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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hinschius - Hinterhaupt
ist einem Geistlichen von dem Religionsbekenntnis
des Verurteilten, dem Verteidiger und nach dem
Ermessen des die H. leitenden Beamten auch andern
Personen der Zutritt zu gestatten, über den Her-
gang ist ein Protokoll aufzunehmen. Der Leichnam
des Hingerichteten ist den Angehörigen desselben
auf ihr Verlangen zur einfachen, ohne Feierlich-
keit vorzunehmenden Beerdigung zu verabfolgen.
Todesurteile bedürfen zu ihrer Vollstreckung nach
ß.485 a. a. O. keiner Bestätigung. Die Vollstreckung
ist jedoch erst zulässig, wenn die Entschließung des
Staatsoberhauptes ergangen ist, von dem Begna-
digungsrechte keinen Gebrauch machen zu wollen.
An schwangern oder geisteskranken Personen darf
ein Todesurteil nicht vollstreckt werden.
Die jetzt üblichen Werkzeuge der Enthauptung
sind Beil und Fallschwert (s. Guillotine). In frühern
Zeiten waren die Werkzeuge der H. mannigfacher
Art und die H. selbst oft mit Martern verbunden.
Noch die Peinliche Gerichtsordnung (s. (^i-olina)
kennt die H. durch Feuer, Wasser (besonders bei
Weibern), Vierteilung, Rad, Strang, Schwert, Le-
bendigbegraben und Pfühlen (d. h. einen Pfahl
durch die Brust stoßen). Verschärft wurde die H.
durch Schleifen, Zungen- und Zangenreißen, durch
Kumulation von Köpfen und darauf folgender Vier-
teilung. - Im Staate Neuyork erfolgt seit 1889
gesetzlich die H. mittels hochgespannten elektrischen
Stromes. <S. auch Todesstrafe.)
Hinschius, Franz Karl Paul, Kirchenrechts-
lehrer, geb. 25. Dez. 1835 zu Berlin, studierte da-
selbst und in Heidelberg die Rechte, trat dann in
den preuß. Iustizdienst, habilitierte sich 1859 an der
Berliner Universität, wurde 1863 außerord. Pro-
fessor in Halle, 1865 in Berlin, 1868 ord. Professor
in Kiel, 1872 in Berlin. 1872-76 arbeitete er zu-
gleich im Kultusministerium unter dem Minister
Falk und beteiligte sich an der Ausarbeitung der
Kirchengesetze der 1.1873-76. Im 1.1884 wurde
er zum Geh. Iustizrat ernannt. 1871 - 72 war
er Vertreter der Universität Kiel im Herrenhause,
1872-78 und 1880-81 Mitglied des Reichstags
(nationalliberal) für den Wahlkreis Flensburg-
Apenrade, seit 1889 vertritt er die Universität
Berlin im Herrenhause. Er veröffentlichte: "Das
landesherrliche Patronatrecht gegenüber der kath.
Kirche" (Berl. 1856), "Deci-LwieL ^Zeuäo-Isiäo-
riaiiH6 6t O3.M11I3. Xußiirklliiii" (die erste kritische
Ausgabe des Pseudoisidor, 2 Tle., Lpz. 1863),
"Die evang. Landeskirche in Preußen und die Ein-
verleibung der neuen Provinzen" (Berl. 1867),
"Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten
in Deutschland" (Bd. 1-5, ebd. 1869-93), "Die
Stellung der deutschen Staatsregierungen gegen-
über den Beschlüssen des Vatikanischen Konzils"
(ebd. 1871), "Die Orden und Kongregationen der
tath. Kirche in Preußen" (ebd. 1874). Ferner gab
er die preuß. Kirchengesetze und das "Reichsgesetz
über die Beurkundung des Personenstandes und
die Eheschließung" mit Kommentar heraus (Berl.
1875; 3. Aufl. 1880). Mit seinem Vater Franz
Sales August H. (geb. 29. Aug. 1807 zu Berlin,
gest. als Rechtsanwalt und Geh. Iustizrat daselbst
4. Dez. 1877) gab er 1862-66 die "Preuß. An-
waltszeitung", 1867-71 die "Zeitschrift für Gesetz-
gebung und Rechtspflege in Preußen" heraus.
Hinftorflfche Hofbuchhandlung. Die H. H.
wurde 1831 in Parchim von Detloff Carl Hin-
st orjf, geb. 2. Juni 1811 in Bruel, gegründet und
1849 nach Wismar verlegt. 1869 wurde der Verlag
vom Sortiment getrennt und 1880 ging letzterer
(Firma "Hinstorffsche Hofbuchhandlung Sortiments-
Conto") an einen Schwiegersohn des vorigen, Hein-
rich Witte, über, während der Verlag (Firma
"Hinstorffsche Hofbuchhandlung Verlags-Conto")
seit dem Tode Hinstorffs (10. Aug. 1882) für Rech-
nung der Erben fortgeführt wird. Im Verlag stehen
obenan die Werke Fritz Reuters (Absatz bis 1893:
rund 1720000 Bände im Bruttowert von etwa
6 Mill. M.). Außerdem wird besonders gepflegt
Pädagogik, Jurisprudenz, Landwirtschaft, wie Sem-
lers "Hebung der Obstverwertung" (1883) und
dessen "Tropische Agrikultur" (4 Bde., 1886-93).
Hinterasien, früher im Gegensatz zu Vorder-
asien Name des großen Gebirgslandes Asiens, vom
Hindukusch an östlich bis zum Stillen Ocean, ferner
auch Hinterindien. Zur Zeit gebraucht man statt
dessen die Bezeichnungen Centralasien, Ostasien und
Hinterbacken, s. Gesäß. sSüdasten.
Hinterbrühl, Dorf in der Brühl (s. d.) bei Wien.
Hintereinandersetzen, Bewegung der Ele-
mentartaktik, s. Ployieren.
Hinterer Wald, s. Bregenzerwald.
Hintergeschirr, s. Kumtgeschirr.
Hintergewicht, der Druck, den das Bodenstück
eines wagerecht in seiner Lafette liegenden Geschütz-
rohrs infolge der Lage seines Schwerpunktes hinter
dem Lagerpunkte auf die Richtmaschine ausübt; es
ist notwendig, wenn das Rohr mit der Richtmaschine
nicht fest verbunden ist, damit das Rohr beim Richten
den Bewegungen der Richtmaschine willig folgt.
Hintergrund oder Ferne nennt man in der
Malerei die scheinbar (perspektivisch) entfernteste
Partie eines Bildes; insbesondere ist H. da, wo
Einzelfiguren oder Einzelgegenstände die Haupt-
sache der Darstellung ausmachen, die Bezeichnung
für das übrige der Fläche, von der sich jene abheben.
In ältern Kunstepochen ist der H. bloß stilistisch von
den Darstellungen unterschieden, nämlich ornamen-
tiert, als Teppichmuster oder Goldgrund behandelt.
Mit dem Siege des Realismus tritt dagegen die
naturwahre Ausführung des H. als landschaftlicher
oder architektonischer H. an die Stelle. - Auf dem
Theater versteht man unter H. den die Scene
hinten abschließenden Teil der Bühnendekoration.
Hinterhalt, s. Versteck.
Hinterhand, Nachhand, bei den Haustieren
die hintern Extremitäten; insbesondere bei den
Pferden der hintere Teil des Körpers: Kreuz,
Schweif, Hüften, Hinterbacken, After, Scham,
hintere Kniescheibe und hintere Gliedmaßen. -
Über die H. bei Kartenspielen s. d.
Hinterhänge, Weserkähne, s. Weser.
Hinterhaupt, der hintere Teil des Kopfes (s. d.).
Seine knöcherne Grundlage bildet das Hinter-
hauptsbein (03 occipitiZ), ein stacher muschel-
förmiger Knochen, von welchem ein Teil, nämlich
die Hinterhauptschuppe, senkrecht steht, wäh-
rend der andere, der sog. Grundteil, sich horizontal
nach vorn und unten umbiegt. Der erstere verbin-
det sich durch die Lambdanaht (Zutura. iHmdäoiäea)
mit den Scheitel- und den Schläfenbeinen; in dem
letztern befindet sich das daumenstarke Hinter-
hauptsloch (koranien ma^num), durch welches
das Rückenmark aus der Schädelhöhle in den Wir-
belkanal austritt, die Wirbelarterien aber von außen
in die Schädelhöhle eintreten. Zu beiden Seiten
des Hinterhauptslochs liegen die beiden starken kon-
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