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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Konradskraut - Konservatorium
Herbst 1267 über die Alpen. Trotz des vom Papst z
gegen ihn geschleuderten Bannfluchs gewann er
nach den ersten Mißerfolgen bald zahlreiche An-
hänger. Einige oberital. Städte und Karls ehe-
maliger Bundesgenosse, Heinrich von Castilien,
Senator von Rom, traten auf seine Seite; eine
Schlacht gegen die Franzosen im Arnothal wurde
gewonnen; Rom nahm ihn als Kaiser auf, und eine
zu feinen Gunsten in Sicilien entstandene Empö-
rung verbreitete sich immer weiter. Doch in der
Hauptschlacht bei Tagliacozzo oder Scurcola,23.Aug.
1268, siegte die Disciplin der franz. Ritter über
K.s bunte Söldnerscharen, und auf der Flucht wurde
K. durch Frangipanis Verrat gefangen genommen.
Karl ließ 29. Okt. 1268 K. nebst dessen Freunde
Friedrich auf dem alten Markte zu Neapel ent-
haupten. Erhalten sind von ihm noch zwei deutsche
Ninnelieder, die unter dem Namen "König Konrads
des Jungen" in der Manesseschen Sammlung stehen.
K.s tragisches Schicksal ist mehrfach dramatisch be-
arbeitet worden, z. B. in einem Fragment von
Uhland, von Raupach, Martin Greif u. a. Im
Auftrage des Kronprinzen (nachmaligen Königs
Maximilian II.) von Bayern ward die durch Schöpf
aus München nach Thorwaldsens Modell ausge-
führte Marmorstatue K.s in der Kirche Sta. Maria
del Carmine zu Neapel, wo K.s Gebeine liegen,
1847 aufgestellt. - Vgl. Schirrmacher, Die letzten
Hohenstaüfen (Gott. 1871); Urkunden K.s bei
Böhmer, R6Z68ta Imperii, Bd. 5 (hg. von Ficker,
Innsbr. 1879 fg.).
Konradskraut, s. H^ericuin.
Konrektor (neulat., "Mitrektor"), Amtstitel für
Lehrer, die im Range unmittelbar nach dem Rektor
(s. d.) folgen, teilweife ihn vertreten.
Konfanguinität (lat.), Blutsverwandtschaft
(s.Verwandtschaft). -Über indirekte K.s.Inzucht.
Konsekration (lat.), Einsegnung, Einweihung,
insbesondere die Weihe des Brotes und Weines beim
Abendmahl (s. d.) durch Absingen oder Verlesen der
Einsetzungsworte und Vekreuzigung der Hostie (s. d.)
und des Kelchs durch den Geistlichen. Nach röm.
Lehre wird hierdurch Brot und Wein in Christi Leib
und Blut verwandelt (conssci-iitio essectiva), uach
lutherischer nur die wunderbare Gegenwart des
Leibes und Blutes während der Abendmahlshand-
lung erklärt (oonZecratio äsciarativa). - K. oder
Dedikation heißt auch bei den Katholiken die
seit dem 4. Jahrh, übliche Einweihung neuer Kirchen
und Altäre sowie die Ordination (s. d.) eines Bischofs
oder Erzbischofs.
Konsekutiv (neulat.), der Aufeinanderfolge ge-
mäß, die Folge bezeichnend; konfekutive Wir-
kung, spätere Wirkung, Nachwirkung.
Konsens (lat.), Einwilligung, wird in Rechts-
verhältnissen in verschiedenen Beziehungen erheblich.
Zunächst ist Einwilligung die notwendige Voraus-
setzung aller Verträge. Konsensualkontrakte
des röm. und Gemeinen Rechts, wohin von den
noch jetzt gangbaren Verträgen der Kauf-, Miet-,
Gesellschaftsvertrag und der Auftrag gehören, wer-
den die Verträge genannt, welche bloß durch Ein-
willigung zu stände kommen, ohne daß dazu eine
Form oder Leistung erforderlich ist wie bei den
Litteralkontrakten oder den Rcalkontrakten (s. Oon-
tractus). Außer dem K. der das Geschäft eingehenden
Perfonen wird bei andern Rechtsgeschäften der K.
Dritter zur vollen rechtlichen Gültigkeit verlangt;
so z. V. der K. der Eltern in die Ehen der Kinder, der
Vrockhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl. X.
militär. Obern in die Eingehung vonWechselverbind-
lichkeiten oder Aufnahme von Darlehen seitens der
Subalternoffiziere oder Soldaten. In gleichem Sinne
fpricht man bei Veräußerung eines Lehn-, Fidei-
kommiß- oder Stammgutes von einem K. der Agna-
ten, ohne welchen das Geschäft nicht gültig oder
doch für die Lehn-, Fideikommiß- und Stammguts-
folger, wenn sie das Gut erlangen, nicht verbindlich
ist. Früher bedürfte es auch in vielen deutschen
Ländern des K. der Obrigkeit zur gerichtlichen Ver-
pfändung von Grundstücken oder zu Verträgen zwi-
schen Juden und Christen. - Über den Heirats-
konsens der deutschen Offiziere s. Kaution.
Konsensualkontrakt, s. Konsens.
Konsentieren (lat.), in etwas willigen, etwas
bewilligen.
Konsequens (lat. conLeyueuZ, das "Nachfol-
gende"), in der Logik die Folge im Verhältnis zum
Grunde als dem Voraufgehenden (Antecedens). -
Konsequenz (lat. conZs^uentia) heißt die Folge,
als Ergebnis ihrer Voraussetzung, oder auch die
Folgerichtigkeit, d. h. der feste Zufammenhang der
Gedanken gemäß dem Verhältnis von Voraus-
fetzung und Folge, und entsprechend im praktischen
Sinne die Folgerichtigkeit des Wollens und Han-
delns, das strenge Festhalten an den einmal ge-
wählten Principien gegenüber jeder Anmutung
einer Abweichung von denselben im Einzelfalle.
Konfequönt (lat.), folgerichtig, schlußrichtig, mit
sich selbst übereinstimmend, seinen Grundsätzen ge-
treu <s. Konsequens).
Konsequenz, s. Konsequens.
Konservativ (vom lat. cou^i-v^i-s, d. h. be-
wahren, erhalten), im polit. Leben Bezeichnung für
diejenige Parteirichtung, deren Princip die Weiter-
bildung des Bestehenden unter principieller Fest-
haltung des historisch Bewährten ist. Den Gegen-
satz Zur konservativen bildet die liberale Partei.
Während in England, wo die parlamentarischen
polit. Parteien zuerst ihre Ausbildung erlangten,
die konservative Partei ebenso wie die liberale ein
im wesentlichen einheitliches großes Ganzes bildet
(s. Tory), zerfällt sie in Deutschland und speciell im
Reichstage und im preuß. Landtage in verschiedene
Fraktionen, deren hauptsächlichste die Freikonser-
vative und die Deutschkonservative Partei (s. diese
Artikel und Reichspartei) sind. Im österr. Ab-
geordnetenhause sind die konservativen Elemente
im Hohenwart-Klub (s. d.) vereinigt, in der franz.
Deputiertenkammer werden sie durch die Royalisten,
Bonapartisten und die Konstitutionelle Rechte (s. d.,
Ralliierte) vertreten.
Konservator (lat., "Erhalter"), Titel für Auf-
seher über Sammlungen, Kabinette u. s. w.
Konservatorium (ital. conäei-vatorio, "Be-
wahranstalt", "Waisenhaus"; frz. congervatoirk),
eine Unterrichtsanstalt für Musik. K. entstanden
zuerst in Italien; sie sind hier zum Teil fromme
Stiftungen einer frühern Zeit und waren anfangs
häufig mit Hospitälern verbunden; andere wurden
durch die Spenden reicher Privatleute unterhalten.
Die Zöglinge erhalten Wohnung, Kost, Kleidung uud
Unterricht im Gesänge oder auf Instrumenten. In
Neapel gab es ehedem vierK.fürKnaben, in Venedig,
wo die ältesten K. OZpeäale (Hospital) genannt wur-
den, ebensoviel sür Mädchen. Das älteste und be-
rühmteste von jenen war das ^onZervatorio 3a.nta
Naria. äi I^oreto, 1537 von dem Geistlichen Gio-
vanni di Tappia gegründet. Die Zahl der Zöglinge
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