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Herzog (Eduard) – Herzog (Johann Jakob)
Heerführer. Im Fränkischen Reiche war der H. ein Zwischenglied zwischen den Grafen und der Centralgewalt des Königs, ein königl. Beamter, der neben der gräfl. noch eine besondere militär. Gewalt hatte. Mehrere Gaue wurden zu einem größern Gebiete unter einem H. vereinigt, dem die Führung des Heerbanns übertragen war. In die Grafenrechte durfte er nicht eingreifen. Doch standen nicht alle Grafen unter H.; das Reich war nicht gleichmäßig in Herzogtümer eingeteilt und diese in Grafschaften, sondern es zerfiel in Grafschaften, deren größerer Teil gruppenweise je einem H. unterstellt war. Neben diesem Amtsherzog kennt die merowing. Verfassung noch die Stammesherzöge, d. h. die Fürsten der unterworfenen, aber nicht geradezu in Provinzen aufgelösten Lande der Bayern und Alamannen, sowie der beim Sinken der königl. Gewalt zu ähnlicher Unabhängigkeit sich erhebenden Thüringer und Aquitanier; auch die H. des Elsaß sind hierzu zu rechnen. Die Stammesherzöge hatten zu den Königen eine ähnliche Stellung wie die Teilstaaten, die Chlothar Ⅱ. und Dagobert ihren Söhnen abzweigten. Die Karolinger haben das Herzogtum vernichtet, und nur an den Grenzen des Reichs blieben noch größere Gebiete unter der stattlichen Macht von Markgrafen (s. d.) vereint, und gerade diese Markgrafschaften haben unter den letzten Karolingern die abermalige Bildung von Stammesherzogtümern (Bayern, Schwaben, Sachsen) begünstigt, während in Lothringen und Franken das neue Stammesherzogtum auf der Hausmacht hervorragender Geschlechter beruhte. Trotz der Bemühungen der deutschen Könige, die Herzogtümer an ihre Familie zu bringen und die herzogl. Gewalt zu verringern, haben sich fortan die H. dauernd erhalten. Ihre verfassungsgemäßen Befugnisse sind immer schwankend und wechselnd gewesen, ebenso wie ihr Verhältnis zu den Bischöfen und Äbten, den Markgrafen und Grafen. Auch ihre Zahl wechselte sehr. Vorübergehend wurden Herzogtümer aufgehoben, so Franken und Sachsen, um freilich nachher in anderer Form wieder aufzuleben. Neue Herzogtümer wurden gegründet auf Kosten und durch Teilung der alten, so im 12. Jahrh. Österreich, Kärnten, Steier, im 13. Jahrh. Braunschweig. Der Charakter der alten Stammesherzogtümer ging mehr und mehr in den von Territorialherzogtümern über, besonders unter dem Einfluß des Lehnswesens und der Entwicklung der Landeshoheit. Im Laufe des 13. und 14. Jahrh. erscheinen die H. nur noch als vornehme Fürsten neben, nicht über den übrigen, und mehr und mehr wurde die Herzogswürde zu einer bloßen Titulatur. In neuerer Zeit haben einige H. den großherzoglichen oder königlichen, bisherige Fürsten und gefürstete Grafen aber den Herzogstitel angenommen, in der neuesten Zeit legten sich die souveränen H. das Prädikat Hoheit bei. In England und den roman. Staaten bezeichnet die Herzogswürde nur noch ein Glied des höhern Adels.
Herzog, Eduard, altkath. Bischof der Schweiz, geb. 1. Aug. 1841 zu Schongau (Kanton Luzern), studierte in Luzern, Tübingen und Freiburg, setzte, nachdem er 1867 die Priesterweihe empfangen, seine Studien in Bonn fort und wurde 1868 Professor der Exegese an der theol. Lehranstalt zu Luzern. 1870‒71 gab er das gegen das Dogma der Unfehlbarkeit gerichtete Wochenblatt «Kath. Stimmen» in Luzern heraus; gleichwohl mit keinen kirchlichen Censuren behelligt, verzichtete er 1872 freiwillig auf seine Professur und übernahm die Stelle eines Pfarrers der altkath. Gemeinde zu Krefeld (Rheinpreußen), wurde 1873 in gleicher Eigenschaft nach Olten (Schweiz) berufen und 1874 zum Professor der neutestamentlichen Exegese an der (alt-)kath.-theol. Fakultät der Universität Bern ernannt. Seit 1876 ist H. gleichzeitig Bischof der christkath. Kirche der Schweiz. Er schrieb: «Über die Abfassungszeit der Pastoralbriefe» (Luzern 1870), das offizielle «Christkath. Gebetbuch für gemeinsamen Gottesdienst» (Bern 1879; 3. Aufl. 1889), «Gemeinschaft mit der anglo-amerik. Kirche» (ebd. 1881), «Religionsfreiheit in der helvetischen Republik» (ebd. 1884), «Synodalpredigten und Hirtenbriefe» (ebd. 1886), «Thaddäus Müller» (Stadtpfarrer von Luzern, ein Freund Wessenbergs; ebd. 1886), den offiziellen christkath. «Katechismus» (ebd. 1887; 2. Aufl. 1889), «Bruder Klaus» (ebd. 1887), «Leo ⅩⅢ. als Retter der gesellschaftlichen Ordnung» (Solothurn 1888), «Über den röm. Ablaß» (Zür. 1890), «Robert Kälin, kath. Pfarrer in Zürich» (Solothurn 1891). 1873‒76 gab H. die «Kath. Blätter» (Olten) heraus, seit 1878 ist er Mitherausgeber des zu Bern erscheinenden Wochenblattes «Der Katholik» und Mitarbeiter an der ebenda erscheinenden Vierteljahrsschrift «Revue internationale de Théologie».
Herzog, Hans, General der eidgenössischen Armee, geb. 28. Okt. 1819 zu Aarau, studierte in Genf Physik und Chemie, wurde Kaufmann, absolvierte 1839 seinen ersten Militärdienst in Thun und faßte ein solches Interesse für die Militärwissenschaften, daß er ihnen seine ganze freie Zeit widmete und 1846 als Volontär bei der württemb. Artillerie diente. 1847 nahm er als Milizoffizier am Sonderbundsfeldzuge teil. 1860 vom Bundesrat zum Chef der eidgenössischen Artillerie ernannt, beschäftigte sich H. vorzüglich mit der Umwandlung der glatten Geschütze in gezogene sowie mit der Neubewaffnung der Infanterie. Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 wurde H. von der Bundesversammlung zum Oberbefehlshaber der 37000 Mann starken, zum Schutze der schweiz. Grenze aufgestellten Armee erwählt. Als im August die Entlassung des größten Teils der Armee verfügt ward, hatte H. den Mut, über die von ihm im Milizheere gefundenen Übelstände einen wahrheitsgetreuen Bericht einzuliefern, in dem er die Kriegstüchtigkeit des eidgenössischen Heers als eine Illusion hinstellte und zugleich seine Entlassung forderte. Er ließ sich jedoch bewegen, 20. Jan. 1871 das Kommando wieder zu übernehmen und mit 20000 Mann die Westgrenze zu besetzen, als die franz. Ostarmee unter Bourbaki den Entsatz von Belfort anstrebte. Am 1. Febr. schloß H. in Verrières mit dem franz. General Clinchant eine Konvention, infolge deren die 84000 Mann starke franz. Armee unter Niederlegung der Waffen auf schweiz. Gebiet übertrat und in den verschiedenen Kantonen interniert wurde. H. trat hierauf wieder in seine frühere Stellung als Chef der Artillerie zurück, in der er auch heute noch thätig ist. Die durchgreifende Umgestaltung, welche die schweiz. Heereszustände seit 1874 erfahren haben, läßt sich größtenteils auf H.s Erfahrungen während der Grenzbesetzungen von 1870 und 1871 zurückführen.
Herzog, Johann Jakob, reform. Theolog, geb. 12. Sept. 1805 in Basel, studierte dort und in Berlin, wurde 1830 Privatdocent zu Basel, 1835 Professor zu Lausanne, 1847 Professor der Kirchengeschichte