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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kontingentierung - Kontokorrent
dritte, die dann bis zur Auflösung des Deutschen
Reichs in Kraft blieb, 1681 vereinbart. Danach
hatten die Neichsstände zusammen 28000 Mann
zu Fuß und 12000 Mann zu Pferde als Simplum
(Einfaches) zum Reichsheere zu stellen. Diese Stärke
konnte bei Reichskriegen auf das Doppelte und
Dreifache aebracht werden; im franz. Kriege wurde
sogar das Fünffache ausgeschrieben. Kleine Reichs-
stände gaben oft Geld statt der Mannschaft. Die
Zersplitterung des Deutschen Reichs ergab hierbei
wunderliche Zahlen. So hatte die Reichsstadt
Vuchau 1VZ Infanteristen, die Äbtissin von Guten-
zell Z'/z Mann Infanterie und VZ Mann Kavallerie
zu stellen; zu einem schwäb. Kürassierregiment tru-
gen 61 Neichsstände bei. Der Rheinbund verpflich-
tete die zu ihm gehörigen Fürsten, auf 150 Ein-
wohner einen Mann zu stellen. In der Kriegs-
verfassung des Deutschen Vuudes war das K.
in Haupt-, Ersatz- und Neservekontingenten auf
I V" Proz. der Bevölkerung festgestellt.
Im Deutschen Reiche setzt sich nach Art. 63 der
ReichsvnWung die unter den Oberbefehl des
Kaisers gestellte Armee aus den K. Preußens
und der mit ihm durch Militärkonventionen ver-
bundenen Staaten, sowie aus den K. Sachsens,
Württenlbergs und Bayerns zusammen. Außerdem
wird unter K. auch in mehrern Armeen die Zahl
der alljährlich auszuhebenden und in die Truppen-
teile einzustellenden Rekruten verstanden, sodaß man
z. V. in Frankreich von dem Rekrutenkontingent des
1.1894 redet. - über das K. bei der Branntwein-
steuer s. d. (Bd. 3, S. 429 a).
Kontingentierung, die Festsetzung eines be-
stimmten Kontingents (s. d.); in der Finanz-
wissenschaft die dauernde Festsetzung der aus einer
bestimmten Steuer jährlich zu ziehenden Summe,
die dann nach den gegebenen Grundlagen auf die
Steuerpflichtigen repartiert wird; bei Notenban-
ken Feststellung des Betrags, über welchen hinaus
Noten ohne Bardeckung überhaupt nicht oder nicht
ohne Versteuerung ausgegeben werden dürfen. (S.
Banknoten, Bd. 2, S. 376 a.) Über den Begriff der K.
bei derBranntweinsteuer s.d. (Vd.3, S.429a).
Kontingenz (neulat.), Zufall, Zufälligkeit (s. d.).
Kontingönzwinkel wird der unendlich kleine
Winkel genannt, den zwei aufeinander folgende Tan-
genten einer Kurve miteinander bilden. Das Ver-
hältnis des K. zum Vogenelement giebt die Krüm-
mung (s. d.) der Kurve in einem ihrer Punkte an.
Bezeichnet p den Krümmungsradius, ä8 das Vogen-
element, än den K., so ist p ^ ^ -
Kontinuieren (lat), fortsetzen; kontinuier-
lich, fortdauernd, stetig (s. Kontinuität); kon-
tinuierlich er Bruch, soviel wie Kettenbruch (s.d.);
Kontinuation,Fortsetzung; kontinuatrv,eine
Fortsetzung bezeichnend.
Kontinuität (lat.), Stetigkeit, in der Mathema-
tik diejenige Eigenschaft der Größen, nach der sie
nicht aus wahrnehmbar gesonderten Teilen Zusam-
mengesetzt sind. Bei Größen von dieser Eigenschaft
(kontinuierliche Größen sind Raum und Zeit)
kann man daher eine Teilung bis ins Unendliche
fortsetzen, während bei dendiskreten Größen lZahl-
größen) eine Teilung nur bis zur Einheit möglich
ist, wenn nicht der Begriff des Gezählten (z. B. Men-
schen) aufgehoben werden soll.
Konto, s. Conto.
Kontokorrönt(ital. conto corrente; frz.compts
courant; engl. account cui'lout, abgekürzt ^.),
laufendeNechnung, eine doppelseitige Rechnung
über eine zusammenhängende Reihe von Geschäften,
welche nicht einzeln, Zug um Zug, geordnet (regu-
liert) werden, deren Endergebnis (Saldo, s. d.) viel-
mehr in bestimmten Zeiten, meist halbjährlich oder
jährlich, festgestellt wird. Die Soll- und Haben-
posten verhalten sich wie Forderung und Gegen-
forderung. Insbesondere versteht man unter K.
auch den Rechnungsauszug, welcher in be-
stimmten Zeitabschnitten den Geschäftsfreunden zu-
geschickt wird, um sie nach Abschluß der Rechnung
von dem Ergebnis derselben zu unterrichten und die
gegenseitige Übereinstimmung festzustellen. Mit
jemand in K. stehen heißt demnach, mit ihm eine
fortlaufende Geschäftsverbindung unterhalten, die
rechnungsmäßig durch K. dargestellt wird. Eine
derartige Verbindung können Geschäftsleute aller
Art miteinander unterhalten; sie ist aber vorzugs-
weise im Handel und hier ganz besonders im Bank-
fache üblich, an welches man zunächst denkt, wenn
vomKontokorrentverkehrdie Rede ist. Banken
und Bankiers stehen sowohl untereinander als auch
mit Fabrikanten und Kaufleuten aller Art sowie
auch zuweilen mit Privatkapitalisten in laufender
Rechnung; sie .betreiben das Kontokorrent-
geschäft (s. d.). Das Buch, welches in der kauf-
männischen Buchführung die K. aufnimmt, heißt
Kontokorrentbuch (f.d.). Es enthält freilich auch
solche Laufende Rechnungen (s. d.), welchen juristisch
der Charakter des K. abgeht, weil die Posten der-
selben einzeln und selbständig reguliert werden.
In technischer Beziehung ist die Berechnung
des Saldos und die Aufstellung des Rechnungs-
auszuges von besonderer Wichtigkeit. Am ein-
fachsten ist hierbei der allerdings seltene Fall, daß
Zinsen gar nicht berechnet werden und der Saldo
sich lediglich durch Subtraktion der schwächern von
der stärtern Seite ergiebt. Die Natur des K. als
einer gegenseitigen bis zu einem bestimmten Termin
laufenden Kreditgewährung bringt es aber mit sich,
daß in der Regel auf die Soll- und Habenposten
des K. Zinsen nach gleichem Zinssatze bis zum Ab-
schlußtage des K. berechnet werden. Für Bankiers
kommt noch der besondere Fall hinzu, daß sie ihren
Kunden in laufender Rechnung Kredit geben und
für ihr Guthaben höhere Zinsen berechnen, als sie
für Guthaben der Kunden gewähren. Auch können
die Zinssätze während der Kontokorrentperiode je
nach dem Stande des Diskontsatzes wechseln, wo-
durch die Zinsberechnung noch komplizierter wird.
In beiden Fällen wird die Zinsrechnung nicht in
das K. selbst aufgenommen, sondern auf einem be-
sondern Blatt in Form einer Staffelrechnung
(s. Beispiel III, S. 602 a) dem K. beigegeben. Wer-
den die Zinsen nach gleichem Satze für Soll und
Haben berechnet und in den Rechnungsauszug selbst
aufgenommen (sog. Kolonnenrechnung), so
kann man zwei Methoden der Zinsberechnung an- z
wenden: die progressive oder deutsche und die i
retrograde oder französische Methode. Bei >
dcr erstcrn (s. Beispiel I auf der Beilage) nimmt ^
man den Abschlußtag der Rechnung (in unserm
Beispiel den 31. Dez. 1893) als Grundlage der Zins-
berechnung und rechnet also auf jeden einzelnen
Posten Zinsen für soviel Tage, als er bis zum
Abschlußtage zu laufen hat. Die Zinsen werden
einfach nur durch Zinszahlen (s. d.) ausgedrückt.
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.