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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handelsmonopol - Handelsmuseen
also als aufgehoben betrachtet. Das jetzige Ressort
des H. bildet: Handel, einschließlich der kaufmänni-
schen Korporationen - Gewerbe: Schiffahrt, einschließ-
lich Reederei, Lotsenwesen, Navigationsschulen;
Privatbanken, Aichungswcsen, Patentwesen, Arbei-
terschutzgesetzgebung. - In Osterreich erfolgte durch
die Ministerverordnung vom 20. April 1861 die
Errichtung eines Ministeriums für Handel und
Volkswirtschaft: 1868 wurden die Agenten der
Landeskultur von demselben abgetrennt und dem
neuerrichteten Ackerbauministerium übertragen,
weshalb es seitdem auch nur H. hieß. Sein gegen-
wärtiger Wirkungskreis bezieht sich auf Handels-
und Gewerbeangelegenheiten, Schiffahrts- und
Eisenbahnwesen, Post und Telegraph. Für die
Länder der ungarischen Krone besteht zu Budapest
ein H. mit ähnlichem Wirkungskreis gemäß dem
ungar. Gesetz, Art. 18, vom I. 1889; bis dahin
hatte es ein Ministerium für Ackerbau, Industrie
und Handel, sowie eins für öffentliche Arbeiten und
Kommunikationen gegeben. Damals wnrde aber ein
eigenes Ackerbauministerium ins Leben gerufen und
das Ministerium für öffentliche Arbeiten zu einen:
H. erweitert. - In England und Frankreich sind
dem H. zugleich die Angelegenheiten der Land-
wirtschaft und Industrie anvertraut. In Holland
und Belgien sind die Handelssachen dem Ministe-
rium des Innern, in Rußland und Schweden dem
Finanzministerium unterstellt. Außerdem giebt es
in einigen Ländern besondere Centralstellen für
Handelsangelegenheiten. Dieselben sind den Mi-
nisterien entweder beratend an die Seite gestellt
oder haben in einigen Sachen Entscheidungsrechte.
Dahin gehört in England das Loai-ä ol traäs, in
Frankreich der Oon86i1 8up6i-i6lii' äe eomnierc"
<s. Handelsrat) und der (^0ii86il F6N613.1 äs com-
M6i'c6, in Belgien der (^0ii86ii 8up6ri6ui' sle com-
mkrce 6t ä'inäu8tri6, in Italien der (^011813110 äki-
1'inäu8trill, 6t äe1 cominLi-cio, in Rußland das
Kommerz-Conseil, in der Türkei die Kommission
zur Beförderung des Ackerbaues, Gewerbfleißes
und Handels.
Handelsmonopol, das ausfchließliche Vor-
recht, irgend eine Ware in den Verkehr zu bringen,
das häufig auch mit dem Alleinrecht, dieselbe zu
produzieren, verbunden ist. Die H. erscheinen zum
Teil als Steuermonopole, indem der Staat sich
selbst den Vertrieb eines Verbrauchsgegenstandes
vorbehalten hat, um mittels eines Preisauffchlags
eine Einnahme zu erzielen, z. B. beim Tabak- und
Branntweinmonopol u. s. w. Außerdem aber gab es
früher zahlreiche H. von wirtschaftspolit. Charakter,
nämlich Privilegien für den Betrieb eines Handels-
zweigs oder einer Fabrikation, durch welche die Re-
gierungen, hauptsächlich aufmerkantilistischc Grund-
sätze gestützt, die wirtschaftliche Wohlfahrt zu beför-
dern glaubten. Hierher gehören die großen Han-
delscompagnien (s. d.), denen der Handel nach ge-
wissen überseeischen Gebieten ausschließlich vor-
behalten war. Aber auch für den Binnenhandel
wurden solche Monopole geschaffen, besonders zahl-
reich z. B. in England unter der Königin Elisabeth.
Namentlich wenn es sich darum handelte, einen
dem Lande bisher noch fremden Fabrikationszweig
einzuführen, gewährte man dem ersten Unter-
nehmer ein solches Privilegium. In gewissem Sinne
können das Ersindungspatent, das Gebrauchsmuster
(s. d.), das Geschmacksmuster (s. Musterschutz) und
das Urheberrecht (s. d.) als H. angesehen werden.
Auch eine prohibitive Zollgesetzgebung schafft eine
Art von Gesamtmonopol für die geschützten Produ-
zenten; doch werden dadurch keine einzelnen Persön-
lichkeiten besonders privilegiert und der innern Kon-
kurrenz wenigstens principiell kcineSchranken gesetzt.
Handelsmünzen, s. Münze und Münzwesen.
Handelsmuseen, Dauerausstellungen von Er-
zeugnissen des In- und Auslandes, in der Ab-
sicht angelegt, den Außenhandel zu fördern. Sie
sollen die Gütererzeugung und den Handel, im we-
sentlichen in drei voneinander getrennten Grup-
pen, zur äußern Darstellung bringen. Die Samm-
lung soll sich nämlich erstrecken: 1) auf Muster und
Proben der vorzugsweise exportierenden Industrie-
zweige - sog. Exportmuster lag er -, um den
ausländischen Käufern Gelegenheit zu bieten, sich
über Güte, Preis, Art u. s. w. der Waren zu be-
lehren; 2) auf folche Waren, welche im Auslande
verlangt werden, damit sich die einheimischen Fa-
brikanten und Kaufleute darüber orientieren kön-
nen, welche Waren im Auslande vorzugsweise Ab-
satz finden; 3) auf diejenigen Rohstoffe, welche die
heimische Industrie in der Regel aus dem Auslande
bezieht, um die inländischen Interessenten über die
Bezugsquellen, Arten der Stosse u. s. w. zu unter-
richten. Ein derartiges Handolsmuseum in größerm
Stile ist zuerst in Belgien und zwar in Brüssel
21. April 1883 vom Staate begründet worden. In
den Sammlnngen sind die belg. Industrieerzeugnisse
vereinigt; sodann senden die belg. Konsuln Proben
aller Industriewaren ein, welche Belgien mit Vor-
teil in ihre Bezirke einführen könnte; ebenso Proben
derjenigen Rohstoffe, welche die fremden Länder er-
zeugen und welche für den belg. Gebrauch von In-
teresse sind. In Antwerpen wurde 1887 ebenfalls
ein Handelsmuseum Mn866 c0niin6i cial, inäu8ti'i6l
6t 6tKnoLrap1iihu6) gegründet.
In Deutschland hat man sich besonders seit
1884 für die Errichtung von H. lebhaft interessiert,
ohne daß man es bis jetzt zu einer systematischen
Ausbildung dieses für die Exportindustrie sehr wich-
tigen Instituts gebracht hat. Speciell dem Zwecke,
die Geschichte des Handels und des Handelsstandes
zu verfolgen, dient das in Nürnberg als Abteilung
des Germanifchen Mufeums (s. d.) bestehende Han-
delsmufeum. Der Berliner Centralverein für Han-
delsgeographie hat bereits eine wertvolle Samm-
lung von ausländifchen Rohstoffen und Fabrikaten
zu stände gebracht (Handelsgeographisches Mu-
seum). Ein Exportmusterlager ist im Juni 1882
in Stuttgart aus privater Initiative eröffnet
worden. Nach und nach hat man in demselben
alle württemb. Exportartikel vereinigt, wodurch
ein recht anschauliches Bild von der Leistungs-
fähigkeit der Ausfuhrindustrien entstanden ist.
Ähnliche Musterlager, nur in kleinerm Umfange,
finden sich auch in München, Berlin, Karlsruhe,
Frankfurt a. M., Dresden, Nürnberg und andern
Orten. Zu einem förmlichen Handelsmuseum, wel-
ches auch durch Zuwendungen der deutschen Kon-
sulate die Unterstützung der Reichsregierung findet,
ist 1886 in Frankfurt a. M. der Anfang gemacht
worden. Dasfelbc ist auf den Galerien der neuen
Vörfe untergebracht und steht unter der Verwaltung
der dortigen Handelskammer. Die Errichtung eines
Handelsmufeums in Bremen ist im Werk.
Sehr energisch sind in neuester Zeit die Bestre-
bungen Österreichs, den Export durch Anlegung
von H. und Exportmusterlagern zu fördern. So ist