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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hundesteuer - Hundrieser
1864). 1865 übernahm H. mit Riehm die Redaktion
der "Theol. Studien und Kritiken". Aus seinem
Nachlaß gab Christlieb "Ausgewählte kleinere Schrif-
ten und Abhandlungen" (2 Bde., Gotha 1874-75)
heraus. - Vgl. die biogr. Skizzen von Christlieb
lGotha 1873) und Riehm in "Theol. Studien und
Kritiken" (ebd. 1874).
Hundesteuer, eine vom Halten der Hunde er-
hobene Aufwandsteuer, die teils unter die Kategorie
der Luxussteuern (s. d.) zu rechnen ist, teils als eine
aus sanitätspolizeilichen Gründen (zur Beschränkung
der Tollwut) erhobene Gebühr erscheint. Sie ist
entweder Staats- oder Gemeindesteuer, zuweilen
auch eine Verbindung aus beiden. Der Ertrag wird
von den Gemeinden häusig für die Ortsarmenpflege
verwendet. In Preußen ist die Erhebung der H.
den Gemeinden gestattet, derHöckstbetrag auf 20 M.
festgesetzt. In Bayern sind die Gebühren nach der
Größe der Gemeinden von 3 bis 15 M. abgestuft.
Nach Abzug der Kosten für Visitation u. s. w. teilen
sich Staat und Gemeinden in die Einnahme; Er-
trag 1890/91: 1140 000 M. In Hessen wird für
jeden Hund eine Staatssteuer von 5 M. erhoben,
außerdem sind den Gemeinden Zuschläge bis zu
5 M. gestattet; Ertrag 1890/91: 150000 M. In
wachsen stießt die von den Gemeinden veranlagte
H. (wenigstens 3 M. vom Hund) der Armenkasse zu.
In Württemberg beträgt die Steuer 7 M.; die
Hälfte fällt dem Staat, die Hälfte der Armenkasse zu;
seit 1889 dürfen die Gemeinden einen Zuschlag bis
12 M. erheben; Ertrag 1892/93: 178500 M. In
Baden teilen sich Staat und Gemeinden in die
Steuersumme; seit 1876 Verdoppelung des Steuer-
satzes auf 8 bez. 16 M.; Ertrag 1888/89: 575812 M.
Hamburg erhebt für jeden Hund in der Stadt
10M.,aufdemLande6M.; Ertrag 1891:140000 M.
In Lübeck fließen die Erträge der H. seit 1880 in
die Ortsarmenkasse. In Bremen wirft die Steuer
12-15000 M., in Wald eck 8-9000 M., in Co-
burg-Gotha 30000 M. ab.
In England war die H. von 1796 bis 1889
Staatssteuer mit Abstufungen nach Art und Zahl
der Hunde eines Besitzers und Befreiungen wegen
Armut und für Hirtenhunde. Seit 1889 ist sie Ge-
meindesteuer. In Irland wurde die Staatssteuer
1823 aufgehoben, jedoch 1865 eine Lokalabgabe von
2 Schill. für den Hund wieder eingeführt. In
Frankreich ist die H. Gemeindeabaabe; unter-
schieden wird zwischen Jagd- und Luxushunden
einerseits und Wachhunden andererseits; die Sätze
bewegen sich zwischen 1-10 Frs. In Österreich
ist die H. eine in den einzelnen Kronländern ver-
schieden geregelte Territorialsteuer.
Hundetragen, eine ursprünglich beiden Franken
und Schwaben und dann im ganzen Deutschen Reiche
übliche Strafe für adlige Landfriedensbrecher. Die-
selben mutzten nämlich, bevor das Todesurteil an
ihnen vollstreckt wurde, einen Hund, wie im gleichen
Falle der Dienstmann einen Sattel, der Bauer ein
Pflugrad und der Pfaffe einen Codex, aus einem
Gau in den andern tragen, wodurch symbolisch an-
gedeutet werden sollte, daß sie besser gethan hätten,
bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegs-
wirren anzustiften.- So ließ 938 Kaiser Otto I. die
Anhänger des aufrührerischen Herzogs Eberhard
und Kaiser Friedrich 1.1155 den rhein. Pfalzgrafen
Hermann und dessen Genossen Hunde tragen.
Hundewache, in der Seemannssprache die
Wache von Mitternacht bis 4 Uhr morgens; die
Brockhaus' Kouversations-Lexikon. 14. Aufl. IX.
dienstliche Bezeichnung der H. ist Mittelwache.
<S. auch Schiffswache.)
Hundewürmer, alle Eingeweidewürmer des
Hundes; im engern Sinn der Hundebandwurm.
(S. Leberechinococcus.)
Hundezecke, s. Holzbock.
Hundheim, Dorf im Amtsbezirk Wertheim des
bad. Kreifes Mosbach, 11 km im SW. von Wert-
heim, hat (1890) 759 kath. E., Postagentur, Fern-
sprechverbindung und ist bekannt durch das Gefecht
vom 23. Juli 1866 zwischen Teilen der Division
Fließ der preuh. Mainarmee und bad. Bataillonen.
"unärsa, der angelsächs. Ausdruck für das
deutsche Hundertschaft <s. Cent), bezeichnet in der
angelsächs. Zeit eine Abteilung der Grafschaft ("nii-s)
und die innerhalb derselben wohnende angelsächs.
Bevölkerung, da man in der Verfassung der Volks-
wehr die Unterabteilungen als Hundertschaften
und Zehntschaften bezeichnete, mochten bei der Un-
gleichheit der Aushebungsbezirke auch mehr oder
weniger Mannschaften aufgebracht werden. Das
II. (csuwua,) entspricht demgemäß ungefähr den
modernen Amtsbezirken. Zum Zweck gegenseitiger
Rechtshilfe gestalteten sich auch freiwillige Verbin-
dungen oder Gilden, Friedensbürgschaften <MäK-
1)01-^8), in Zehntschaften oder Hundertschaften, d. h.
Unterabteilungen, welche die Verpflichtung über-
nahmen, diejenigen ihrer Mitglieder, welche ein
Verbrechen begingen, vor Gericht zu stellen oder
subsidiarisch für den Schaden einzustehen. In der
normann. Zeit wurde das II. gesetzlich für haftbar
erklärt für heimliche Tötungen und Friedensbrüche
in ihrem Bezirk, eine Polizeieinrichtung, aus der
wichtige Gerichts- und Kommunalinstitutionen spä-
terer Aeit hervorgegangen sind. Noch bis in die
jüngste Zeit konnte jemand, dessen Eigentum inner-
halb eines H. durch Friedensstörung beschädigt oder
zerstört wurde, die Gesamtheit der Einwohner des
II. auf Schadenersatz verklagen. Die 1886 erlassene
Iliot ^ct bestimmt, daß in der Folge beschädigte
Personen Schadenersatz von der zuständigen Polizei-
behörde zu beanspruchen berechtigt sind. Die nöti-
gen Gelder sind aus den Fonds der Grafschaft bez.
der Stadt zu erheben. Hiermit wurde die letzte prak-
tische Bedeutung der H. beseitigt; doch haben viel-
fach die neuern Einteilungen, z. B. die Vet^ßss-
810UH11)ivi8iou8 (s. ^H8tic6 ol tk61^63.06), die Gren-
zen der alten II.
UunÄryÄv?ViFkt (spr. hönndredweht), engl.
Handelsgewicht, s. ^V0irl1upoi8.
Hundrieser, Emil, Bildhauer, geb. 13. März
1846 zu Königsberg i. Pr., trat nach vollendeten
Akademiestudien zu Berlin in Siemerings Atelier.
Nach längern Reisen begründete er eine selbständige
Werkstatt und fertigte die Lutherstatue für Magde-
burg (Bronze, 1886), die Statuen Friedrich Wil-
helms III. für die Ruhmeshalle in Berlin, Kaiser
Wilhelms I. wie Schlüters für das Polytechnikum
in Charlottenburg, die Marmorstatue der Königin
Luise sür die Berliner Nationalgalerie. Seine
Gruppe: Der friede, wurde auf der Münchener
Ausstellung nnt der großen goldenen Medaille
prämiiert. Bei Wettbewerbungen erhielt er u. a.
für das Denkmal Kaiser Wilhelms I. auf dem Kyff-
häuser den ersten Preis. 1893 wurde er mit der Aus-
führung des Kaiser Friedrich-Denkmals (Bronze-
statue) für Merfeburg beauftragt. Der Künstler lebt
in Charlottenburg bei Berlin und ist Professor und
Mitglied der dortigen königl. Akademie der Künste.
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