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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Griechenland (Geschichte 1832 bis zur Gegenwart)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Griechenland (Geschichte)'

That konnte G. aber nur einmal (1861) Zahlung leisten, und so war die 60-Millionen-Schuld, einschließlich der Zinsen und Vorschüsse der Schutzmächte, bis 1865 auf mindestens 115 Mill. Drachmen angewachsen, wozu noch 87 Mill. anderweitiger Schulden kamen; also im ganzen eine Staatsschuld von 202 Mill. Drachmen.

Während des Italienischen Krieges von 1859 blieb G. auf den übereinstimmenden Rat der drei Schutzmächte neutral und ruhig. Doch zeigte das Volk lebhafte Sympathien für Italien und machte den König und seine Regierung dafür verantwortlich, daß es den Italienern erlaubt wurde, einen nationalen Einheitsstaat zu gründen, den Volksstämmen der griech. Nationalität dagegen verwehrt sein solle. Besondere Unzufriedenheit erregte auch die wenig entgegenkommende Haltung der Regierung gegenüber den Agitationen, die auf Einverleibung der Ionischen Inseln (s. d.) in G. hinzielten, und diese kühle Zurückhaltung gegen alle nationalen Vergrößerungspläne war es hauptsächlich, die endlich den Sturz der Dynastie herbeiführte.

Der Hof in Athen konnte sich über die allgemeine Verstimmung nicht länger täuschen. So beschloß denn König Otto einzulenken und übertrug im Jan. 1862 dem Admiral Kanaris die Bildung eines neuen Ministeriums; doch erhielt dessen liberales Programm nicht die königl. Zustimmung, daher das Ministerium Miaulis 1. Febr. wieder eintrat. Wenige Tage darauf (13. Febr.) empörte sich die Garnison von Nauplia und setzte eine Provisorische Regierung ein, die in ihrer Proklamation vom 14. Febr. einen liberalen Systemwechsel sowie Einberufung einer Nationalversammlung forderte. Doch gelang es diesem Aufstand nicht, weiter um sich zu greifen. Eine Verschwörung in Athen ward rechtzeitig entdeckt. Das Heer, die Heilige Synode und die Kammern erklärten sich für die Regierung. Nach einer förmlichen Belagerung mußte Nauplia 20. April kapitulieren. Die Rädelsführer entkamen an Bord fremder Kriegsschiffe. Der König benutzte seinen Sieg mit Milde, erließ eine Amnestie, die nur wenige Schuldige ausnahm, und machte verschiedene liberale Konzessionen. Das Kabinett Miaulis wurde entlassen, und das neue Ministerium unter dem Vorsitz von Kolokotronis versprach ein aufrichtiges konstitutionelles Regiment (8. Juni). Dennoch ging die revolutionäre Gärung im stillen vorwärts, und als König Otto mit seiner Gemahlin 13. Okt. Athen verlassen hatte, um eine Rundreise im Peloponnes anzutreten, fand ein zweiter Ausbruch statt. Zuerst erhob 19. Okt. General Theodor Grivas in Vonitsa (Akarnanien) die Fahne des Aufruhrs; 20. Okt. folgte die Stadt Patras (Achaia) unter Anführung des Benizelos Rufos. Endlich gab am Abend des 22. Okt. in Athen der Offizier Papadiamantopulos das Signal. Das Militär fraternisierte mit dem Volk, und nach wenigen Stunden hatte die Revolution gesiegt. Tags darauf (23. Okt.) konstituierte sich in Athen eine Provisorische Regierung, in der außer zwei hochbejahrten Helden des Freiheitskrieges, Demetrios Bulgaris und Admiral Konstantin Kanaris, auch Rufos von Patras einen Sitz erhielt. Ihr erstes Dekret verfügte die Entsetzung des Königs Otto und die Einberufung einer Konstituierenden Nationalversammlung. Als in der folgenden Nacht das Königspaar an Bord der griech. Dampffregatte Amalia wieder vor dem Peiraieus anlangte, war es zu spät. Die Provisorische ↔ Regierung war bereits allgemein anerkannt. So gab der König seine Sache verloren und entschloß sich nach Deutschland zurückzukehren. In einer Proklamation vom 24. Okt. 1862 nahm er Abschied von G., sprach aber keine förmliche Abdankung aus, vielmehr wahrte die bayr. Dynastie ausdrücklich ihre Ansprüche auf den griech. Thron durch wiederholte Proteste (12. April und 17. Juni 1863).

Die griech. Revolution erregte in der diplomat. Welt große Unruhe. Zwar die Besorgnis, daß die Bewegung sofort nach den griech. Provinzen der Türkei und den Ionischen Inseln hinübergreifen würde, bewahrheitete sich nicht; dagegen erwachte die Eifersucht der drei Schutzmächte, als es sich nun um die Wiederbesetzung des griech. Throns handelte. Am 1. Dez. hatte ein Dekret der Provisorischen Regierung die sofortige Wahl eines Königs, und zwar unter Anwendung des allgemeinen Stimmrechts, angeordnet. Bei der Abstimmung 5. bis 12. Dez. erhielt Prinz Alfred von Großbritannien, der zweite Sohn der Königin Victoria, 230016 Stimmen, während im ganzen 241202 Stimmen abgegeben wurden. England hatte jedoch schon vorher Unterhandlungen mit Frankreich und Rußland eröffnet und beantragt, daß die Bestimmungen der Verträge von 1830 und 1832, wonach kein Prinz der drei Schutzmächte den griech. Thron besteigen soll, aufrecht erhalten würden. Daher wurde sowohl die Kandidatur des Prinzen Alfred wie die des von Rußland unterstützten Herzogs von Leuchtenberg fallen gelassen. Am 24. Dez. 1862 überreichte der engl. Gesandte Elliot der griech. Regierung ein Memorandum, wonach für den Fall, daß ein Souverän gewählt würde, gegen den kein wohlbegründeter Einwand zu erheben sei, die Krone England sich bereit erkläre, auf das Protektorat über die Ionischen Inseln zu verzichten und deren Vereinigung mit G. zu bewirken. Allein es zeigten sich große Schwierigkeiten, einen andern Kandidaten für die griech. Krone ausfindig zu machen, bis endlich die Schutzmächte sich über den Prinzen Georg von Dänemark einigten und dessen Wahl (23. März 1863) befürworteten. Demgemäß wählte ihn die Konstituierende Versammlung, die nach einer stürmischen Wahlbewegung 22. Dez. 1862 in Athen eröffnet war und die Absetzung des Königs und der Dynastie 16. Febr. 1863 bestätigt hatte, als Georg I. (s. d.) zum König von G.

Durch einen zwischen den drei Schutzmächten und Dänemark abgeschlossenen Traktat vom 13. Juli 1863 wurde die griech. Krone förmlich auf Georg I. übertragen. Am 30. Okt. landete der junge König, begleitet von seinem Ratgeber, dem dän. Kammerherrn Grafen Sponneck, im Peiraieus, hielt seinen Einzug in Athen und leistete am folgenden Tage vor der Nationalversammlung den Eid auf die Verfassung. Nachdem das ion. Parlament 5. Okt. einstimmig den Anschluß an G. votiert und die fünf Großmächte ihre Einwilligung gegeben hatten, übergab der Lord-Oberkommissar 2. Juni 1864 die Ionischen Inseln an den griech. Kommissar Zaimis. Die Inseln wurden als drei neue Nomarchien dem Königreich einverleibt, und Ende Juli 1864 traten die 80 ion. Abgeordneten in die griech. Nationalversammlung ein. Diese Erwerbung war für die neue Dynastie sehr günstig; dennoch war die Stellung des Königs Georg anfangs sehr schwierig. Den Griechen war der beherrschende Einfluß des unverantwortlichen Ratgebers des Königs, des Grafen

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 340.