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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kontignation - Kontingent
diejenigen andern Waren, für welche nach der be-
treffenden Mehordnung ein Meßconto eröffnet wer-
den kann. Die Vergünstigung ist an gewisse Mengen-
minima der in dem betreffenden Conto von einem
halbjährigen Contoabschluh bis zum andern zur Ab-
schreibung gelangenden Waren geknüpft, und die
Zollgefälle der kontierten Artikel werden dem Conto-
mhaber auf ein halbes Jahr kreditiert.
Kontignation (lat.), Balkenwerk, Gebälk.
Kontinent (lat.), Festland, bezeichnet im
Gegcnfatz zu den Inseln eine über weiten Raum
hin ungetrennt ausgebreitete, große Landmasse, in
welcher sich der Einfluß des Meers nur bis zu einer
gewissen Entfernung von der Küste zeigt, während
sich im Innern in klimatischer und anderer Be-
ziehung eigentümliche, von denen anderer K. ver-
schiedene Verhältnisse gebildet haben. (S. Erdteil.)
Kontinental (neulat.), das Festland betreffend;
Kontinen talm ächtc, die Staaten des Festlandes
von Europa.
Kontinentalklima oder Landklima, das
Klima weit ausgedehnter Landflächen, deren innere
Teile dem Einflüsse des Meers entrückt sind, zeich-
net sich im allgemeinen durch Mangel an Feuch-
tigkeit und besonders durch ansehnliche, oft sogar
sehr große tägliche und jährliche Wärmeschwankun-
gen aus, die ihren Grund haben in der starken
Erwärmung unter der Sonnenstrahlung des Tags
uud des Sommers und der bedeutenden Aus-
strahlung der Nacht und des Winters. Der hohe
Luftdruck über winterlich erkalteten Landstächen be-
wirkt ein langsames, horizontales Abströmen der
Luft nach allen Seiten hin, das seinen Ersatz durch
Zufluß von oben her findet. Dadurch wird die Wol-
kenbildung wefentlich verringert, also die Ausstrah-
lung noch verstärkt. Umgekehrt erzeugt die erhitzte
Luft über sommerlich warmen Landflächen einen
aufsteigenden Strom, damit Wolkenbildung und so
ein Hindernis gegen die Ausstrahlung der über
dem heißen Boden liegenden Luftschichten. Man
spricht von K., wenn die Wärmeschwankung zwischen
den: wärmsten und kältesten Monat des Jahres
größer als 20°(I, von excessiv em oder extremem
K., wenn sie größer als 40° 0. ist. Inneraustralien,
die Sahara, Nordamerika, besonders Nordasien
haben ercessives K., das um den sibir. Kältepol
bei Werchojansk mit 65" 0. jährlicher Wärme-
schwankung seine größte Verschärfung erfährt.
Kontinentalkongreß nennt man die Vereini-
gung von Vertretern der brit. Kolonien in Amerika,
die 5. Sept. 1774 in Philadelphia zusammentrat,
um gemeinsame Mahregeln gegen die Übergriffe des
Mutterlandes zu beraten. Vertreten waren alle fest-
ländischen Kolonien mit Ausnahme von Georgia.
Nachdem er einen sehr versöhnlich gehaltenen "Appell
an die brit. Nation" und eine Petition an den König
um Abstellung der Beschwerden erlassen hatte,
trennte sich der K. 26. Okt. und trat 10. Mai 1775
wieder zusammen. Inzwischen war der offene Kampf
zwischen England und den Kolonien ausgebrochen,
und der K. sah sich durch die Macht der Verhältnisse
gezwungen, ohne gesetzlich dazu autorisiert zu sein,
die Leitung des Aufstandes und der gemeinsamen An-
gelegenheiten der 13 Kolonien zu übernehmen. Am
4. Juli 1776 erließ er die Unabhängigkeitserklärung
(s. veci^ration ok inäeponciLuck) und entwarf dar-
auf die sog. Konföderationsartikel, die 1. März
1781 in Kraft traten, womit die Wirksamkeit des K.
beendet war. (S. Vereinigte Staaten von Amerika.)
Artikel, die man unter K verm
- Vgl. Curtis, lliZtoi-^ ol tlw oi-i^iu, koriliation
and ^äoption ol t1i6 (ÜonLtitutiou, ok tlie Uniteä
8tat63 (2 Bde.^, Neuyork 1855-58).
Kontinentalsperre, s. Kontinentalsystem.
die von Napoleon I. getroffenen Maßregeln, durch
welche England von aller Verbindung mit dem Fest-
lande Europas ausgeschlossen werden sollte, um es
auf diese Weise zum Frieden und zur Anerkennung
des im Utrechter Frieden aufgestellten Scercchts zu
zwingen. Dieses System begann mit dem Dekret Na-
poleons aus Berlin vom 21. Nov. 1806, durch welches
die brit. Inseln in Vlockadezustand erklärt, aller Han-
del und Verkehr mit ihnen verboten, jeder Engländer,
der sich in einem von franz. Truppen oder deren
Verbündeten besetzten Lande betreffen lasse, für
kriegsgefangen, alle Waren, die einem Engländer
zugehörten, für gute Prise erklärt und aller Handel
mit engl. Waren durchaus verboten wurde. Eng-
land säumte nicht, Repressalien anzuo^^n. Am
7. Jan. 1807 wurde allen neutralen Schiffen ver-
boten, nach .Häfen zu fahren, die Frankreich oder
dessen Verbündeten zugchörten oder unter dessen
Kontrolle ständen. Jedes neutrale Schiff, welches
diese Vorschriften verletzen würde, sollte samt sei-
ner Ladung konfisciert werden. Noch ungleich
drückender für den neutralen Handel war eine
zweite Verordnung vom 11. Nov. 1807, durch welche
alle Häfen und Plätze Frankreichs und seiner Ver-
bündeten in Europa und den Kolonien, sowie über-
haupt jedes Land, mit dem England im Kriege be-
griffen und von dem die engl. Flagge ausgeschlossen
sei, denselben Einschränkuugen unterworfen wurden,
als wenn sie aufs strengste blockiert wären. Zugleich
erklärte man den Verkauf von Schiffen von feiten
der Kriegführenden an Neutrale für gesetzwidrig.
Diesen Befehlen folgten auch französischerseits
neue Repressalien. Durch ein Dekret vom 17. Dez.
1807, das durch ein zweites vom 11. Jan. 1808
noch eine Schärfung erfuhr, wurde jedes Schiff,
welcher Nation es auch angehöre, sobald es von
einem engl. Schiff visitiert worden sei oder sich einer
Fahrt nach England unterzogen oder irgend eine
Abgabe an die engl. Regierung gezahlt habe, für
denationalisiert erklärt, lim den cngl. Handel desto
sicherer zu vernichten, erschien sodann 3. Aug. 1810
der Tarif von Trianon mit enormen Zöllen für die
Kolonialwaren, der durch ein zweites Dekret vom
12. Sept. noch erweitert wurde, woraus 18. Okt.
das Dekret von Fontainebleau über die Verbren-
nung aller cngl. Waren folgte, das auch in allen
mit Frankreich in Verbindung stehenden Staaten
mit mehr oder weniger Modifikationen vollzogen
werden mußte. Trotz eines im großartigsten Maß-
stabe organisierten Schmuggels kam die Sperre dcr
kontinentalen Industrie als Schutzmaßrcgcl sehr zu
statten. Dagegen waren die exorbitanten Preise der
Kolonialwaren für die Bevölkerung sehr empfindlich.
- Vgl. Kicsfelbach, Die Kontinentalsperre in ihrer
ökonomisch-polit. Bedeutung (Stuttg. 1850).
Kontinenz (lat.), Enthaltsamkeit.
Kontingönt (lat.), das auf den Einzelnen Ent-
fallende, Anteil, Beitrag, insbesondere (Mili-
tärkontingent) der bestimmte Anteil, den das
einzelne Mitglied eines Bundes zum Vundesheer
zu stellen hat. Im ehemaligen Deutschen Reiche,
dessen Organisation auf einer Bundesverfassung
beruhte, wurde für die Truppenstellung der Neich.s-
stände die erste Matrikel 1422, die zweite 1521, die
ißt, sind unter C aufzusnchen.