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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Italienische Eisenbahnen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Italienische Eisenbahnen'

2461, an Personenwagen 7201, an Güterwagen 41497 vorhanden. Die erste Eisenbahn in Italien war die 3. Okt. 1839 eröffnete Bahn Neapel-Portici (8 km). 1860 waren 1800 km im Betrieb, wovon 350 km dem Staate, die übrigen sieben Aktiengesellschaften gehörten. In den J. 1860–67 wurden 2800 km neue Bahnen hinzugefügt. Seit 1869 hat der Staat den Bau von Bahnen übernommen, auch kaufte er das bedeutendste Netz, die Alta Italia (3572 km), an. 1879 waren 8414 km im Betrieb, wovon 4007 km dem Staate gehörten. Das Gesetz vom 29. Juli 1879 nahm den Ausbau von weitern 64 Linien mit 6020 km für rund 1210 Mill. Lire in Aussicht. Die Schwierigkeiten, die sich hierbei hinsichtlich der Geldbeschaffung entgegenstellten, veranlaßten die Regierung, ihr Eisenbahnnetz an Privatgesellschaften zu verpachten und denselben den Bau der neuen Linien, für den die 1210 Mill. Lire sich als unzureichend erwiesen hatte, zu übertragen. Es wurden mit den Gesellschaften Betriebsüberlassungsverträge abgeschlossen und unter dem 27. April 1885 genehmigt. Danach sind die Eisenbahnen des ital. Festlandes in zwei an dem Mittelländischen und dem Adriatischen Meere entlang gehende Gruppen geteilt, das Mittelmeernetz und das Adriatische (Adria-) Netz. Die Eisenbahnen der Insel Sicilien bilden eine dritte Gruppe für sich. Das Adriatische Netz wurde der Südbahngesellschaft, das Mittelmeer- und das Sicilische Netz besonders gebildeten Aktiengesellschaften in Betrieb gegeben; die einzelnen Netze werden durch Generaldirektionen (s. Eisenbahnbehörden, Bd. 5, S. 848 b) verwaltet.

Die wesentlichsten Bestimmungen der Verträge sind: Die Betriebsüberlassung erfolgt auf 60 Jahre; nach je 20 Jahren ist jeder der beiden Teile (Staat und Gesellschaft) zur Kündigung berechtigt. Das Betriebsmaterial ist von den Gesellschaften eigentümlich zu übernehmen; dafür sind von der Mittelmeergesellschaft 135, von der Adriatischen (Südbahn-) Gesellschaft 115, von der Sicilischen 15 Mill. Lire durch Aktienausgabe aufzubringen und an den Staat abzuführen, der als Entgelt für die Benutzung des Materials der Mittelmeergesellschaft jährlich 7,82, der Adriatischen 6,6 Mill. und der Sicilischen Gesellschaft 868652 Lire zahlt. Diese Summen entsprechen, abzüglich der Einkommensteuer auf das bewegliche Vermögen, einer Verzinsung von 5 Proz. des Aktienkapitals für das Material. Von dem Gelde hat der Staat innerhalb der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten der Verträge auf den Mittelmeer-Eisenbahnen rund 84, auf den Adriatischen Eisenbahnen 49½ und auf den Sicilischen Eisenbahnen 10½, im ganzen 144 Mill. Lire zu bestimmten Erweiterungs- und Verbesserungsanlagen zu verwenden, die von den Betriebsgesellschaften für ↔ Staatsrechnung auszuführen sind, während der Rest teils zur Beschaffung neuen Fahrmaterials für die drei Netze, teils zum Bau neuer Eisenbahnen zu verausgaben ist. Die Gesellschaften haben alle Betriebsausgaben zu tragen, mit Ausnahme derjenigen Kosten, zu deren Bestreitung die für jedes der drei Netze zu bildenden Reservefonds und die Kasse zur Vermehrung des Vermögensstocks (Cassa per gli aumenti patrimoniali) bestimmt sind. Als Gegenleistung hierfür erhalten die Gesellschaften einen Anteil am Rohertrage, während der Rest dieses Ertrags den Reservefonds überwiesen und dem Staate zufällt. Bei der Mittelmeer- und der Adriatischen Gesellschaft erfolgt die Verteilung der Roheinnahmen wie folgt: 10 Proz. werden für die Reservefonds und als Entgelt für die Benutzung des Betriebsmaterials entnommen, 62½ Proz. erhält die Betriebsgesellschaft für ihre Betriebsausgaben, 27½ Proz. der Staat als Eigentümer der Bahnen. Bei dem Sicilischen Netz fallen 82 Proz. der Gesellschaft zu, der Staat erhält 3 Proz. und die verbleibenden 15 Proz. dienen, nach Vorwegnahme der als Entgelt der für die Benutzung des beweglichen Materials zu zahlenden Summe von 868650 Lire, zur Ausstattung der Reservefonds. Diese Art der Verteilung der Roheinnahme ist indessen nur für ein bestimmtes, in den Verträgen festgestelltes Anfangseinkommen gültig und ändert sich mit letzterm. Sobald ferner die Aktionäre 7½ Proz. des eingezahlten Kapitals als Dividende erhalten haben, sind die weitern Überschüsse mit dem Staate zu teilen. Auf Verlangen der Regierung haben die drei Gesellschaften zusammen bis zu 102 Mill. Lire jährlich für den Bau neuer Eisenbahnen auszugeben und die Mittel dazu durch Ausgabe garantierter 3prozentiger Obligationen aufzubringen. Diese neuen Linien werden unter den gleichen Bedingungen wie die alten betrieben, sobald sie einen bestimmten kilometrischen Rohertrag aufweisen; bis dahin erhält jede der beiden festländischen Gesellschaften die Hälfte, die Sicilische Gesellschaft 65 Proz. der Roheinnahme und außerdem 3000 Lire für das Kilometer als Ersatz für die Betriebskosten. Die Regierung hat die Oberaufsicht über den gesamten Betrieb der Eisenbahnen und ist befugt, denselben unter Umständen, namentlich in Kriegszeiten, auch selbst zu übernehmen; sie hat ferner ein eingreifendes Mitwirkungsrecht in Bezug auf die Feststellung der Tarife und Fahrpläne. Bei Auflösung des Vertrags hat der Staat das Betriebsmaterial zu dem von den Gesellschaften gezahlten Ankaufspreise, jedoch unter Berücksichtigung der etwaigen Wertverminderung, zurückzuerwerben, und ebenso die Reservefonds wie die Kasse zur Vermehrung des Vermögensstocks mit Aktiven und Passiven zu übernehmen.

Die durch das Gesetz vom 27. April 1885 erfolgte Umgestaltung erhellt aus folgender Tabelle:
Gegenwärtige NetzeGesamtbestand
Mittelmeer-AdriatischesGemeinschaft-Sicilischesder frühern
Frühere NetzenetzNetzliches NetzNetzNetze
LinienkmLinienkmLinienkmLinienkmLinienkm
Oberitalienisches Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4020782817802109703967
Römisches Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1210636 626118191707
Calabrisch-Sicilisches Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3736559781478
Südbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7169121725191749
Gesamtbestand der neuen Netze624046464131312755971168901

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 777.