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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hauptdeck - Hauptguß
dem Umfange der betreffenden Geschäftszweige, so-
dann aber auch davon ab, inwieweit man eine Spe-
cialisierung derGeschäftsergebnisse zu haben wünscht.
Im allgemeinen kann man folgende Arten von
Einzelrechnungen unterscheiden:
1) Sa ch tonten, das sind Rechnungen über Im-
mobilien und Mobilien, Maschinen und Werkzeuge,
Geld, Wechsel, Effekten u. s. w. Sie werden belastet
(debitiert) für den Bestand nach der letzten Inventar-
aufnahme und für den Zuwachs im Laufe des Ge-
schäftsjahres; dagegen werden sie erkannt (kredi-
tiert) für alle Abgänge während des Jahres und
für den Bestand laut Inventur am Ende desselben.
Das Cassaconto insbesondere muß in seinen Be-
trägen mit dem Cafsabuch (s. d.) übereinstimmen.
2) Personenkonten, das find Konten für die
Kunden und Lieferanten des Geschäftshaufes. Sie
bedürfen im H. keiner Einzeldarstellung, wenn -
wie es meistens geschieht - für sie ein befonderes
Kontokorrentbuch eingerichtet ist. In diesem Falle
genügt für das H. die Anlegung eines oder einiger
Sammel- oder Kollektivkonten, wie Konto-
korrentconto, oder Debitoren- und Kreditorenconto,
wenn das Kontokorrentbuch entfprechend geteilt ist.
Diese Konten werden belastet für die Schuld der
Geschäftsfreunde und erkannt für die Guthaben der-
felben. Die Übereinstimmung dieser Sammelkonten
mit den Beträgen auf den Einzelrcchnungen des
Kontokorrentbuches kann monatlich durch Addition
oder durch Saldierung (f. Saldo) des letztern nach-
gewiefen werden (sog. Kontokorrentbuchbilanz).
3) Konten für Lasten und Erträgnisse. Da-
hin gehören: das Gewinn- und Verlustconto,
oder richtiger Verlust- und Gewinn conto (weil
der Verlust links, der Gewinn rechts zu stehen kommt),
mit seinen Hilfskonten: Handlungsunkosten-, Zin-
sen-, Agio-, Provisions-, Lohnconto u. s. w. Diese
Konten werden für die Lasten oder Verluste debitiert,
für die Erträgnisse oder Gewinne kreditiert. Ferner
kann man hierher das Tratten- oder Accepta-
tionscouto rechnen, welches für alle auf die Firma
gezogenen Wechfel erkannt, für die von ihr oder für
sie bezahlten Wechsel belastet wird.
4) Die Konten des Geschäftsinhabers und
zwar das Kapitalconto, welches auf der rechten
Seite die Aktiva, auf der linken Seite die Pafsiva
darstellt, und das Privatconto oder Kontokor-
rent des Prinzipals, welches für die Entnahmen
des letztern belastet, für die ihm gutzuschreibenden
Beträge an Zinsen und Gewinnen erkannt wird.
Diese Konten werden häufig, ebenso wie das Ver-
lust- und Gewinnconto, nicht in das H. aufgenom-
men, sondern in einem besondern Geheimbuch (s. d.)
geführt. Im H. felbst können sie summarisch auf
einem fog. Geheimbuch conto erscheinen.
Der Abschluß des H. am Ende des Geschäfts-
jahres erfolgt in der Weise, daß zunächst auf Grund
des neu aufgenommenenInventars alle Vermögens-
und Schuldenbestandteile auf die einzelnen Rech-
nungen des H. durch das fog. Vilanzconto ge-
bracht werden. Für das Vermögen (Aktiva) wird das
Bilanzconto Schuldner an die einzelnen Konten, für
die Schulden (Passiva) wird es Gläubiger durch die
betreffenden Rechnungen. Sodann schreitet man zur
Ermittelung des Gewinns und Verlustes auf den
verschiedenen Konten. Gewinn ergiebt sich, wenn
die Habenbeträge größer sind als die Sollbeträqe;
im umgekehrten Falle ist es Verlust. Für den Ge-
winn wird Verlust- und Gewinnconto Gläubiger
durch die betreffenden Konten, für den Verlust wird
es Schuldner an dieselben. Die Hilfskonten für
Lasten und Erträgnisse werden ebenfalls durch Ver-
lust- und Gewinnconto saldiert. Nachdem die so
ermittelten Gewinne und Verluste im Verlust- und
Gewinnconto selbst eingestellt sind, kann anch dieses
Conto abgeschlossen werden. Der in dem Überschuß
der Habensumme über den Sollbetrag bestehende
Reingewinn wird in der Regel dem Privatconto gut
geschrieben: ein etwaiger Verlust, aus dem über-
schuß der Sollsumme bestehend, aber demselben be-
lastet. Bei Aktiengesellschaften tritt hier an die
Stelle des Privatcontos das Dividendenconto bez.
das Bilanzconto. Der Abschluß des Privatcontos
erfolgt durch Kapitalconto, indem der Mehrbetrag
im Haben desselben dem letztern Conto als Kapital-
vermehrung gutgebracht, ein Fehlbetrag aber dem-
selben als Kapitalverminderung belastet wird. Das
Kapitalconto endlich giebt seinen Saldo an das Vi-
lanzconto ab, welches für das Reinvermögen zu kre-
ditieren ist, sodaß dieses in der Bilanz im Haben
unter den Passiven erscheint und als Überschuß der
Aktiva über die Passiva das Bilanzconto ebenfalls
ausgleicht. Da die über den Abschluß zu bildenden
Posten (sog. Abschlußposten)zunächstimIournal
zu entwerfen sind, auch etwaige Fehler, welche den
Abschluß hindern, schon vorher entdeckt sein müssen,
ehe man das H. definitiv abschließt, so thut man
gut, den Abschluß zunächst provisorisch in einem
besondern Abschlußbuch zu entwerfen, aus wel-
chem man dann die Iournalposten bildet und in das
H. überträgt. (S. Buchhaltung.)
Hauptdeck, s. Deck.
Hauptdeiche, s. Deich (Bd. 4, S. 878d).
Hauptdreikläuge, s. Dreiklang.
Haupteifenbahnen, s. Eisenbahnen (Bd. 5,
Häupter (techn.), s. Durchlaß. ^S. 857 a).
Hauptfrage, im Verfahren vor den Schwur-
gerichten (s. d.) die an die Geschworenen gerichtete
Frage, ob der Angeklagte schuldig, die ihm in der
Anklage zur Last gelegte That begangen zu haben.
Dieselbe muß die That nach ihren gesetzlichen
Merkmalen (also z. V. nach der strafgesetzlichen Be-
griffsbestimmung des Mordes iu adstraeto) be-
zeichnen, zugleich aber die zu ihrer Unterscheidung
von andern Thaten erforderlichen Umstände, ins-
besondere der Zeit, des Ortes, des Gegenstandes,
hervorheben, sie individualisieren. Durch die Be-
jahung der H. wird, wie durch das "Schuldig"
zum Ausdruck kommt, zugleich das Vorhandensein
von Schuldausschliehungsgründen verneint. (Vgl.
Deutsche Strafprozeßordn. §.293; Österr. Straf-
prozeßordn. §. 318; s. auch Hilfsfrage, Nebenfrage.)
Hauptfronten, s. Festungen I (Bd. 6, S.710K).
Hauptgerüste, f. Gerüste.
Hauptgefchoß (frz. dsi-et^s), das Geschoß
(s. d.), in welchem die vornehmsten Näume eines
Gebäudes liegen, jetzt meist das erste Obergeschoß,
bei Gartenhäusern das Erdgeschoß.
Hauptgefellen, s. Eigenlehner. ^ , ,
Hauptgesims, s. Sims.
Hauptgespärre, s. Gebinde.
Hauptgestell, in der Reitkunst, s. Kopfgestell.
Hauptgestüt, s. Pferdezucht.
Hauptgleis, s. Bahnhöfe (Bd. 2, S. 291a).
Hauptgraben, Großer, s. Havelländifcher
Hauptkanal.
Hauptguß, bei der Würzebereitung, s. Bier und
Bierbrauerei (Bd. 2, S. 995 d).