. An einem dieser Tage betrugen die Zab-
lungen 4775593 Pfd. St., wobei nur 4032 Pfd. St.
Münze gebraucht wurden. 'Äbnlicke Ergebnisse
liosertcn die engl. Privatbanken. NVuerdmgs wlirde,
uni das Verhältnis zwischen Gold-, Silber- und
Banknotenumlauf kennen zu lernen, eine ähnliche
Statistik in Frankreich auf Veranlassung des Finanz-
ministers bei den öffentlichen Kassen und großen
Bankinstituten aufgenommen; die Gesamteinnahme
dieserkassen betrug 22. April 1891120 598 975 Frs.,
wovon 97100105 Irs. Banknoten, 16365080 Frs.
Gold- und 7133 730 Frs. ^ilbergeld waren.
Geldumlauf, die infolge der Vermittlerrolle
des Geldes beim Güteraustausch stattfindende Be-
wegung demselben von Hand zu Hand. Das in
diesem Prozeß sür die Volkswirtschaft Wesentliche
ist nickt der G. an sich, sondern die denselben in ent-
gegengesetzter Richtung begleitende Warenbewegung
vom Produzenten zum .Nonsumenten. Früher war
nian unter dem Einfluß inerkantilistischer Anschauun-
gen geneigt, die Bedeutung des G. als einer selb-
ständigen wirtschaftlichen Treibkraft zu überschätzen.
Eine gewisse anregende Wirkung eines vermehrten
G., namentlich bei bedeutenden Zuflüssen von einem
Edelmetall, ist in der That oft zu beobachten, und
andererseits ist eine erbcbliche Verminderung des
Barvorrates eines Landes oft mit empfindlichen
Störungen der Produktion und des Handels ver-
bunden. Iedock bleibt die normale Gestaltung des
Güterumsatzes immer bauptsächlich von dem rick-
Ngen Verhältnis von Produktion und Konsumtions-
fälügkeit abbängig, das seinerseits wieder wesent-
lich durcb die polit. und socialen Zustände bedingt
ist. Übrigens wird der Güterumlauf bei weitem
nickt ausscklicßlick durch Vermittelung des baren
Geldes unterhalten, sondern es konkurrieren mit
dem letztern nock andere Umlaufsmittel, nament-
lich Banknoten, Wecksel und Checks <s. Geldsur-
rogate) in Verbindung mit Giro- und Kompensa-
tionseinricktungen (s. Giroverkehr und Clearings
House", und je ausgedehnter sich die Verwendung
dieser Hilssmittel entwickelt hat, um so weniger
werden die Verhältnisse des Güterverkehrs durck
Sckwankungen des Geldvorrats beeinflußt. Nur in
Zeiten der Krisis tritt die Unselbständigkeit jener
Ersatzmittel des Geldes zu Tage, und das bare Geld
erbält dann wieder eine vorherrschende Stelle,
^usammenziebung des Umlaufs desselben als Folge
des verschwundenen Vertrauens ist eine der schlimm-
sten Begleiterscheinungen der Krisen, wie anderer-
seits die Wiederbelebung des G. als Vorbote der
Mckkebr regelmäßiger Zustände erscheint.
Geldwechselgeschäft, auch ^ ortcngesck ä st,
in der Umweckselung von in- und ausländischen
Münzsorten und Papiergeld bestehend, bildet heut-
zutage infolge der Besserung der Münzzustände,
namentlich der gröftern Einheitlichkeit des Münz-
wesens, nur einen untergeordneten Teil der von
Banken und Bankiers betriebenen Geschäfte, wäh-
rend es früber, namentlich vom spätern Mittelalter
an, große Bedeutung hatte und sogar als die ur-
sprüngliche Grundlage des Bankgeschäfts überhaupt
angesehen werden tann. So wird auch der Name
"Baut" von ital. dl^nco, dem Zähltisch der Geldwechs-
ler, abgeleitet ls. Banken), ebenso wie der Gechsel-
bries als Anweisung der Wechsler auf eine bei ihnen
in Münzsorten binterlegte ^umme sich aas dem G.
des Mittelalters entwickelt hat. Neben selbständigen
Wechslergesckäften findet man im spätern Mittel-
alter das (>i. auch mit den Münzstätten oder mit
dem Goldsckmiedgewerde und Edelmetallbandel ver-
bunden. Tie Notierung der Münzen erfolgt gegen-
! wärt'g an den Börsen entweder sür das ^tuct (.U