Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Griechisches Feuer; Griechisches Heerwesen; Griechisches Heerwesen (Landheer)

368

Griechisches Feuer – Griechisches Heerwesen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Griechische Schrift'

gern Inschriften und Handschriften ist das System der Zahlenbuchstaben angewendet, ähnlich, aber nicht ganz übereinstimmend, mit dem phönizischen. Die Buchstaben erhalten als Zahlzeichen einen Strich beigefügt, z. B. β’ 2; bei Tausend steht der Strich vorn unten, z. B. ,α 1000.

Aristophanes Byzantinus führte um 200 v. Chr. die Accentzeichen ´ Acutus, ` Gravis und den Circumflex ˜, der alexandrinische Aristophanes um dieselbe Zeit den Spiritus ´ lenis und ` asper ein. Außerdem verwendeten die alten Grammatiker kritische und ästhetisch-rhetorische Zeichen; eine eigentümliche Notenschrift, die von der abendländischen durchaus verschieden ist und noch am meisten Ähnlichkeit mit den Neumen (s. d.) des Mittelalters hat, findet sich in liturgischen Handschriften. Die Neugriechen bedienen sich einer Schreibschrift, die an die ausgeschriebene Minuskel des 17. Jahrh, erinnert, aber noch weiter entartet ist. – Vgl. Kirchhoff, Studien zur Geschichte des griech. Alphabets (4. Aufl., Berl. 1887); Wattenbach, Anleitung zur griech. Paläographie (2. Aufl., Lpz. 1877); Gardthausen, Griech. Paläographie (ebd. 1879).

Griechisches Feuer (frz. feu grégeois), Sammelname für gewisse leicht brennbare und stark zündende, zum Teil auch explosive Gemenge, wie sie unter der Herrschaft der griech. Kaiser als wirksames Kampfmittel namentlich im Seekriege gebraucht wurden. Bereits vor der christl. Zeitrechnung kannten die Chinesen und Inder pulverähnliche Mischungen, deren sie sich zur Herstellung von Feuerwerkskörpern bedienten, und die auch von der Priesterschaft zu Kultuszwecken ausgebeutet wurden. Es ist erklärlich, daß die Kenntnis solcher Stoffe allmählich weiter nach Westen und so auch zu den Griechen gelangte, die nach einem Briefe des Kaisers Konstantin Porphyrogennetos aus dem J. 949 bereits unter Konstantin d. Gr. das G. F. gekannt haben. 671–678 unter Konstantin IV. Pogonatus sowie 717 unter Leo III. machten die Griechen nachweislich einen wirksamen Gebrauch von dem G. F. gegenüber den Angriffen der Araber auf Konstantinopel, indem sie denselben damit viele Schiffe verbrannten und Leute töteten. Man nimmt gewöhnlich an, ein griech. Architekt, Kallinikos ans Heliopolis, habe 668 dem Kaiser Konstantin IV. das Rezept des G. F. mitgeteilt, nachdem er es selber wieder von den Arabern erhalten. Letzteres ist aber um so weniger anzunehmen, als sich das Mittel erst viel später in den Händen der Saracenen befindet, die es vielmehr von den Griechen erhalten haben können und gegen die Kreuzfahrer und schließlich gegen das oström. Kaiserreich selber anwendeten.

Bei den Griechen war das G. F. Staatsgeheimnis, und es sind auch keine authentischen Aufzeichnungen über die Zusammensetzung desselben erhalten geblieben. Nach den Mitteilungen über sein Verhalten und die Art des Gebrauchs ist anzunehmen, daß man verschiedene Mittel unter demselben Namen gebraucht hat und daß es wohl auch im Laufe der Zeit Änderungen in der Zusammensetzung erfahren hat. Häufig scheint es weiter nichts als ein flüssiges Ol, dem Hauptbestandteile nach Naphtha (eine Art Erdöl, ähnlich dem Petroleum) gewesen zu sein, dann wieder ein Gemenge von Pech, Erdöl mit Schwefel und Salpeter, endlich auch ein ähnlicher Stoff wie unser heutiges Kaltgeschmolzenzeug (Grauer Satz [s. d.] mit Kolophonium oder einem ähnlichen Harz), das auch noch den Namen G. F. führt. Der ↔ Gebrauch ist sehr verschieden, bald wird es in irdenen oder in eisernen Gefäßen mittels Wurfmaschinen brennend auf den Feind geschleudert, bald an Pfeilen befestigt fortgetrieben, bald in Spritzenschläuchen auf die feindlichen Schiffe gepumpt, bald in kleinen Röhren brennend auf den Gegner geworfen. Auch wird das Mittel ähnlich wie der Satz der Raketen im Sinne einer schwachen treibenden Kraft ausgebeutet. Ganz besonders hebt man die vernichtende Brennkraft und die Eigenschaft des G. F. hervor, auch unter Wasser fortzubrennen. Allmählich entwickelte sich aus dem G. F. das Schießpulver, und ersteres geriet in Vergessenheit. – Vgl. Rud. Schmidt, Die Entwicklung der Feuerwaffen und anderer Kriegswerkzeuge (Schaffh. 1868); M. Jähns, Handbuch einer Geschichte des Kriegswesens (Lpz. 1880).

Griechisches Heerwesen. I. Landheer. Die heutigen Einrichtungen beruhen auf dem Wehrgesetz vom 28. Mai 1887, das dem Frankreichs nachgebildet worden ist. Demnach ist jeder griech. Unterthan vom 21. bis 51. Jahre wehrpflichtig. Stellvertretung ist nicht möglich, eine Befreiung vom Dienste kann niemals endgültig sein. Nach den auf Grund der Gemeinderegister geführten Konskriptionslisten werden in den einzelnen Nomen (Distrikten) jährliche Verzeichnisse der zur Stellung Kommenden angefertigt. In jedem Nomos besorgen Stellungskommissionen unter Leitung eines höhern Offiziers die Losziehung der Stellungspflichtigen, die Feststellung ihrer Tauglichkeit und die Zuteilung derselben zu den verschiedenen Waffengattungen. Die Dienstzeit beträgt 2 Jahre im stehenden Heere für alle Waffengattungen, in der Reserve der Infanterie und Artillerie 10 und in der Kavallerie 8 Jahre, in der Landwehr 8 (bei der Kavallerie 10) und in der Reserve der Nationalgarde 10 Jahre. Die vom Dienste im Frieden Befreiten dienen 12 Jahre in der Reserve. Das Dienstjahr beginnt in der Regel mit dem 1. Okt. Die im 2. Dienstjahre stehenden Gefreiten und Mannschaften werden am 1. oder 16. Juni zur Reserve beurlaubt, die Unteroffiziere der Kavallerie nur, wenn sie sich zum Weiterdienen verpflichten. Die Reservisten werden in den Büchern ihrer Truppenteile weiter geführt und können im 4. und 8. Jahre zu einer 40tägigen Übung einberufen werden. Die Landwehr ist nach Distrikten organisiert und darf nur im Kriegsfalle, ihre Reserve nur bei einem feindlichen Einfalle mobilisiert werden. Die der Landwehr Angehörigen werden im 4. und 8. Jahre zu 15tägiger Übung einberufen. Freiwillig Eintretende müssen tauglich und unbescholten sein und die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds besitzen; dieselben müssen sich bei der Infanterie zu 1–4jähriger, bei den Specialwaffen und der Musik zu 2–6jähriger und bei der Gendarmerie zu 3–4jähriger Dienstzeit verpflichten.

Absolvierte Hörer einer Universität oder technischen Hochschule sowie die mit Maturitätszeugnis versehenen Gymnasiasten können mit Unteroffiziersrang freiwillig dienen und sich den Truppenteil (Infanterie, Kavallerie, Artillerie) wählen. Jeder Soldat, der 10 Jahre aktiv und hiervon mindestens 4 Jahre als Unteroffizier gedient hat, erhält bei der Entlassung ein Certifikat zur Anstellung in durch Gesetz bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes. Die vom Militärdienst Befreiten oder Ausgeschlossenen haben eine jährliche Taxe von 100 Drachmen, die wegen geringer Fehler Be-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 369.