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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Klerisei - Klettervögel
Klerisei (neulat. cisricia), Geistlichkeit, Prie-
sterschaft, auch allgemein und verächtlich für Ge-
folge und Anhang.
Klerüchen, Name der attischen Kolonisten, die
in einem unterworfenen Lande von Staats wegen
angesiedelt wurden und Landgüter (Kleroi) als
erbliche Besitztümer erhielten. Sie behielten ihr
athenisches Bürgerrecht und konnten die Güter
auch verpachten. Solche Ansiedelungen (Kleru-
chien) standen unter der Oberautsicht Athens und
die K. waren zum Kriegsdienst verpflichtet. - Vgl.
Kirchhofs, über die Tributpflichtigkeit der attischen
K. (in den "Abhandlungen" der Berliner Akademie
der Wissenschaften, 1873).
Klerus (grch. kierog), in der kath. und griech.
Kirche der geistliche Stand im Gegensatze zu den
Laien (s. d.). Das Wort bedeutet eigentlich Los,
dann Erbteil, Eigentum. Nach hebr. Anschauung
war das ganze Volk Israel ein Eigentumsvolk Got-
tes, und dieselbe Vorstellung übertrug sich auch auf
die christl. Gemeinde als das "wahre" oder "geistliche
Israel". Allmählich aber, als ein geistlicher Stand
sich bildete, der für vorzugsweise Gott angehörig
oder Gott geweiht geachtet wurde, übertrug man
den Namen K. auf letztern. (S. Priester.) Schon zu
Ende des 2. Jahrh, fchied man drei Klassen von
Klerikern: Bischöfe, Presbyter und Diakonen.
In größeren Gemeinden wurden feit dem 3. Jahrh,
den Diakonen bald Subdiakonen Zur Seite gestellt.
Der niedere Kirchendienst wurde von Ostiariern
oder Ianitoren, Akoluthen, Lektoren und Exorcisten
versehen. Zu derselben Zeit begann man auch Bi-
schöse, Presbyter und Diakonen als den höhernK.
von dem niedern, alle übrigen geistlichen Personen
umfassenden, Zu unterscheiden, weil man glaubte,
daß auf jene größere Vollmachten durch die Weihe
übertragen würden. Zugleich trennte sich der K. immer
schärfer von den Laien; dies geschah teils durch die
freilich nur im Abendlande und auch hier erst im
Mittelalter vollständig durchgeführte Anordnung des
Cölibats (s. d.), teils durch die Lehre, daß die Ordi-
nation (s. d.) einen untilgbaren Charakter (oka^cter
inä6i6di1i8) verleihe. Auch durch die Kleidung (Alba,
Stola, Casula, Dalmatika, Pallium, Kolobium,
Penula; Mitra, Tiara, Inful, Bischofs- und Kar-
dinalshut) unterschied sich der K. von den Laien,
seit dem 6. Jahrh, auch durch die Tonsur (s. d.).
Hatten die Kleriker schon seit Konstantin d. Gr.
bedeutende bürgerliche Freiheiten und Vorrechte
erlangt, so gewann in den german. Staaten der
höhere K. auch eine politisch sehr einflußreiche Stel-
lung, indem er reiche Kirchengüter, Reichslehen und
die Reichsstandschaft erlangte. Die Standesvor-
rechte, die das kanonische Recht den Klerikern zu-
sprach, waren das Privilegium canonis (persönliche
Nnverletzlichkeit bei Strafe der Exkommunikation
gegen den Schuldigen), kori (Eremtion von der
weltlichen Gerichtsbarkeit), immunitat^ (Steuer-
freiheit) und coinz)6t6iitiH6 (Beschränkung von Exe-
kutionen auf den für entbehrlich geachteten Teil
des Amtseinkommens). Diefe Standesprivilegien
sind, soweit sie nicht rein kirchliche sind, durch die
neuern Staatsgesetzgebungen aufgehoben worden.
Als Standespflichten der Kleriker gelten: Enthal-
tung von weltlichen Lustbarkeiten (Tanz, Schau-
fpiel, Jagd u.f.w.) und weltlichen Geschäften (Han-
del, Kriegsdienst, doch nicht die Beteiligung an
Staatsgeschäften), Beobachtung der kirchlich vorge-
schriebenen Tracht (insbefondere auch, wenigstens
in der röm.-kath. Kirche, das Verbot, Perücken und
Bärte zu tragen), und für die Kleriker vom Diako-
nus aufwärts der Cölibat und das tägliche Brevier-
gebet. - In der evang. Kirche werden die fog. Geist-
lichen (Geistlichkeit) nur in ungenauer Rede-
weise als K. bezeichnet. Denn die evang. Kirche hat
grundsätzlich die Unterscheidung zwischen Geistlichen
und Weltlichen, K. und Laien verworfen, indem sie
zu der neutestamentlichen Auffassung Zurückgekehrt
ist, daß alle gläubigen Christen geistlichen Standes
und Gottes Eigentumsvolk sind. Die Träger des
geistlichen Amtes sind nach der Lehre der evang.
Kirche von den übrigen Gemeindegliedern nicht
durch eine besondere, ihnen übernatürlich verliehene
Beschaffenheit, sondern nur dadurch unterschieden,
daß ihnen die Verwaltung des geistlichen Amtes
als Beruf überwiesen ist.
Klefel, Kardinal, s. Khlesl.
Kleta, eine der Chariten (s. d.).
Klette, s. I.HPM. Schaft).
Klettenberg, Grafschaft, s. Hohnstein (Graf-
Klettenberg, Susanne Katharine von, das Ur-
bild der "schönen Seele" in den "Bekenntnissen einer
schönen Seele" in Goethes Roman "Wilhelm Mei-
sters Lehrjahre", geb. l9. Dez. 1723 zu Frank-
furt a. M., trat mit den Herrnhutern in Verbin-
dung und fand sich durch ihre mystische Richtung
auch zu alchimistischen Studien veranlaßt. Sie starb
16. Dez. 1774. Ihr Einfluß auf den jungen Goethe,
mit dessen Mutter sie eng befreundet war, ist sehr
hoch anzuschlagen. Mehrere geistliche Lieder von
ihr haben sich erhalten, ebenso reliaMe Aufsätze,
welche der ihr nahe befreundete F. K. von Moser
nebst verwandten Arbeiten von ihrer jüngern Schwe-
ster und ihm selbst u. d. T. "Der Geist in der Freund-
schaft" 1754 anonym herausgab. - Vgl. Lappen-
berg, Reliquien des Fräulein Susanne Katharine
von K. (Hamb. 1849).
Klettenholothurien, s. Holothurien.
Klettenkerbel, soviel wie Kerbel, s. ^ntdrisonZ.
Klettenwolf, s. Wollspinnerei.
Klettenwurzel, Klettenwurzelöl, s. I H^pH.
Kletterfaultier (I^räiZi-ada), Bezeichnung für
die eigentlichen Faultiere (s. d.), denen man die aus-
gestorbenen Erdfaultiere (NkFatiierium, Nvioäon,
s. NsFatiierium) als 6rHvi^iaäH und die Arma-
dille, Erdferkel und Schuppentiere (f. die betreffen-
den Artikel) als ^ssoäiLnti^ an die Seite gesetzt hat.
Kletterfisch, s. Labyrinthfische.
Kletterhaare, s. Haare (Bd. ", S. 608d).
Kletterholothurien, s. Holothurien. ^(s. d.).
Klettermeisen, Bezeichnung der Baumläufer
Kletterpflanzen, Pflanzen, deren Stengel nicht
fo fest sind, um ohne weitere Hilfsmittel aufrecht
stehen zu können, und die deshalb mit Ranken oder
Klammerwurzeln versehen sind, um sich an andern
Pflanzen oder Zäunen, Mauern u. dgl. zu befesti-
gen, wie z. B. die Weinrebe, die Waldrebe, Epheu,
Zaunwinde u. s. w.
Klettervögel (3c5M80i-63), in der ältern Sy-
stematik eine aus den verschiedenartigsten Formen
(Spechte, Eisvögel, Kuckucke, Bartvögel, Pisang-
fresser, Pfefferfresser, Nashornvögel, Papageien)
zusammengewürfelte Ordnung der Vögel, deren ein-
ziger gemeinsamer Charakter auf der Bildung der
Füße beruht, an welchen nur die zwei mittlern
Zehen nach vorn, die innere und äußere dagegen
nach hinten gerichtet sind, sodaß der Fuß wie eine
Doppelklammer oder Zange gebildet ist, eine Ge-
Artilel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.