Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

832
Kurfürstengläser - Kurie
und Gleiches that auch sein Nachfolger Friedrich
Wilhelm 1., der das Land 1866 an Preußen verlor.
Als an die Stelle des Deutschen Reichs ein Deut-
scher Bund souveräner Fürsten trat, hatte die Kur-
fürstenwürde ihrem Begriffe nach ihr Ende erreicht.
- Vgl. Harnack, Das Kurfürstenkollegium bis zur
Mitte des 14. Jahrh. (Gieß. 1883); Quidde, Die
Entstehung des Kurfürstenkollegiums (Franks. a.M.
1884); Lindner, Die deutschen Königswahlen und
die Entstehung des Kurfürstentums (Lpz. 1893);
Kirchhöfer, Zur Entstehung des Kurkollegiums
(halle 1893). Maser.
Kurfurftenaläser, s. Humpen und Fichtelberger
Kurfürftenyllt, der Hut der ehemaligen Kur-
fürsten. Er entwickelte sich aus der ältern Fürsten-
krone (s< d.) und nahm unter Beibehaltung der Her-
melinverbrämung, dagegen mit Mehrung der den
Purpurhut überwölbenden Bügel mehr und mehr
die Gestalt einer gefütterten Königskrone an (s. Tasel:
Kronen I, Fig.^4).
Kurfürstenkrug, ein mit den Bildern der sieben
deutschen Kurfürsten gefchmückter Krug in Kreußen-
Fayencen (s. d.).
Kurfürstentage, s. Kurfürsten.
Kurfürst - Friedrich - Wilhelm - Nordbahn,
loviel wie Hefsische Nordbahn (s. d.).
Kurg(engl.Coorg,ind.Kodagu),brit. Provinz
im südwestl. Vorderindien, fast rings von den West-
ghat umschlossen, unter Verwaltung des polit. Agen-
ten von Maisur, zählt auf 4100 ykm (1891) 173055
E. (91,i Proz. Hindu). Die Hauptstadt ist Mer-
kara, 12° 26 V nördl. Br., 75" 47' östl. L., auf
einer Hochfläche in 1161 m Höhe gelegen, mit (1891)
9000 E. Das ganze Gebiet ist bergig, mit herr-
lichem Urwald und grasigen Lichtungen bedeckt, nur
selten unterbrochen von bebauten Thälern. Haupt-
fluß ist der Oberlauf der Kaweri. K. hat 502 Dör-
fer, aber nur 2 Städte. 35,95 Proz. der Bewohner
arbeiten in den Kaffcepflanzungen, nur 19 Proz. sind
Ackerbauer. Über die Sprache s. Kodagu.
Kurgan (türk. Koi^an, "Festung"), Bezeichnung
für die besonders in Mittelasien und Sibirien, dem
östl. und südl. Rußland, Bessarabien, in der Buko-
wina, in Rumänien, Bulgarien bis an die Pro-
pontis und noch südlicher häufig vorkommenden
runden Hügel- oder Kegelgräber, die gewöhnlich im
Innern in großen Steinsetzungen oder Holzgerüsten
ein oder mehrere Skelette enthalten. Diese sind teil-
weise reich mit Beigaben ausgestattet gewesen, doch
ist durch Raubgräberei unendlich viel zerstört worden.
Man hat viel Bronze, Silber und Gold darin ge-
funden. Diese K. sind von sehr verschiedener Größe;
die großen K., die oft eine bedeutende Höhe er-
reichen und auch von Gräben, Wällen und Stein-
setzungen umgeben sind, sind wahrscheinlich die
Gräber von Fürsten gewesen. Sicherlich haben alle
diese K. nicht einem Volke angehört, da die Grab-
einrichtung eine vielfach verschiedene ist. Ihrem
Äußern nach zerfallen die K. Rußlands in 1) Erd-
schüttgräber im südl. und östl. Ruhland, in Mittel-
asien und dem westl. Teil Südsibiriens, und 2) in
Steinschüttgräber in der östl. Kirgisensteppe, dem
südl. Altai und der Mongolei.
Kurhefsen, Bezeichnung für das ehemalige Kur-
fürstentum Hessen-Cassel (s. d.).
Kurhut, s. Hut und Kurfürstenhut.
Kurialien (lat.), die in den Gerichtshöfen und
Kanzleien eingeführten Förmlichkeiten; Kurial-
stil, soviel wie Kanzleistil.
Kurialisten, die indenTribunalcnder Römischen
Kurie arbeitenden Beamten; im weitern Sinne An-
hänqer der Römischen Kurie, besonders diejenigen,
welche die Erweiterung der päpstl. Macht wünschen.
Kuriälstil, s. Kurialien.
Kurialfystem, soviel wie Papalsystem (s. d.).
Kuriatkomitien, s. Komitien.
Kuriatstimme, eine von mehrern Personen ge-
meinschaftlich geführte Stimme, im Gegenfatz zur
Virilstimme. Auf dem Reichstage des ehemaligen
Deutschen Reichs gab es im Fürstenrat sechs K., die
wetterauische, schwäb., frank, und westfäl. Grafenbank
und die schwäb. und rhein. Prälatenbank, und selbst
innerhalb der einzelnen Grafenkollegien gab es
Häuser, deren sämtliche Linien gemeinsam eine sog.
Kollektivstimme führten. Auch auf den Land-
tagen der Einzelstaaten und auf den Provinzialland-
tagen Preußens bestand die Einrichtung der K.
Ebenso hatten von den 17 Stimmen, welche am
Deutschen Bundestag bestanden und als "engerer
Rat" bezeichnet wurden, nur Osterreich, HTM^A und
die Mittelstaaten je eine volle Stimme, während die
kleinern Staaten zu Kurien vereinigt waren, z. B.
die sächs. Herzogtümer, die Freien Städte. Für jede
dieser Kurien bestanden besondere Festsetzungen über
die Führung der Stimme und die Bildung des Vo-
tums. Im jetzigen Deutschen Bundesrate giebt es
keine K., sondern jedes, auch das kleinste Bundes-
glied führt mindestens eine volle Stimme.
Kurie (l^ui-ia), im alten Rom Unterabteilung
der alten Tribus (f. d. und Komitien) und ihr Ver-
sammlungsort. Der Vorsteher einer K. hieß (Xirio,
der mit einem ^lamyii curiali8 den Kultus der be-
sondern Schutzgottheiten der K. leitete. Auch be-
zeichnete man mit dem Wort K. andere Versamm-
lungsorte, insbesondere die des Senats, z. B. die
von Tullus Hostilius erbaute (^ui-ia. Ho8tilia. u. s. w.,
zuweilen die Senatsversammlung selbst. In den
röm. Kolonien und Municipien finden sich K. in
ähnlicher Verwendung. Dann wurden besonders in
Deutschland Gerichtshöfe und andere Behörden K.
genannt, z. B. Lehnskurie. (S. Kuriatstimme.)
Gegenwärtig versteht man unter K. (Römische
oder päpstliche K.) vornehmlich die päpstl. Behör-
den, welche die Oberleitung der röm. Kirche führen.
Das Muster für die Organisation derselben gab die
Einrichtung der obersten Behörden des Byzantini-
schen Reichs. Leo X., Pius IV., Innocenz XI. und
Benedikt XIV. haben die wesentlichsten Verände-
rungen eintreten lassen; doch noch größere wurden
durch Pius IX. angebahnt. Die Römische K. um-
faßt zur Zeit zwei Hauptabteilungen: die Ouria
Fratias für Regierungsfachen und die Ourja. ^u8ti-
tig.6. Zur erstern gehören 1) die 0Hue6i1ari3. Ho-
mauH, welche die Ausfertigung päpstl. Bullen (s. d.)
zu besorgen hat; 2) die 86cr6ta,ria. dreviuin zur Aus-
fertigung der päpstl. Vreven (f. Breve); 3) die Da-
taria. Homana, welche die päpstl. Beneficien erteilt
(f. Dataria); 4) die^osuitentiarig. Romane, welche
die dem Papst vorbehaltenen Absolutionen und Dis-
pensationen erteilt; 5) die Oauikra RoinauH, die die
päpstl. Finanzen verwaltet, und 6) das Kabinett des
Papstes, welches die Korrespondenz mit auswär-
tigen Mächten besorgt. Zur ^uria.^u8titig.6 gehören
1) die Nota NoiNÄua, (s. d.), 2) die 8i'Fuatui-3. 6i
Aiu8ti2iH, die über die Zulässigkeit von Appella-
tionen, Delegationen und Retusationen erkennt,
und 3) die ZiFnaturg. äi Fi-a^ia. für Rechtssachen,
worin eine unmittelbare Entscheidung des Papstes
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.