Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

769
Handflügler - Handlohn
Darmst. 1861 u. 1864; nebst Supplementen: Bd. 1:
Das Zündnadelgewehr, 1865; Bd. 2, Tl. 1: Ncne
Hinterladungsgewehre, 1867; Tl. 2: Plönnies und
Weygand, Deutsche Gewehrfrage, 1872); Weygand,
Die modernen Ordonnanz-Präcisionswaffen der In-
fanterie (3 Bde., Lpz.und Verl.); N.Schmidt, Die
H., ihre Entstehung und technisch-histor. Entwicklung
(Basel 1875- nebst I.Folge, 1878); Quellen zur Ge-
schichte der Feuerwaffen, hg. vom Germanischen Mu-
seum (Lpz. 1872-77); Die Nepetiergewehre, ihre
Geschichte, Entwicklung, Einrichtung und Leistungs-
fähigkeit (2 Bde., Darmst. 1882-86); Das Gewehr
der Gegenwart und Zukunft (Hannov. 1883); Thier-
bach, Die geschichtliche Entwicklung der H. (3 Bde.,
Dresd. 1886-89); Mattenheimer, Die RückladungZ-
gewehre (Darmst. 1899); Holzner, Moderne Kriegs-
yewehre (Wien 1890 u. 1891); Lepsius, Das alte
und das neue Pulver (Lpz. 1891); Capitaine und
vonHertling, Die Kriegswaffen. Eine fortlaufende,
übersichtlich geordnete Zusammenstellung der gesam-
ten Schußwaffen, Kriegsfeuer, Hieb- und Stichwaffen
u. s. w. seit Einführung von Hinterladern (Bd. 5,
Heft 6-11, mit Abbild., Rathenow 1892); von Bar-
deleben, Über die krieg schirurg. Bedeutung der neuen
Geschosse (Berl. 1892); Herbart, Die Geschoßwirkung
der 8 mm-Handfeuerwaffen an Menschen und Pfer-
den lmit 5 Lichtdrucktafeln, Wien 1892).
Handflügler, f. Fledermäuse.
Handförmig, s. Blatt (Bd. 3, S. 86a).
Handfriede, im Mittelalter der (mittels Hand-
schlag) gelobte Friede (s. d.). Sein Bruch galt nicht
als selbständiges Vergehen, aber in Verbindung mit
andern Vergehen als erschwerender Umstand.
Handfrone, s. Frone.
Handgalopp, ein kurzer, verhaltener Galopp.
Im H. gewinnen heißt ein Rennen mit großer
Überlegenheit gewinnen.
Handgeld/s. Arrha.
Handgelöbnis, auch cautio M-Htm-ia (eidliche
Kaution) oder, da es jetzt meistens nur handgebend
geleistet wird, Ltipulatg. mauuL genannt, gebort
unter die Sicherheiten, gegen welche ein Angeschul-
digter der Untersuchungshaft entlassen werden
kann. Nach §§. 191, 192 der Österr. Strafprozeß-
ordnung kann der Untersuchungsrichter von einem
auf freien Fuß gesetzten Beschuldigten das Gelöbnis
verlangen, daß er sich bis zur rechtskräftigen Been-
digung des Strafverfahrens olmc Genebmiqung des
Untersuchungsrichters von seinem Aufenthaltsorte
nicht entfernen, noch sich verborgen halten, noch auck
die Untersuchung zu vereiteln suchen werde. Der
Bruch dieses Gelöbnisses, welches bei Aufhebung
derwegenFluchtverdachtverhängtenUntersuchungs-
haft neben der Sicherheitsbestellung abgelegt wer-
den muß, zieht die Verhängung der Untersuchungs-
haft nach sich. Die Strafprozeßordnung für das
Deutsche Reich läßt nur eine Sicherheitsleistung
durch Hinterlegung in barem Gelde oder durch
Pfandbestellung oder mittels Bürgschaft geeigneter
Personen zu. - Bezüglich des H. als Versicherung
an Eidesstatt s. Eid (Bd. 5, S. 771 d).
Handgemenge, der Kampf Mann gegen Mann
mit blanker Waffe, bis zur Benutzung des Schieß-
pulvers für Kriegszwecke fast die ausschließliche und
jedenfalls die entscheidende Form des Kampfes, hat
mit der fortschreitenden Entwicklung der Feuerwaffen
immer mehr an Bedeutung verloren, sodah jetzt nur
noch bei dem Kampfe von Kavallerie gegen Kaval-
lerie ein H. eintritt, während die überwältigend!
Brockhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl. vm.
Feuerwirkung der Infanterie für diese ein H. zur
Ausnahme gemacht hat.
Handgeschenk (Oon m^miel), im franz. Recht
die Schenkung beweglicher Sachen, welche dem
Schenknehwer zum vollen unwiderruflichen Eigen-
tum übergeben oder, wenn er sie bereits besitzt,
schenkungsweise belassen werden. Sie ist nicht an die
sonst für Schenkungen (s. d.) vorgeschriebene Form
Handgöpel, s. Göpel. ^gebunden.
Handgranate, s. Granate. ^S. 555".).
Handhackmaschine, s. Gartengeräte (Bd. 7,
Handhafter Diebstahl wurde früher ein Dieb-
stahl genannt, bei welchem der Dieb auf frischer
That ertappt wird.
Handhobelmaschine, s. Hobelmaschinen
Handicap (spr. hänndikäpp, abgeleitet vonbkmä
i' td6 cap, "Hand in die Mütze"), ein in Irland bei
Wettrennen und ähnlichen Anlässen übliches Tausch-
verfahren, bei dem verschiedenartige Gegenstände
durch eine von einer unparteiischen dritten Person,
demsog.Handicapper,sestzustellendeundvondem
Besitzer des minderwertigen Tauschgegenstandes zu
zahlende Summe ausgeglichen werden; ferner eine
eigentümliche Art des Gewichtsrennens (f. Wett-
rennen), an dem Pferde jeden Alters und jeder
Fähigkeit teilnehmen, hierbei aber durch Gewichts-
zuteilungen des Handicappers, der das von jedem
einzelnen Pferde zu tragende Gewicht festfetzt, nach
Fähigkeiten und bisherigen Leistungen so beschwert
werden, daß alle Pferde gleiche Chancen (Aussichten
auf den Sieg) haben. (S. auch Beaten-Handicap.)
Handkloben, soviel wie Feilkloben (s. d.).
Handkurbel, s. Kurbel.
Handkuß, s. Küssen.
Händl, Jakob, s. Hänel, Jak.
Handlehn, ein mit Erlassung des Lehnseides
verliehenes Lebn (lsuänm in^uiatum), bei welchem
aber doch die Verpflichtung zur Lehnstreue bestand.
Handleinen, s. Leinenfischerei.
Händler, Paul, Maler, geb. 16. März 1833 zu
Altenweddinyen bei Magdeburg, bildete sich an den
Kunstschulen in Berlin und Düsseldorf und war 1853
-58 bei Iul. Schnorr in Dresden thätig, unternahm
dann Studienreisen nach Nom und Paris und kehrte
1860 nach Dresden zurück, wo er anfing, für kirchliche
Zwecke in monumentalem Stil zu schaffen. 1872
wurde er Lehrer an der Akademie in Berlin und
1883, jedoch nur für kurze Zeit, Professor. Besonders
für Altarbilder thätig, stellte er auch Kartons für
Glasgemälde und Wanddekoration her. Von feinen
Werken feien hervorgehoben: die Entwürfe der Glas-
fenster für das Mausoleum des Prinz-Gemahls
von England in Windsor Castle (1866), eine Kreuz-
tragung als Altarblatt für die Garnifonkirche in
Pofen (1867), Schiffahrt des heil. Paulus (l868),
Nc,c6 boiiw (1872), Christus mit Petrus auf dem
Meere, für eine Kirche zu Kolberg (1876), Paulus
predigt den Athenern und Die Verbrennung der
päpstl. Bulle zu Wittenberg, als Wandgemälde für
das Gymnasium in Magdeburg (1881-83). 1891
schuf er Bilder aus dem Leben des Apostels Paulus,
1892 ein Himmelfahrtsfenster für Magdeburg.
Handlohn (Ehrschatz, Lehnware, I.auä6-
mwm), die Abgabe, die der neue Erwerber, nament-
lich der Käufer, oft auch der Erbe eines Bauern-
gutes an den Gutsherrn bezahlen mußte zur An-
erkennung von dessen Gutsherrlichkeit. Der H.
bestand regelmäßig in gewissen Prozenten des Guts^
wertes. Jetzt ist der H. meistens abgelöst.
49