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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handelsstand - Handelstag
16U1686Q", die Geheimsprache der Wollschläger von
Dribin im Mohilewschen Gouvernment (vgl.äliiv^a.
Ltarwa, Bd. 1, St. Petersb. 1890).
Handelsstand. Der Begriff ist weiter als der
des Kaufmanns, welcher in eigenem Namen Handel
treibt, d. h. gewerbsmäßig Handelsgeschäfte schließt.
Er umfaßt auch die Handlungsgehilfen (s. d.), die
Handlungsbevollmächtigten (s. d.) und Prokuristen
(s. d.) und die Handelsmakler (s. Makler).
Handelsstatistik, im allgemeinen die Statistik
des Warenumsatzes im Großverkehr (s. Handel). Es
wäre hiernach eine Statistik des Binnenhandels und
des auswärtigen Handels zu unterscheiden, doch ist
thatsächlich nur die letztere bisher zu einer einiger-
maßen vollständigen Ausbildung gelangt. Die Auf-
gaben der auswärtigen H. sind hauptsächlich folgende.
Vor allem ist die Menge der aus- und eingeführten
Waren mit möglichst weitgehender Unterscheidung
der Arten und Qualitäten festzustellen. Daher sind
diejenigen Waren, die in den freien Verkehr ein-
gehen, also voraussichtlich für die inländische Kon-
sumtion bestimmt sind, fowie diejenigen, die aus
demselben innern Verkehr ausgehen, also mutmaß-
lich inländische Erzeugnisse sind, besonders zusam-
menzustellen als Statistik des sog. Specialhan-
dels. Die unter zollamtlicher Kontrolle durchge-
führten Waren (Durchfuhrhandel), sowie die-
jenigen, welche in den See- und größern Handels-
plätzen unter Zollverschluß in Niederlagen gebracht
und aus diesen wieder ins Ausland ausgeführt
werden (Niederlagsverkehr), bilden ebenfalls
besondere statist. Klassen. Faßt man ohne Rücksicht
auf diese Unterscheidungen alle Waren zusammen,
die die Landesgrenze eingehend oder ausgehend be-
rühren, so erhält man den statist. Ausdruck des sog.
Generalhandels. Bei den nicht zollpflichtigen
Waren allerdings, zu denen gegenwärtig in den
meisten Ländern die Rohstoffe gehören, läßt sich die
Durchfuhr von dem eigentlichen Specialhandel nicht
mehr scharf aussondern, weil dieselben thatsächlich
in den freien Verkehr übergehen, auch wenn sie
für die Wiederausfuhr bestimmt sind. Übrigens
sind die Nachweise über den Generalhandel für die
Beurteilung der Handelsverhältnisse eines Landes,
namentlich in Bezug auf den Wert der durchgeführ-
ten Waren, ohne große Bedeutung, da die Durch-
fuhr den Warenumsatz im Inlande nicht berührt
und nur die Frachtkosten dem letztcrn zu gute kom-
men. Deshalb kann allein die Statistik des Spe-
cialhandels als ein zuverlässiger Ausdruck für den
Warenverkehr im Außenhandel betrachtet werden.
Neben den Mengen ist der Wert der ein- und aus-
geführten Waren nachzuweisen, was durch unmit-
telbare Deklaration, wie in Großbritannien und
den Vereinigten Staaten, oder durch Schätzung, wie
im Deutfchcn Reich, in Österreich-Ungarn, Frank-
reich und Italien, gefchieht. In letztern Staaten
bestehen besondere Kommissionen, die jährlich den
durchschnittlichen Wert aller im statist. Warenver-
zeichnis enthaltenen Gattungen feststellen. Alle
diefe Methoden bleiben indes hinter der wünschens-
werten Genauigkeit weit zurück. Deshalb und an-
gesichts der Verschiedenheiten in der Erhebungs-
weise ist eine zutreffende Beurteilung des Umfanges
des Warenhandels zwischen den einzelnen Staaten
außerordentlich schwierig und ein internationaler
Vergleich der Handelsstatist. Daten ohne Rücksicht
auf die Art ihrer Gewinnung würde zu falschen
vchlüssen führen. Noch ungenauer allerdings als
jene obigen Ermittelungsweifen war das früher in
England und Frankreich übliche Verfahren, wonach
ein für allemal feste, fog. offizielle Werte der Rech-
nung zu Grunde gelegt wurden. Ferner ist die Un-
terscheidung der Herkunfts - und Bestimmungslän-
der der ein- und ausgehenden Waren wichtig, da
die bloße Angabe, überschritten an der GrenZstrecke,
für diesen Zweck nicht genügt. Diese Forderung
wird jedoch jetzt nur unvollkommen erfüllt, wie sich
durch einen Vergleich der Handelsstatist. Daten ver-
schiedener Staaten nachweisen läßt. Hinsichtlich der
Art der Ein- und Ausfuhr ist es auch von Interesse,
festzustellen, ob die Waren unter einheimischer odcr
unter fremder Flagge transportiert werden, über-
haupt fchließt sich die Statistik der Handelsschiff-
fahrt der H. unmittelbar an. Namentlich ist für
alle wichtigern Häfen erforderlich die Angabe der
Zahl der jährlich ein- und auslaufendcn Schiffe,
ihrer Nationalität, ihres Tonnengehalts und ob sie
beladen oder nur mit Ballast gefahren sind. Die
Nachweisungen der Zollbeträge, die von den einzel-
nen Warenorten erhoben werden, der gewährten
Ausfuhrbonifikationen, der Konfiskationen und
Strafen fallen in das Grenzgebiet der H. und der
Finanzstatistik. Um die statist. Überwachung auch
der zollfreien Waren besser zu sichern, erhoben meh-
rere Staaten unterschiedslos von allen ein- und
ausgehenden Waren eine kleine Kontrollgebühr
(Wagegeld, statist. Gebühr, äroit äe daläge), die
zugleich einen Beitrag zu den Kosten der H. liefern
soll. Eine folche Gebühr ist durch das Gesetz vom
20. Juli 1879 auch in Deutschland eingeführt und
hat die deutfche H. wesentlich gefördert.
Statist. Erhebungen übcr den auswärtigen Han-
del wurden unter dem Einfluß der Lehre von der
Handelsbilanz (s.d.) schon im 17. Jahrh, veranstaltet,
doch hielt man die Ergebnisse meistens geheim. Eng-
land ging zuerst mit Veröffentlichungen voran, die
bis 1694 zurückreichen. In Frankreich wurden regel-
mäßige, anfangs sehr dürftige Jahresübersichtcn
seit 1818 veröffentlicht. Österreich begann 1831
mit der Veröffentlichung sehr ausführlicher Han-
delstabellen. Für den Deutfchen Zollverein wur-
den statist. Handelsübersichten erst seit 1838 (mit
1834 beginnend) von Dieterici (s. d.) herausgegeben.
Eine neue Organisation erhielt die deutsche H. nach
der Gründung des Reichs unter der Leitung des
reichsstatist. Amtes. Die Handelsstatist. Veröffent-
lichungen bilden einen Hauptteil des Inhalts des
jährlich in mehrern Bänden erscheinenden amtlichen
Quellenwerkes "Statistik des Deutschen Reichs".
Auch in sämtlichen andern Kulturstaaten bildet die
H. einen wichtigen Teil der amtlichen Statistik über-
haupt. - Vgl. H. von Scheel, Artikel Handels-
statistik im "Handwörterbuch der Staatswissen-
schaften", Bd. 4 (Jena 1892), S. 339 fg.
Handelstag, Deutscher, ein Verband deut-
scherHandels- und Gewerbekammern (s. d.), der durch
einen ständigen Ausschuh und einen Generalsekre-
tär (in Berlin) vertreten wird und periodisch Gene-
ralversammlungen hält. Die erste fand 1861 in
Heidelberg statt, seit 1875 aber ist Berlin der Ver-
sammlungsort geblieben. Mit dem Umschwung der
deutschen Handelspolitik zu Ende der siebziger Jahre
traten auch im H. Meinungsverschiedenheiten her-
vor, die eine Spaltung herbeizuführen drohten und
zu dem Austritt verschiedener Handelskammern,
welche den freihändlerischen Tendenzen treu blieben,
Anlaß gaben. Ein Teil derselben ist später dem H.