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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Großbritannien und Irland (Geschichte 1886-92)

sich zunächst nur auf England und Wales erstrecken sollte. Mit ihr wurde dem altgeschichtlichen, aber den Ansprüchen des modernen Staates nicht mehr genügenden Selfgovernment in seiner bisherigen Form ein Ende bereitet; an Stelle der von der Regierung ernannten Friedensrichter (Justices of the Peace, s. d.) traten für Verwaltungszwecke die von den Steuerzahlern erwählten Grafschaftsräte (County Councils, s. d.), wodurch die Kommunalverwaltung der ländlichen Kreise den städtischen Verwaltungen (s. Municipal Corporations) möglichst gleichgestellt wurde. Die damit eingeführte Beteiligung der Landbevölkerung an der Ernennung der Kommunalverwaltungskörper bezeichnet einen weitern beträchtlichen Fortschritt in der Demokratisierung des gesamten engl. Staatslebens und der Durchbrechung des altgeschichtlichen Staatsgefüges durch modern nivellierende Formen. Am 27. Juli 1888 wurde das Gesetz im Unterhause, 9. Aug. im Oberhause in dritter Lesung angenommen. Am 21. Mai 1889 geschah dann mit einigen Abänderungen die Ausdehnung der Verwaltungsreform auch auf Schottland. Der schon öfter unternommene Versuch, auch das engl. Oberhaus in die allgemeine Reformbewegung hineinzuziehen, scheiterte in beiden Häusern. Ebenso ging es einem von Salisbury selbst den Lords vorgelegten Entwurf, der eine beschränkte Zahl lebenslänglicher Peers schaffen und die Ausstoßung unwürdiger Mitglieder ermöglichen sollte.

Sehr viel Staub wirbelten zwei mit Irland zusammenhängende Vorgänge auf: der Erlaß einer päpstl. Encyklika und der Streit Parnells mit der "Times". Im April 1888 verurteilte der Papst durch ein Rundschreiben an die irischen Bischöfe den "neuen Feldzugsplan" und die in Verbindung damit geschehenden Gesetzlosigkeiten. Auf die irischen Führer machte der Erlaß wenig Eindruck, doch schuf er ihnen die Schwierigkeit, sich ihrer Gefolgschaft gegenüber mit dem päpstl. Gebot so gut als möglich abzufinden. Der Streit Parnells mit der "Times" hatte im Frühling 1887 mit Veröffentlichung angeblicher Briefe Parnells begonnen, durch die seine Verbindung mit dem Phönixpark-Mord nachgewiesen werden sollte. In dem großen, Okt. 1888 vor einer besondern richterlichen Kommission eröffneten Prozeß, der sich über ein Jahr hinzog, zeigte es sich, daß die "Times" das Opfer eines Fälschers geworden war. Der Handel endete schließlich mit öffentlichem Widerruf der "Times" und einer Entschädigungszahlung an Parnell und dessen förmlicher, wenn auch etwas verklausulierter Unschuldserklärung durch das Unterhaus Febr. 1890.

Das Verhältnis Englands zu den Außenmächten wurde bezeichnet durch die guten Beziehungen zu den Festlandsstaaten. Vor allem stand die konservative Regierung im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin durch das gute Verhältnis, das sie mit Deutschland bewahrte. Nach dem Ausbruch des Araberaufstandes (Sept. 1888) in Deutsch-Ostafrika (s. d., Bd. 5, S. 222) gingen beide Mächte durch eine gemeinsame Küstenblockade gegen den Sklavenhandel vor, und ebenso wurde gemeinschaftlich durch eine Konferenz in Berlin, April bis Juni 1889, der Konflikt über die Samoa-Inseln geschlichtet. Besondern Ausdruck erhielten die freundschaftlichen Beziehungen im Aug. 1889 durch den Besuch des Deutschen Kaisers in England, der vor allem durch eine große Flottenschau bei Spithead 5. Aug. gefeiert wurde. Freilich dauerten private Eifersüchteleien besonders in Kolonialfragen fort, aber äußerlich ging die engl. Regierung stets einträchtig mit Deutschland vor. Unverkennbar war eine Annäherung Englands an die friedenerhaltenden Mächte des Dreibundes, Deutschland, Österreich und Italien, wenn auch von einem vertragsmäßigen Anschluß und dem Eingehen fester Verpflichtungen bei der parlamentarischen Regierung Großbritanniens nicht die Rede sein konnte. Eine enge Interessenverbindung neben den allgemeinen Zielen des Bundes zur Erhaltung des europ. Friedens bestand für England mit einer der verbündeten Mächte, Italien, in ihrer Mittelmeerpolitik sowohl Frankreich wie Rußland gegenüber.

Die engere Verbindung, in die England mit der Politik der großen Festlandsmächte getreten war, machte eine Verstärkung der Machtmittel des Reichs unerläßlich. Am 7. März 1889 wurde dem Parlament eine Marinevorlage unterbreitet, die eine Vermehrung der engl. Flotte im ganzen um 70 Schiffe und dafür 21 Mill. Pfd. St. forderte, die aber nicht durch Anleihen, sondern binnen 7 Jahren durch Steuern aufgebracht werden sollten. Für das Landheer begnügte man sich mit geringern Ansprüchen. Am 20. Mai 1889 wurde die Flottenvorlage im Unterhause, 31. im Oberhause angenommen.

Bei allen wichtigen Fragen, vornehmlich natürlich den irischen, hatte die konservativ-unionistische Mehrheit fest zusammengehalten. Unerfreuliche Scenen im Parlament verursachte im Juli die Haltung der Radikalen bei der Frage einer Dotierung der Enkel der Königin. Man sah damals von besondern Apanagen ab und ersetzte sie durch eine Erhöhung des Einkommens des Prinzen von Wales um 36000 Pfd. St.

Die allseits friedlichen auswärtigen Beziehungen erlitten eine Störung durch ein Zerwürfnis mit Portugal wegen eines Grenzstreits im Sambesigebiet in Südafrika. In nicht sehr ehrenvoller Weise suchte England den schwächern Gegner durch schroffes und drohendes Auftreten zum Nachgeben zu zwingen. Am 5. Aug. 1890 erreichte es ein Abkommen mit der portug. Regierung durchaus zu seinen Gunsten; es kam in Portugal darüber zu öffentlichen Tumulten, sodaß das Ministerium 17. Sept. abtreten mußte, der Vertrag nicht ratificiert und neue Verhandlungen begonnen wurden. Erst 28. Mai 1891 wurde der endgültige Vertrag unterzeichnet, der auch die Zustimmung der portug. Kammern fand. Das Jahr 1890 hatte der auswärtigen Politik des konservativen Kabinetts überhaupt eine Reihe von Erfolgen gebracht. Mit Deutschland wurde 1. Juli nach längern in Berlin und London geführten Verhandlungen ein Vertrag über die beiderseitigen Gebietsansprüche in Afrika abgeschlossen, der die Interessensphären beider Mächte im Togogebiet und besonders in Ostafrika abgrenzte. Deutschland erhielt Helgoland, übertrug dafür England seine Schutzherrschaft über Witu und Somaliland und stimmte dem engl. Protektorat über Sansibar zu. Mit Frankreich, das einen 1862 abgeschlossenen Vertrag dahin interpretierte, daß Großbritannien nicht ohne seine Genehmigung das Protektorat über Sansibar übernehmen dürfe, wurde 5. Aug. ebenfalls ein Abkommen geschlossen, in dem dies die engl. Schutzherrschaft über Sansibar, England die französische in Madagaskar anerkannte sowie Frankreichs Recht auf das Hinterland von Algerien bis zum Tsadsee. Nun konnte 7. Nov. das Protektorat über Sansibar und 25. Nov. die