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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Großbritannien und Irland (Bank- und Geldwesen)

1891 für 105,996, 1892 für 100,065 Mill. Pfd. St. ausgeführt.

Die einzelnen Gattungen der ausgeführten Erzeugnisse der Eisenindustrie sind: Roheisen und Puddeleisen für 1,97 (gegen 3,49 im J. 1890), Stäbe, Bolzen u. s. w. für 1,14 (1,65), Eisen für Eisenbahnen für 2,24 (5,98), Eisendraht für 0,79 (1,08), verzinnte Platten für 5,33 (6,36), Ringe und Platten für 3,34 (3,84), Guß- und Walzeisen aller Art für 4,36 (5,96), Stahl roh und bearbeitet für 2,23 (2,67) Mill. Pfd. St. An Kurz- und Messerschmiedewaren kamen für 2,2 (1890: 2,76), Kupfer für 3,76 (4,55), an Maschinen für 14,79 (16,41) Mill. Pfd. St. zur Ausfuhr. Die Gesamtausfuhr von Metallen und Metallwaren betrug (1892) 33,057 Mill. Pfd. St.

Die Durchfuhr hatte 1887 einen Wert von 9,99, 1890 von 9,77, 1891 von 9,92 Mill. Pfd. St.

Während des ersten Halbjahrs 1893 betrug die Einfuhr 197676219, die Ausfuhr brit. Erzeugnisse 107477940, die ausländischer und kolonialer Erzeugnisse 32806667, zusammen 140284607 Pfd. St.

Folgende Tabelle zeigt den Anteil der brit. Kolonien und der wichtigsten ausländischen Staaten an der Einfuhr und Ausfuhr für die J. 1891 und 1892 in Mill. Pfd. St.:

Länder Einfuhr 1891 1892 Ausfuhr 1891 1892

Indien 32,23 32,25 31,17 30,18

Australien 31,26 30,44 25,50 19,30

Britisch-Nordamerika 12,60 14,65 7,24 7,42

Britisch-Südafrika 6,25 5,69 7,9 8,44

Straits-Settlements 5,35 4,86 2,46 2,09

Hongkong 1,10 0,83 2,53 1,79

Britisch-Westindien 1,55 1,95 2,21 2,17

Ceylon 4,16 3,96 1,01 0,94

Britisch-Guayana 0,88 0,94 0,69 0,75

Kanal-Inseln 1,20 1,17 0,75 0,77

Britisch-Westafrika 1,77 1,85 1,67 1,43

Malta 0,12 0,10 0,89 0,77

Mauritius 0,26 0,23 0,25 0,24

Andere brit. Besitzungen 0,66 0,75 1,56 1,89

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Verein. Staaten v. Amerika 104,40 108,10 27,54 26,42

Frankreich 44,77 43,50 16,42 14,70

Deutschland 27,03 25,71 18,84 17,64

Niederlande 27,30 28,81 9,46 8,84

Belgien 17,25 16,99 7,37 6,93

Rußland 24,11 15,10 5,40 5,35

Spanien 10,52 11,24 4,97 4,81

China 4,73 3,59 6,45 5,77

Brasilien 4,24 3,50 8,29 7,90

Italien 3,41 3,28 6,29 5,57

Ägypten 10,65 10,52 3,78 3,19

Schweden 8,50 8,22 2,98 2,86

Türkei 5,44 6,56 6,55 6,20

Argentinien 3,45 4,53 4,24 5,64

Dänemark 7,93 8,40 2,61 2,61

Portugal 2,95 3,43 2,01 1,39

Rumänien 5,03 2,97 1,67 1,33

Chile und Bolivia 3,71 3,87 2,00 3,73

Japan 1,15 0,80 2,88 2,93

Norwegen 3,36 3,57 1,90 1,70

Java 1,90 1,55 2,20 2,16

Griechenland 2,16 1,82 1,12 0,92

Österreich-Ungarn 1,46 1,23 1,22 1,14

Peru 0,96 1,57 1,03 0,77

Centralamerika 1,40 1,29 1,14 2,85

Die Gesamteinfuhr aus brit. Besitzungen betrug (1891) 99,46, (1892) 97,81, die Gesamtausfuhr 85,95 und 74,58 Mill. Pfd. St.; mit den fremden Staaten erreichte die erstere 335,97 und 325,99, die letztere 161,27 und 152,47 Mill. Pfd. St. An Gold wurden außerdem 1888: 15,78, 1892: 21,47 eingeführt, 14,94 und 14,83 Mill. Pfd. St. ausgeführt; für Silber lauten die Ziffern 6,21 und 10,74 in der Einfuhr, 7,71 und 14,07 Mill. Pfd. St. in der Ausfuhr.

Der Handel mit Deutschland betrug (ohne Gold und Silber in Barren) in der Einfuhr 1891: 27094891, 1892: 25719715 Pfd. St., in der Ausfuhr 18804329 und 17640662 Pfd. St. - Die wichtigsten Waren dieses Handelsverkehrs sind auf der Tabelle (S. 409) aufgeführt.

Zur Beförderung von Industrie und Handel bestehen die Chambers of Commerce oder Handelskammern in allen größern Städten. Sie geben jährliche, halb- und vierteljährliche Berichte heraus und senden dieselben dem Board of Trade oder Handelsamte zu. Die älteste (1783) Handelskammer hat Glasgow; die von Edinburgh geht bis auf 1785 zurück. 1866 vereinigten sich alle Kammern zu der Association of Chambers of Commerce. Die wichtigsten sind gegenwärtig die zu London und Manchester. Erstere errichtete 1892 ein Schiedsgericht, Tribunal of Commerce, ernannte 800 Sachverständige, die einzeln einfache Streitfälle, verwickelte im Kollegium von fünf, oft unter Zuziehung von zwei Juristen, endgültig entscheiden können. Die Chamber of Shipping in London vertritt die Interessen der 25 Shipping Associations des Vereinigten Königreichs. Ihre Hauptthätigkeit besteht in der Überwachung der dem Parlament bez. Seehandel zugehenden Gesetze. Das Wirken dieser Kammer zeigt sich besonders in der Verringerung der Seefrachten, der Verringerung der Lotsenkosten im Londoner Hafen u. s. w. Für den Schutz und die Gewährung von Patenten besteht das Patent Office in London. Bewilligt waren von 1877 bis 1886: 169478 Patente; 1892 wurden 24171 Patentgesuche eingereicht und 11164 Patente gewährt. Der Schutz gilt auf 14 Jahre, doch ist Verlängerung möglich.

Bank- und Geldwesen. An der Spitze der brit. Banken und des Bankwesens überhaupt steht die Bank of England (s. d.). Sie ist 1694 gegründet und das erste derartige Unternehmen großen Stils. Die zweite Joint Stock Bank war die London and Westminster Bank (1834) mit einem Kapital von 2800000 und einer Reserve von 1655620 Pfd. St.; 1837 folgte die London Joint Stock Bank mit 1800000 Pfd. St. Kapital und 1163315 Pfd. St. Reserve, 1836 die London and County Bank (2 und 1 Mill. Pfd. St.); und von da ab vermehrten sich diese Banken in steter Anzahl. Die genannten sowie die Mehrzahl sind Limited Companies, d. h. haben beschränkte Haftpflicht. Sie dürfen keine Banknoten verausgaben. Außer diesen bestehen noch zahlreiche Privatbanken in London, darunter N. M. Rothschild & Söhne sowie Baring Brothers & Comp. Die provinzialen Joint Stock Banks haben zum Teil das Recht der Emission von Banknoten, jedoch nicht unter 5 Pfd. St. Der Totalbetrag der Noten der privilegierten provinzialen Joint Stock Banks und Privatbanken ist gesetzlich auf 6 Mill. Pfd. St. festgestellt. In Wirklichkeit aber haben sie einen mäßigen Gebrauch von dieser Vergünstigung gemacht und Banknoten nur in der Höhe von 3500000 Pfd. St. verausgabt. Diese Papiere sind gesetzlich in Bank of England's Notes zahlbar, wodurch die provinzialen Joint Stock Banks nicht zur Haltung großer Goldreserven verpflichtet sind. 96 Provinzialbanken (einschließlich Privatbanken) hatten das Emissionsrecht von Noten. Neu gegründeten und zu gründenden Banken wird dieses Privileg der Emission von Papiergeld nicht mehr gewährt. Die Londoner und provinzialen Joint