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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hidschra - Hieflau
Mekka, etwa 270 km im NNW. von Medina, am
Wadi Darb el-Bekra. Nach dem Koran wohnten
hier die von Gott vertilgten Themuditen, welche in
ausgehöhlten Felsen hausten. Zahlreiche Grabkam-
mern und Inschriften wurden 1878 durch Doughty
(s. d.) aufgefunden.
Hidfchra oder Hedschra (arab.; unrichtig
Hegira), Auswanderung, vorzugsweise die Aus-
wanderung Mohammeds von Mekka nach Medina.
Der Zeitpunkt kann nicht mit Bestimmtheit angesetzt
werden; er liegt zwischen 28. Juni und 20. Sept.
622. Der Chalif 'Omar setzte die H. als Ära der
Mohammed. Zeitrechnung ein, die mit dem 16. Juli
622 (--- 1 Muharrem d. 1.1 der H.) beginnt. Für
die Umsetzung der nach der H. angegebenen Zeit-
daten, für die nach Mondjahren gerechnet wird, in
die entsprechenden der christl. Zeitrechnung dient
Wüstenfeld, "Vergleichungstabellen der Mohammed,
und christl. Zeitrechnung" (Lpz. 1854) und die Fort-
setzung derselben bis 1500 der H. von Ed. Mahler
(ebd. 1887). Man zählt jetzt (1893) 1310-11 derH.
Hieb, diejenige Bewegung des Fechters, welche
den Zweck hat, nnt einem durch das Faustgelenk her-
vorgebrachten Schwung der Klinge den Gegner schnei-
dend zu treffen. Je nach der Faustlage (s. Motionen),
aus der die H. geschlagen werden, unterscheidet man
Prim-, Sekonde-, Terz-
und Quarthiebe. Die mit
Buchstaben bezeichneten,
punktierten Linien auf den
^..^ beistehenden Figuren deu-
ten die Richtung der Spitze
der Klinge des Fechtenden
bei den verschiedenen Hie-
ben an (Fig. 1), sowie
entsprechend die Richtung,
in welcher der Gegner ge-
troffen wird (Fig. 2). Je nach der Richtung, in der
die H. geführt werden, unterscheidet man verti-
kale H.: Prim (ad) senkrecht von oben nach unten
gegen Kopf und Gesicht; Sekonde (da) senkrecht von
unten nach der Mitte des Lei-
bes gerichtet, und ho rizontale
H.: Seitenterz (cä) gegen des
Gegners rechte, Brustquart (ä o)
gegen des Gegners linke Seite,
ferner Gesichtsterz (1i) und Ge-
sichtsquart (ii) gegen das Ge-
sicht, tiefe horizontale Terz (mk)
und tiefe horizontale Quart
(km). Zum Unterschied von
den bisher genannten geraden
oder H a u p t h i e b e n unterschei-
det man die schrägen oder Zwi -
schenhiebe: Steilterz (Z d) und
Steilquart (6 k) schräg von oben,
Tiefterz oder Bauchterz (t'k)und
Tiefquart oderVauchquart(KZ)
schräg von unten fallend. Die polnische Quart
oder Quart coups wird ähnlich wie die Sekonde
von unten herauf nach des Gegners Unterleib ge-
hauen, aber aus der Quartlage. Die H. sind entweder
Anhiebe,die mitschwächererKraftgehauenwerden,
um den Gegner zum Nachhauen zu verleiten, oder
volle H., die mit voller Kraft geschlagen werden
und die Spitze möglichst weit übertippen lassen.
Neben den einfachen H. unterscheidet man ferner:
Doppel-, Kreuz-, Stech- und Finthiebe
(s.Finte),fernerZirkel-und Schwadronshiebe.
Fig. 2.
Hieb (an der Keile), s. Feile (Bd. 6, S. 633a).
Hiebfechten, s. Fechtkunst.- über Rappier,
Säbel, Auslage, Mensur, Hieb, Parade, Finte
s. die einzelnen Artikel.
Hiebsalter, in der Forstwirtschaft, s. Abtriebs-
alter; Hiebs fähig, s. Abtriebsfähig.
Hiebssatz (Etat), ein forstlich technischer Aus-
druck, der sich entweder auf die Holzmasse oder auf
die Fläche bezieht. Erstern Falls bedeutet er als
Massen- oder Materialhiebssatz den jährlichen oder
periodischen Materialertrag, der auf Grund einer
vorausgegangenen Ertragsregelung in einem Walde
für einen längern oder kürzern Zeitraum festgestellt
worden ist. Als Flächenhiebssatz, kurz Flächensatz,
bedeutet er die durch die Ertragsregelung bestimmte
jährliche oder periodischeHiebsfläche. Der Material-
hiebssatz bezieht sich entweder auf die Gesamtnutzung,
oder er wird für Abtriebs- oder Zwifchennutzungen
(s. d.) getrennt gehalten. Früher bestimmte man
den H. für ganze Umtriebszeiten oder für noch län-
gere Zett, jetzt beschränkt man die Rechnung auf
kürzere Zeiträume, meist auf 10-20 Jahre.
Hiebszug, in der Forstwirtschaft eine innerhalb
der Betriebsklasse (s.d.) räumlich abgegrenzte Schlaf-
Partie, die eine gewisse Selbständigkeit besitzt. Dle
Abgrenzung muß derartig erfolgen, daß infolge der
in dem einen H. zu führenden Schläge die angren-
zenden Bestände benachbarter H. weder durch Wind
noch durch (Honne u. s. w. gefährdet werden. Seit-
lich begrenzt man deshalb den H. durch 10-12 m
breite Wirtschaftsstreifen (f. Schneisen), wo nicht
natürliche Trennungslinien, wie Flüsse, Wiesen,
Straßen u. s. w., gegeben sind; die beste Begren-
zung wird durch Wege gebildet, die den Holztrans-
port zu beiden Seiten des H. ermöglichen. Wo die
H. in der Richtung des Hiebes aneinander stoßen,
wird bei annähernder Normalität des Altersklassen-
verhältnisses (s. Altersklasse) meist eine solche Alters-
differenz der Bestände vorhanden fein, daß breite
Trennungslinien zur Vermeidung der Sturmschä-
den u. dgl. nicht nötig sind; andernfalls hat der
Forsteinrichter durch entsprechend eingelegte Los-
hiebe (s. d.) den Hauungen die nötige Beweglich-
keit zu verschaffen. Eine allgemein geltende Größe
eines H. läßt sich nicht bestimmen. Ein H. soll ge-
wöhnlich aus zwei Abteilungen (s.d.), kann aber
auch aus einer Abteilung bestehen und eine Fläche
von 30 bis höchstens 60 ka umfassen. Dort, wo
schwierige Bestandsverhältnisse es nicht gestatten,
sofort die künftig bleibenden H. zu bilden, wer-
den zunächst vorübergehende H. eingerichtet.
Hiebwaffen, solche Nahwaffen, welche zum
Hieb (s. d. und Fechtkunst) gebraucht werden. Zu
den H. gehören Streitäxte, die Hellebarde,
der krumme Säbel und einige Schwertformen (die
sog. Schlagschwerter, s. Schwert).
Hiefhorn, s. Hifthorn.
Hieflau, Dorf im Gerichtsbezirk Eisenerz der
österr. Bezirkshauptmannschaft Leoben in Steier-
mark, am Ausgange.des Gesäuses (s.d.) und an der
Einmündung des Erzbaches in die Enns, in 517 in
Höhe in schöner Gebirgsgegend, an den Linien
Amstetten-Selzthal und H.-Eisenerz-Vordernberg
(35 km) der Österr. Staatsbahnen, hat (1890) 1094,
als Gemeinde 1314 E., eine großartige Hochofen-
anlage (3 Hochöfen) und einen großen Oolzrechen,
welcher 9550 cdm Holz faßt, beide der Alpinen
Montangefellschaft gehörig. Oberhalb H. zweigt
sich vom Erzbache das durch seine landschaftliche