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Kontokorrent-Zinsenbuch – Kontrapunkt
Kontokorrent-Zinsenbuch, s. Kontokorrentbuch.
Kontōr, Kontoríst, s. Comptoir.
Kontorniāten, röm. Münzen, s. Contorneati.
Kontorquieren (lat.), verdrehen, verzerren; Kontorsion, Verdrehung, Verrenkung.
Kontōrwissenschaft, Comptoirwissenschaft, s. Handelswissenschaften.
Kontra (lat.), gegen, gegenüberliegend, entgegengesetzt, sehr häufig in Zusammensetzungen.
Kontrabaß, auch Kontraviolon, das größte und im Tone tiefste Streichinstrument der heutigen Musik. Es ist erst seit Anfang des 17. Jahrh. bkannt und wurde anfangs, als Baß zu der Violinenfamilie, mit der Baßviola (Basse de viole) gleichgestellt. Gewöhnlich hat der K. jetzt vier Saiten, in Quarten aufsteigend (Contra-E, A, D, G), doch kommen auch drei- und fünfsaitige vor. Man schreibt die Töne eine Oktave höher, als sie klingen; wenn K. und Violoncell dieselben Noten spielen, entstehen also Oktaven. Im Orchester giebt der K. die Grundlage der ganzen Harmonie ab, aber da sein Klang etwas dumpf ist, läßt man fast immer das Violoncello mit ihm dasselbe spielen. Als Soloinstrument ist er wenig brauchbar. Der größte Virtuose auf dem K. war Dragonetti (s. d.). Eine Kontrabaßschule schrieb Fröhlich. – K. heißt auch ein 1845 von Červený erfundenes Blechblasinstrument in kreisrunder Form, das später im Helikon nachgeahmt wurde. Der 1873 von Červený erfundene Subkontrabaß geht noch eine Oktave tiefer (bis Doppelkontra-C).
Kontrabuch, in der Buchführung ein Buch, welches neben den eigentlichen Handelsbüchern zur Kontrolle des geschäftlichen Verkehrs oder gewisser Teile desselben geführt wird. Man hat dafür auch öfters den Namen Beibuch. Hierher gehört auch das bei der Reichsbank eingeführte Contogegenbuch (s. Check, Bd. 4, S. 134 a).
Kontradicént (lat., «Widersprecher»), Gegner in Rechtsangelegenheiten.
Kontradíktor (lat., auch Curator litis), im gemeinrechtlichen Konkursprozeß früher diejenige Person, welcher die Prüfung der angemeldeten Forderungen und das Recht zustand, gegen deren Berücksichtigung Widerspruch zu erheben. Nach der Deutschen Konkursordnung ist dem Konkursverwalter (s. d.) die Thätigkeit übertragen, welche im gemeinen Prozeß unter den Curator bonorum und den K. verteilt war. Das Recht des Widerspruchs steht nach §. 132 der Konkursordnung ihm, außerdem aber auch jedem einzelnen Konkursgläubiger zu. Ebenso verhält es sich nach der Österr. Konkursordnung (§. 119) in Ansehung des Masseverwalters.
Kontradiktōrisch (lat.), widersprechend, s. Gegensatz.
Kontradiktorisches Verfahren, im Civilprozeß der Gegensatz zum Versäumnisverfahren, also der Fall, daß der Beklagte der Klage widerspricht. (S. Versäumnis.)
Kontraextension, s. Extension.
Kontrafagott, s. Fagott.
Kontrafechten, das freie Fechten Zweier im Schulfechten ausgebildeten Gegner, s. Fechtkunst.
Kontrahage (spr. -hahsche), in studentischer Sprache die Duellforderung nach wirklicher oder vorgeblicher Beleidigung im Gegensatz zur Bestimmungsmensur.
Kontrahieren (lat.), zusammenziehen; einen Vertrag (Kontrakt) über etwas schließen; in der Studentensprache: zum Duell fordern; Schulden kontrahieren, soviel wie Schulden machen; Kontrahénten, die einen Vertrag schließenden Teile.
Kontraindikation, in der Medizin, s. Indikation.
Kontrajagen, entweder ein Jagen, bei dem das Wild von zwei Seiten herbeigetrieben wird, oder ein Jagen, das zunächst am Tage teilweise mit Jagdzeug umstellt worden ist, und in das man einen Trupp Wild dadurch bringt, daß man ihm während der Nacht mittels Jagdzeug den Wechsel versperrt. Ist das Wild ins Jagen eingezogen, so wird es vollends zugestellt.
Kontrákt (lat.), jeder vermögensrechtliche Vertrag (s. d.), auch die über den Vertrag aufgenommene Urkunde. Eine engere Bedeutung hatte bei den Römern das Wort Contractus (s. d.).
Kontrákt (lat., «zusammengezogen»), verkrümmt, gelähmt, hinfällig, s. Kontraktur.
Kontraktbruch, s. Vertragsbruch.
Kontraktbuch, s. Gerichtshandelsbuch.
Kontraktilität (neulat.), Zusammenziehbarkeit.
Kontraktion (lat., «Zusammenziehung»), in der Grammatik das Zusammenziehen aufeinander folgender Vokale desselben Wortes in einen Laut. (S. Krasis.)
Kontraktūr (lat., «Zusammenziehung»), in der Chirurgie eine durch Verkürzung von Muskeln, Sehnen und Bändern hervorgerufene Verkrümmung eines Gliedes. (S. Gelenksteifigkeit.)
Kontralauf, derjenige freie Platz, auf den von zwei einander gegenüber liegenden eingestellten Jagen das Wild getrieben wird. Der K. ist mithin zu zwei Jagen gemeinschaftlich gehörig.
Kontraoktave, in der Musik die Töne vom Kontra-C bis zum Kontra-H.
Kontraprotest, der Wechselprotest, der nach älterm Wechselrecht gegen den nächsten Vormann erhoben werden mußte, bevor Regreß gegen dessen Vormann genommen werden konnte. Jetzt nennt man so den Wechselprotest, durch den festgestellt wird, daß der Notadressat oder Ehrenacceptant, der sich nach dem erhobenen Protest zur Zahlung bereit erklärt hatte, danach die Zahlung verweigert hat. (S. Wechselprotest.)
Kontrapunkt, in der Musik die Kunst, zu einem gegebenen Thema eine oder mehrere andere selbständige und melodisch inhaltsvolle Stimmen zu setzen, im Gegensatz zur bloßen Accordbegleitung. Mit dem Auftreten des K. nahm das, was man musikalische Komposition nennt, eigentlich erst seinen Anfang; die älteste Zeit bezeichnete denn auch mit diesem Worte die gesamte Komposition, insofern sie darunter die harmonische Zusammensetzung oder die Kunst verstand, mehrere Stimmen nach den Gesetzen des Wohlklangs zu vereinigen. Die Noten wurden damals durch Punkte (Köpfe ohne Stiele) angegeben; wenn nun zu einer hingeschriebenen Stimme noch eine oder mehrere andere gesetzt wurden, um mit derselben gleichzeitig gesungen zu werden, so mußte man weitere Reihen von Punkten unter oder über die erste setzen. Diese Punkte kamen damit also einander gegenüberzustehen, ein Punkt gegen den andern, punctum contra punctum; und von dieser Schreibweise hat das Verfahren den Namen K. erhalten. In der spätern, nach allen Richtungen ausgebildeten Tonkunst bezeichnet der Name K. nicht mehr die gesamte Komposition, sondern nur denjenigen Teil derselben, der die musikalische Harmonie durch Stimmen herstellt, die einander selbständig gegenüberstehen, von
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