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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Kirche

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Kirche

Auf einer Anhöhe das Zipser Schloß (magyar. Szepes Káptalan), die spätgot. Domkirche St. Martin (13. bis 15. Jahrh.) mit interessanten Wandgemälden (14. Jahrh.), der Palast des Bischofs und der Domherren und das Seminar.

Kirche. Das mit dem Christentum fast zu allen german. Völkern (mit Ausnahme der Goten) gekommene Wort K. (althochdeutsch chirihhâ, auch chilihhâ; alamann. noch jetzt chilche) scheint ursprünglich aus dem Griechischen (kyriakē [oikía], "Herrenhaus") herübergenommen zu sein, hat aber in jeder Beziehung die Bedeutung des aus dem Griechischen ins Lateinische übergegangenen ecclesia (s. d.; daher ital. chiesa; franz. église; span. iglesia) gewonnen: gottesdienstliches Gebäude, religiöse Gemeinde; organisierte Gesamtheit der Christenheit überhaupt oder in einem Volke oder Lande; endlich diese Organisation selbst als Institution betrachtet. Mit dem Aufkommen der beiden letztern Bedeutungen beginnt die belangreiche Geschichte des dogmatischen Begriffs der K. Jesus selbst wollte keine K. gründen, sondern nur die Ankunft des "göttlichen Reichs", worunter er das zu einer umfassenden sittlich-religiösen Menschengemeinschaft vergeistigte Messiasreich verstand, und die Bedingungen zum Eintritt in dasselbe verkündigen. Erst der Verfasser des Kolosserbriefs bezeichnet mit dem Worte einen die überirdische und irdische Geisteswelt umfassenden Organismus, der in Christus sein Haupt hat. Dieser ideale Kirchenbegriff aber wurde alsbald direkt auf die irdische christl. Gesamtheit bezogen, woraus sich der kath. Begriff von K. ergab. (S. Katholische Kirche.) Die K. wird hier als äußere, von Christus selbst gestiftete, von den Aposteln und ihren Nachfolgern, den Bischöfen, regierte, mit wunderbaren Kräften aus der übersinnlichen Welt, mit dem Schatze der reinen und unfehlbaren Lehrüberlieferung und allerlei richterlichen Befugnissen über ihre Angehörigen ausgestattete Heilsanstalt gefaßt und ist bestimmt, diejenigen, die sich ihren Ordnungen gläubig unterwerfen, aus dem "Reiche der Welt" ins Himmelreich hinüberzuretten. Daher: "außer der K. ist kein Heil", womit aber nur den absichtlich der K. Fernbleibenden das Heil abgesprochen wird.

Diese Idee der "katholischen" K. war schon gegen Ende des 2. Jahrh. durch die Streitigkeiten über die echt apostolische Lehrüberlieferung ins Leben gerufen und im wesentlichen abgeschlossen. Das, was die K. zusammenhielt, war hiernach nicht der persönliche Glaube oder die subjektive Frömmigkeit ihrer einzelnen Glieder, sondern ihre übernatürlich gestifteten Ordnungen, denen die einzelnen unbedingt sich unterwerfen sollten und in diesem Sinne wurde die K. Glaubensgegenstand. Im sog. Apostolischen Symbolum (s. d.) heißt es: "Ich glaube an eine heilige katholische (allgemeine) K."; in dem konstantinopolitanischen: "an eine heilige katholische und apostolische K.". Seine vollkommene Ausbildung hat dieser Kirchenbegriff dann im Mittelalter erhalten. Die K. sollte jetzt direkt als die überirdische Ordnung Gottes auf Erden erscheinen, die in Gestalt der hierarchisch organisierten päpstl. Universalmonarchie bestimmt sei, das irdische Menschenleben nach allen seinen Beziehungen hin ebenso zu beherrschen, wie dem Geiste die Herrschaft über das Fleisch gebührt. Aber freilich zeigte sich immer mehr, daß diese irdische Erscheinung der K. ihrer Idee sehr wenig entsprach. Wie die K. thatsächlich sich darstellte, war sie eine menschliche Gemeinschaft neben andern, denselben Gesetzen des Werdens und der Entwicklung, dem Irrtume und der Verderbnis gerade so unterworfen wie alles Menschliche überhaupt. Die auf die K. übertragenen idealen Prädikate der Einheit, Allgemeinheit (oder Katholicität), Apostolicität und Heiligkeit trafen auf ihre geschichtliche Erscheinung nicht zu, teils wegen ihrer innern Spaltung in mehrere Teilkirchen, teils wegen der immer deutlicher hervorgetretenen Abweichungen von der apostolischen Urgestalt im Laufe der Jahrhunderte, teils und vornehmlich aber wegen des immer greller sich geltend machenden Widerspruchs der eingetretenen Entartung mit dem religiösen Zweck.

So führte die Reformation des 16. Jahrh. zu einer wesentlichen Umgestaltung des bisherigen Kirchenbegriffs. Diese unterschied den religiösen Begriff der K. als "Gemeinschaft der Heiligen" aufs schärfste von der K. als äußerer, juridisch-polit. Institution. Luther hob an der K. eine äußere und eine innere Seite hervor, eine leibliche, äußerliche und eine geistliche, innerliche Christenheit. Letztere ist ihm die durch das Walten des Geistes Gottes in Wort und Sakrament gesammelte Gemeinde der Gläubigen. Demgemäß bestimmte die Augsburgische Konfession (Art. 7) den religiösen Begriff der K. als "die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden". Zwingli brachte für den Unterschied jener äußern und innern K. den Ausdruck sichtbare und unsichtbare K. auf; jene ist die Gesamtheit aller Getauften, diese die Gesamtheit aller Gläubigen, was auf reform. Seite durch die Lehre von der Prädestination, wonach die wahrhaft Gläubigen nur Gott bekannt sind, erleichtert wurde. Diese Unterscheidung ward allmählich in der prot. Theologie herrschend. Diese machte daher den subjektiven Glauben der Einzelnen oder ihre persönliche Zugehörigkeit zu Christus als das alleinige Merkmal ihrer Zugehörigkeit zur wahren K. geltend, die nunmehr als eine rein geistige, keineswegs an diese oder jene äußere Kirchengestalt, sondern nur überhaupt an das Evangelium von Christus gebundene Gemeinschaft beschrieben wurde. Ihr gegenüber erschien die sichtbare K. als die unvollkommene, menschliche Verwirklichung der wahren unsichtbaren K. als eine irrtumsfähige, Verderbnissen aller Art ausgesetzte äußere Gemeinschaft und Institution, in der wahrhaft Gläubige oder Glieder der unsichtbaren K. und Ungläubige oder "Heuchler" durcheinander gemischt seien. Andererseits fuhr man aber doch fort, die Zugehörigkeit der Einzelnen zur unsichtbaren K. von der Zugehörigkeit zur äußern auf Christi Wort und Sakrament gegründeten Gemeinschaft abhängig zu machen; daher der konfessionelle Protestantismus in seinem Kirchenbegriffe ein kath. Element noch bewahrt.

Inzwischen hatte der Rationalismus begonnen, nicht bloß an der geschichtlichen Entwicklung, sondern auch schon an der Entstehung der K. die menschliche Seite hervorzuheben. Während er aber gegen die kath. und altprot. Vorstellungen von der K. eine vielfach zutreffende Kritik richtete, betrachtete er die K. seinerseits nur als eine zu rein moralischen Zwecken gegründete Lehr- und Besserungsanstalt, an der daher alles, was nicht rein moralische Bedeutung hatte, als nur vorübergehend notwendige Zuthat immer mehr zu beseitigen sei. Die Beziehung auf "jene Welt" hielt jedoch auch der Ra-^[folgende Seite]

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