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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Heinrich V. (römisch-deutscher Kaiser)

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Heinrich V. (römisch-deutscher Kaiser)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Heinrich IV. (römisch-deutscher Kaiser)'

Alpen, durchzog siegreich Oberitalien und stand zu Pfingsten vor Rom. Doch konnte er erst nach drei Jahren, im März 1084, sich der Stadt bemächtigen, worauf er sich und seine Gemahlin von Clemens III. am Osterfest feierlich krönen ließ; Gregor VII. hatte sich in die Engelsburg geflüchtet und folgte später den zu seinem Schutze gekommenen Normannen nach Salerno, wo er als Flüchtling 25. Mai 1085 starb. H. mußte sich jetzt wieder nach Deutschland wenden, wo man 9. Aug. 1081 den Grafen Hermann von Luxemburg zum König erwählt hatte, sodaß ein neuer Bürgerkrieg begann. Hermann siegte über H. bei Würzburg (11. Aug. 1085), zog sich indessen, der Abhängigkeit von den mit ihm verbündeten Fürsten müde, 1087 zurück und starb bald darauf. Von dem Markgrafen Eckbert von Meißen, der sich selbst als Gegenkönig aufgestellt hatte, befreite ihn 1089 ebenfalls dessen Tod. Inzwischen war Victor III. und nach dessen Tod Urban II. von der gregorianischen Partei als Papst gewählt worden. Um den kaiserl. Papst Clemens III. zu schützen und zugleich sein Übergewicht in Italien aufrecht zu halten, zog H. 1090 zum drittenmal über die Alpen. Schon hatte er Mantua erobert und bekämpfte mit wechselndem Glück die Gräfin Mathilde, als ihn die Kunde traf, daß diese seinen ältesten Sohn Konrad und seine (zweite) Gemahlin Praxedis (Adelheid) zum Abfall bewogen habe, ferner daß die Lombarden mit Herzog Welf gegen ihn ein Bündnis geschlossen hätten. H. ließ sich dadurch nicht irre machen. Nachdem er die mächtigsten deutschen Fürsten, unter ihnen auch den Herzog Welf, durch Zugeständnisse wieder auf seine Seite gezogen hatte, wurde seinem Wunsche gemäß Konrad auf dem Reichstage zu Mainz der Königswürde für verlustig erklärt und dafür sein zweiter Sohn, Heinrich, zu seinem Nachfolger bestimmt. Da um diese Zeit Urban (1099) und Clemens (1100) sowie der abtrünnige Konrad (1101) in Italien starben, so schien Ruhe und Friede in das Reich zurückkehren zu wollen. Aber Paschalis II. sprach bald nach seiner Erhebung auf den päpstl. Stuhl über den Kaiser aufs neue den Bann aus, und zugleich suchten einige Große den König Heinrich anzureizen, dem Vater die Krone zu entreißen. Der Jüngling zog auch gegen den Vater zu Felde, trieb ihn zur Flucht, wußte ihn dann durch friedliche Worte zu überlisten, nahm ihn gefangen und zwang ihn, der Regierung zu entsagen. Zwar entkam der Kaiser aus der Haft, flüchtete nach Lüttich, fand auch jetzt wieder neuen Anhang, starb aber schon 7. Aug. 1106 zu Lüttich. Der dortige Bischof ließ ihn mit kaiserl. Pracht begraben. Doch des Kaisers Feinde setzten es durch, daß die Leiche wieder ausgegraben, nach Speyer geschafft und hier in einer nicht geweihten Seitenkapelle in einem steinernen Sarg so lange unbeerdigt blieb, bis die Lösung des Banns erfolgte, was erst nach fünf Jahren geschah. Kein anderer Kaiser hat ein so wechselvolles Leben, eine so stürmische Regierung geführt wie H. Er besaß herrliche Gaben des Geistes und Herzens. Er war treu und erkenntlich gegen seine aufrichtigen Anhänger, mitleidig gegen Arme und Kranke, scharfsinnig im Rate, listig in Gefahr, tapfer im Kampfe und ein Freund des damals zuerst aufblühenden Bürgerstandes, der dafür treu zu ihm hielt. Unter den schwierigsten Verhältnissen zur Regierung gelangt, hat er mit nie ermüdender Thatkraft gekämpft für die Erhaltung einer starken Königsgewalt und damit für ↔ die gefährdete Einheit des deutschen Volkstums gegenüber den Sonderbestrebungen der deutschen Fürsten und Stämme, und für die Würde und Selbständigkeit des Kaisertums Päpsten gegenüber, die neben der kirchlichen auch alle weltliche Oberhoheit in ihrer Hand zu vereinigen sich berufen glaubten. Ihm folgte als König sein Sohn Heinrich V. – Vgl. Floto, Kaiser H. IV. und sein Zeitalter (2 Bde., Stuttg. 1855–57); Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, Bd. 3, Tl. 1 (5. Aufl., Lpz. 1890); Meyer v. Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reichs, H. IV. (Bd. 1, ebd. 1890).

Heinrich V., römisch-deutscher Kaiser (1106–25), Sohn des vorigen, geb. 1081, wurde 1098, als sein älterer Bruder Konrad sich gegen den Vater empört hatte, zum deutschen König erwählt. Nachdem auch er sich im Dez. 1104 gegen den Vater empört und durch Unterwerfung unter die Gebote des Papstes die streng kirchlich gesinnte Partei für sich gewonnen hatte, wurde er auf des Papstes Paschalis II. Betrieb noch bei Lebzeiten des Vaters 1106 zu Mainz als König anerkannt. Dadurch war er im stande, die gesunkene Königsmacht durch Züchtigung der meuterischen Großen im Innern und durch Bezwingung der Fürsten von Polen und Böhmen nach außen hin wieder zu Ansehen zu bringen. Obgleich Paschalis II. auf der Kirchenversammlung zu Guastalla (1106) das Verbot der Investitur durch Laienhand wiederholte, erteilte doch H. dieselbe wie sein Vater und erklärte dieses Recht nicht entbehren zu können, weil die Bischöfe die wichtigsten Rechte und Landschaften vom Reich zu Lehn hatten. Nach vergeblichen Verhandlungen zog er 1110 mit 30000 Mann nach Italien. Paschalis schloß nun einen Vertrag mit ihm, wonach die Bischöfe alle Regalien und Reichslehen zurückgeben sollten; der König wollte dafür die Wahl freigeben und auf die Investitur verzichten, sodaß Staat und Kirche vollständig getrennt worden wären. Als aber der Vertrag vor der Krönung in der Peterskirche bekannt gemacht wurde, scheiterte er an dem Widerstand der Bischöfe, und da nun der Papst die Krönung verweigerte, nahm H. ihn samt den Kardinälen gefangen und erzwang nach zwei Monaten die Anerkennung des alten Investiturrechts der Krone und das Versprechen, ihn nie zu bannen. Darauf wurde er 13. April 1111 zum Kaiser gekrönt. Kaum aber war H nach Deutschland zurückgekehrt, als Paschalis auf einer röm. Synode den Vertrag widerrief und auch zuließ, daß sein Legat, der Erzbischof Guido von Vienne, auf einer Synode in Burgund über den Kaiser den Bann aussprach. Diese Waffe jedoch hatte seit Heinrich IV. viel von ihrer Schärfe verloren. H. kümmerte sich nicht darum und wandte sich zunächst gegen seine Feinde in Deutschland. Die sächs. Fürsten nämlich hatten wegen der Willkür, mit der H. über Güter und Personen schaltete, einen Aufstand erregt, der, obwohl durch den Sieg seines Feldherrn, des Grafen Hoyer von Mansfeld, bei Warnstädt scheinbar beruhigt, von den rhein. und westfäl. Fürsten erneuert wurde und in der Schlacht am Welfesholze an der Wipper (1115) einen unglücklichen Ausgang für den Kaiser nahm. Die üble Lage, in die er hierdurch geriet, benutzten die ihm feindlich gesinnten Erzbischöfe von Köln und Mainz, um den Bann nochmals über ihn auszusprechen. Dies und der 24. Juli 1115 erfolgte Tod der Markgräfin Mathilde (s. d.) bewogen ihn, die Verteidigung Deutschlands den treu gebliebenen

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 982.