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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hafenamt - Hafenbrädl
delshasens nach seiner nutzbaren Kajenfläche und
Kajenlänge. Mustergültig sind in Deutschland die
neuen Hamburger Hafenanlagen (offene Becken, die
mit dem Elbefluh verbunden sind); in England die
zahlreichen Docks von Liverpool, in Amerika die
Hafenanlagen von Neuyork, die aus sehr vielen in
den Fluß hineingebauten Kajenstegen (piei-g oder
Mti68 genannt) bestehen, sodaß die Kajenlänge
eine sehr große wird und kein Schiff auf den Strom
zu warten braucht, ehe es seine Ladung abgeben
kann. In jedem H. haben die Kajcn Schienen-
stränge, Schuppen, Kräne und Speicher.
Nothäfen sind folche H., die nur bei schlechtem
Wetter von Schiffen, die sich in Strandungsgefahr
befinden, aufgesucht werden. Die H. der Portland-
bill (Ost- und Westhäfen) sind die großartigsten
Nothäfen, die bei jedem Sturm im Kanal von un-
zähligen Schiffen aufgesucht werden. Vei Voulogne
ist ebenfalls ein großer Nothafen im Bau, dessen
Wellenbrecher bereits fertig ist. Viele Nothäfen
sind namentlich für die Hochfeefifcherei eingerichtet.
Man zählt sie gewöhnlich zu den Fischereihäfen;
von diefen besitzt Deutschland je einen auf Hela und
Norderney. Man beabsichtigt Helgoland zum Haupt-
stapelplatz der deutschen Nordseefischerei durch den
Bau eines großen Fischereihafens zu machen. Frei-
häfen nennt man die H. oder die Teile von H., in
denen Waren von den Schiffen ausgeladen werden
dürfen, ohne daß sie verzollt werden müssen. Der
Freihafen gilt als Ausland in Bezug auf die Be-
handlung durch das Zollamt; diefe Freihäfen sind
meist Stapelplätze, Transithäfen, wo Waren
lagern, um bei Gelegenheit wieder nach dem Aus-
lande verschifft zu werden. Beifpiele sind die groß-
artigen Freihafenanlagen von Hamburg und Bre-
men. Winterhäfen nennt man namentlich in
Flüssen die Hafenbecken, in denen Schiffe, ohne
durch den Eisgang des Stroms in Gefahr zu ge-
raten, überwintern können. Quarantänehäfen
sind abgesondert liegende Hafenbecken, Buchten oder
Stromteile, auf denen verseuchte Schiffe Quaran-
täne (s. d.) abliegen. Vertragshäfen nennt man
diejenigen chinesischen, koreanischen, japanischen und
siamesischen H., die für den europ. Handelsverkehr
geöffnet sind, d. h. in die europ. Schiffe einlaufen und
Handel treiben dürfen. Oberländerhäfen heißen
die Becken der Seehäfen, die für die Kähne u. s. w.
der Binnenschiffahrt bestimmt sind; die Ausdrücke
Boothäfen, Petroleumhäfen, Holzhäfen,
Tonnen Häfen sind ohne weiteres verständlich.
Betriebs Häfen nennt man bei großen Hafen -
und Kanalbauten (z. B. beim Nordostfeekanal in
Holtenau) die Hafenbecken, die fozusagen als Re-
misen für die Bagger, Prähme, Hafendampfer u. s. w.
der Hafenbauämter dienen. Heimats Hafen eines
Schiffs ist der H., in dessen Schiffsliste es einge-
tragen ist; Bau Hafen ist der "Geburtsort" (d. h.
Bauort) des Schiffs.
Zur Erhaltung der Ordnung besteht in allen H.
eine Hafenpolizei (s. d.), der in den Kriegshäfen
der Hafenkapitän, in den Handelshäfen der
Hafenmeister (s. d.) vorsteht. Diefe Behörde er-
hebt auch die Hafengelder (s. d.).
Litteratur. Nennie, 1d6 tkkoi-)^ loi-m^tion
anä couLtruetion ol Lritiäii and t'oiei^n kai-doui-Z
(Lond. 1854); Vouniceau, Ntuä68 6t notionZ 8nr
168 conLtruetionä a 1a mei- (Par. 1866); ?ort8 maii-
tiiu63 äs 1a, Trance, pudi. par 16 Nini8t6l6 ä6L
I^HvauxMdlioZ (Bd. 1-8, ebd. 1874-90); Hagen,
Handbuch der Wafserbautunst, Tl. 3: Das Meer
(3 Bde. mit 4 Atlanten, 2. Aufl., Verl. 1878);
Franzius und Sonne, Der Wasserbau (mit Atlanten,
2. Aufl., Lpz. 1883); Voisin-Bey, ?oi-t8 äe mei-
(Par. 1883); dasselbe deutsch von Franzius, Die
Seehäfen Frankreichs (Lpz. 1886) - Vernon-Harcourt,
Hardourg and äookä; t1i6ir ^Ii^äical featureä,
nistor^, eonZtruction, 6<iuipiu6iit anä iuaiiit6naiic6
(Oxf. 1885); Friederichsen, Die deutschen Seehäfen
(Tl.1: Ostseeküste, Hamb. 1889; Tl. 2: Nordseeküste,
ebd. 1891); Dorn, Die Seehäfen des Weltverkehrs
(2 Bde., Wien 1891 - 92); Deutsche Seewarte,
Segelhandbuch des EnglischenKanals (3Tle.. Hamb.
Hafenamt, s. Hafenpolizei. ^1893).
Hafenbahnen, Zweigbahnen für wasserwärts
ankommende und abgehende Personen und Güter.
Hafenbau, ein Teil des Seebaues (s. d.), um-
faßt alle diejenigen Bauten, welche ausgeführt wer-
den, um die Einfahrt eines Schiffs in einen Hafen
(s. d.), das Löschen und Laden sowie die Wiederher-
stellung beschädigter Schiffe zu ermöglichen. Es ist
für eine gute Küstenbeleuchtung (s.d.) zu sorgen,
die Fahrstraßen in der Nähe der Häfen sind durch
Bojen (s. d.) und Baken (s. d.) leichter sindbar
zu machen. Ferner gehören hierher die für künstliche
Häfen (f. Hafen) nötigen Schutzdauten. Die wenig-
sten Häfen haben bei Ebbe ausreichende Fadrtiefe,
weshalb dann die bei Flut einlaufenden Schiffe ent-
weder bei Ebbe auf den Grund aufsetzen oder (da
dies bei großen Schiffen bedenklich ist) in künstlich
angelegte Bafsins (Docks, s. 0.) einlaufen, in
welchen das Wasser der Flut durch Verschluhthore
zurückgehalten wird. An den Nfern dieser Docks
findet das Löfchen und Laden statt, erleichtert durch
Krananlagen (f. Kran) und Schüttvorrichwng <z. B.
Kohlensturzgerüste). Dort liegen Eisenbahngleise,
um das überladen auf die Eisenbahn zu ermöglichen,
und Speicher und Schuppen, um die Waren auf-
zubewahren. In neuern Häfen fehlt nicht der Zeit-
ball (s. d.); Pegeluhren (s. Pegel) zeigen den
Stand des Wassers an großen weithin sichtbaren
Zifferblättern an. Das Festlegen der Sckiffe im
Hafen geschieht entweder mittels Ringen oder Eisen-
bügeln, welche an den Außenflächen der Quaimauern
(f. Erddruckmauer) vertieft liegend befestigt sind, oder
mittels der Bollarde (s. d.) oder Dückdalben
(s. d.). Die Reparatur der Schiffe erfolgt bei kleinern
Fahrzeugen in der Weife, daß man dieselben mittels
eines am obern Mastende befestigten Taues, welches
dann von einem festen Punkte aus mittels Winde
verkürzt wird, in eine schräge Lage bringt, sodah
die eine Seite des sonst unter Wasser befindlichen
Rumpfes zu Tage tritt (die Reparaturen werden
dann von Flößen aus vorgenommen), oder daß
man die Schiffe einen mit Balkenhölzern entspre-
chend belegten flachen Abhang (Helling, s. d.) hin-
aufzieht. Große Schiffe gehen zum Zwecke der Re-
paratur in ein Trockendock (f. Dock).
Hafenbau-Ingenieure heißen die Bau-
techniker der deutschen Marine, die die Hasenbauten
ausführen. Man unterscheidet Hafenbaumeister
und Hafenbauräte.
Hafenbrädl, Aloys, Freiherr von, klerikaler
Politiker, geb. 22. Dez. 1816 auf Scklotz Au in
Niederbayern, studierte in München die Rechts-
wissenschaft, trat dann in den bayr. Iustizdienst ein
und wurde 1863 Bezirksgerichtsrat in Regensburg.
H. war Mitglied des Zollparlaments und seit 1871
des Deutschen Reichstags, wo er der Centrums-