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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Griechenland (Geschichte 1832 bis zur Gegenwart)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Griechenland (Geschichte)'

Sponneck, im höchsten Grade verhaßt, und sie ruhten nicht eher, bis er gegen Ende 1865 G. verließ. Bei der Revision der Verfassung kam es zu einem Konflikt mit der Nationalversammlung. Diese beschloß 19. Sept. 1864 mit 211 gegen 62 Stimmen die Abschaffung des Senats. Der König wollte diesen Beschluß nicht sanktionieren, aber die Versammlung gab nicht nach und löste sich 28. Nov. von selbst auf, ohne das Budget beraten zu haben. Es blieb bei der revidierten Verfassung und der Ersetzung des Senats durch einen Staatsrat, der dann durch ein Gesetz vom 1. Dez. 1865 ebenfalls beseitigt wurde.

Die Finanznot stieg indes von Jahr zu Jahr. Die vertragsmäßige Zinszahlung auf die Staatsschuld von 1832 konnte nicht geleistet, den Beamten kaum ihr Gehalt ausbezahlt, geschweige auf den Gebieten des Verkehrs und der Industrie von Staats wegen etwas Nennenswertes unternommen werden. Und doch war G. nahe daran, in einen Krieg mit der Türkei hineingerissen zu werden. Die griech. Bewohner der Insel Kreta (s. d.) erhoben sich im Aug. 1866 und beschlossen in einer Versammlung vom 2. Sept., daß die türk. Herrschaft auf Kreta abgeschafft sei, und daß die Insel sich mit G. vereinige. Darauf landeten türk. Truppen, und es entstand ein verzweifelter Kampf, der sich drei Jahre hinzog. Die meisten Großmächte rieten der Türkei, Kreta an G. abzutreten; nur England sprach, aus Eifersucht auf den Einfluß Rußlands, dagegen. G. konnte sich der Unterstützung seiner Stammesgenossen nicht entziehen. In Athen bildete sich ein Hilfskomitee; Tausende von Kretensern, die sich nach G. flüchteten, mußten unterhalten werden; Freiwillige strömten nach der Insel; Geld und Munition wurden dahin geschickt. Die großgriech. Träume erwachten aufs neue, trotz der Unzulänglichkeit der Mittel. Vergebens warnte und drohte die Pforte. Als aber im Nov. 1868 der Minister des Auswärtigen, Delijannis, offen in der Kammer erklärte, die Politik der Regierung bezüglich Kretas sei die der Annexion, sandte die Pforte 10. Dez. ein Ultimatum nach Athen, und als man dieses verwarf, wurden dem griech. Gesandten in Konstantinopel seine Pässe zugestellt. Das griech. Schiff Enosis, das die Überfahrt der griech. Freiwilligen nach Kreta vermittelte, wurde von den Türken im Hafen von Syra eingeschlossen und der Hafen blockiert gehalten; in Thessalien sammelte sich eine türk. Armee unter Omer Pascha. In G. fehlte es zur Kriegführung an Geld und an Soldaten. Da half die Diplomatie. Graf Bismarck schlug die Berufung der Unterzeichner des Pariser Friedens von 1856 zu einer Specialkonferenz vor, und 9. Jan. 1869 wurde diese unter dem Vorsitz des franz. Ministers Lavalette in Paris eröffnet. Die Forderung der Türkei, daß G. die Bildung neuer Freiwilligenscharen verhindern, die Korsarenschiffe entwaffnen oder aus seinen Häfen ausschließen und den nach G. ausgewanderten kretensischen Familien die Rückkehr nach Kreta gestatten solle, wurde als berechtigt anerkannt, und ein Abgesandter der Konferenz lud G. zur Annahme dieser Beschlüsse ein. Das Ministerium nahm 2. Febr. seine Entlassung; das neue Kabinett Zaimis unterwarf sich den Konferenzbeschlüssen, die diplomat. Beziehungen zwischen der Pforte und G. wurden wiederhergestellt, und Kreta mußte sich wieder unter die türk. Herrschaft beugen.

In der Zwischenzeit hatte König Georg durch seine Vermählung mit der russ. Großfürstin Olga ↔ (27. Okt. 1867) und durch die 2. Aug. 1868 erfolgte Geburt eines Prinzen, der in der Landeskirche getauft und erzogen wurde, der Dynastie mehr Sicherheit und Popularität gegeben. Die Ermordung dreier vornehmer Engländer und eines Italieners, die 11. April 1870 auf der Rückkehr von Marathon nach Athen unter Räuber geraten waren, war die Veranlassung zu dem energischen Gesetze vom 11. März 1871, das dem Räuberwesen den letzten entscheidenden Stoß gab. In einen Konflikt mit Frankreich und Italien kam die Regierung durch die sog. Laurionfrage. Sie hatte die Konzession zur Ausbeutung der alten Bergwerke von Laurion einer franz.-ital. Gesellschaft erteilt, und als diese daraus einen ziemlich bedeutenden Gewinn zog, erklärte die griech. Regierung, auf zweifelhaft gültige Gesetze sich berufend, alle metallhaltige Erde für Staatseigentum. Die von ihren Unterthanen angerufenen Regierungen von Frankreich und Italien protestierten, und dem Ministerium blieb nichts übrig, als jener Gesellschaft alle Rechte und Besitzungen abzukaufen, was die Kammer 2. Aug. 1873 genehmigte. 1874 war die Thätigkeit der Regierung und der Kammer durch eine fast permanente Ministerkrisis gelähmt. Weder Deligeorgis, noch Bulgaris oder Zaimis und Kumunduros vermochten ein Ministerium zusammenzubringen, das auf die Mehrheit der Kammer hätte zählen können. Als das Ministerium Bulgaris vor der Opposition nicht zurückhat, machte jene 17. Dez. durch ihren Austritt die Kammer beschlußunfähig und sandte dem König eine mit 58 Unterschriften versehene Beschwerdeschrift zu. Als der Rest der Kammer trotzdem forttagte und der König ihre Beschlüsse 18. April 1875 unterzeichnete, wurde die Stimmung in Athen sehr bedenklich. Das Ministerium nahm 9. Mai seine Entlassung, und das Oppositionsmitglied Trikupis bildete ein provisorisches Kabinett. Die Kammer wurde aufgelöst und die neugewählten Abgeordneten 23. Aug. einberufen. Der fast einstimmig zum Präsidenten der Kammer gewählte Kumunduros wurde mit der Bildung eines parlamentarischen Kabinetts beauftragt, das 27. Okt. zu stande kam. Sofort wurden von der Kammer die Exminister Valassopulos und Nikolopulos, die Erzbischofssitze um hohe Preise verkauft hatten, in Verhör und Haft genommen und darauf einem außerordentlichen Gerichtshof zur Verurteilung übergeben, 10. Nov. das ganze Ministerium Bulgaris wegen Verfassungsbruch in Anklagezustand versetzt sowie 12. Nov. die in der vorigen Session mit ungenügender Stimmenzahl beschlossenen Gesetze annulliert; dagegen wurde 18. Nov. der mit dem Deutschen Reiche abgeschlossene Vertrag bezüglich der Ausgrabungen in Olympia genehmigt. Das Bestreben der päpstl. Kurie, G. einen röm.-kath. Erzbischof von Athen aufzudrängen, wurde von der Regierung zurückgewiesen und dem Vatikan die Antwort erteilt, die Ernennung der Erzbischöfe sei Sache des Kultusministers.

Das J. 1876 begann mit den Verhandlungen in dem Simonieprozeß gegen die Exminister Valassopulos und Nikolopulos, von denen 12. April jener zu einjährigem Gefängnis, Ehrverlust auf drei Jahre und 56200 Drachmen Geldbuße, dieser zu zehnmonatigem Gefängnis verurteilt wurde. Die drei Erzbischöfe, die den Handel mit den Ministern eingegangen hatten, mußten an den Armenfonds das Doppelte der Bestechungssumme bezahlen. Die beiden verurteilten Minister saßen 1. Mai noch

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 341.