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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Land unter der Enns - Laudwehrkanal
geformte Krallen befinden. Sie zerfallen in Fami-
lien und Unterfamilien; nach der Art der Lebens-
weise unterscheidet man meist Landschildkröten
und Sumpfschildkröten (s. diese Artikel).
Land unter der Gnns, s. Enns (Fluß).
Landvogteien, im ehemaligen Deutschen Reiche
die dem Kaiser unmittelbar untergebenen, durch
kaiserl. Statthalter oder Landvögte verwalteten
Distrikte, welche nicht den Umfang und die Be-
deutung von Grafschaften hatten. Viele dieser
L. gelangten allmählich in erblichen Besitz, und
zu Anfang des 17. Jahrh, war nur noch die
Landvogtei zu Altdorf, welche in die obere und
untere zerfiel, und die zu Hagenau, über 10 elsäss.
Städte, vorhanden.
Landwalnutzöl, soviel wie Bankulöl (s. d.).
Landwanzen, s. Wanzen.
Landwasser, rechter Nebenfluß der Albula (s. d.).
Landwehr, derjenige Teil der Wehrkraft eines
Staates, welcher nur bei ausbrechendem Kriege
oder bei Gefahren im Innern zu den Fahnen ge-
rufen wird und alsdann in der Regel besondere
Truvpenkörper bildet. Doch bezeichnet man auch
jede Landesbewaffnung in Zeiten der Not damit. In
alten german. Zeiten unterschied man Heerfahrt
und L., erstere für Kriegszüge, letztere zur Vertei- !
digung des Vaterlandes bestimmt. Die frühern
Landmilizen hatten eine ähnliche Bestimmung, und
das Aufgebot der Tiroler zu verschiedenen Zeiten
kann wohl als das erste (1511) unter dem Namen
L. bezeichnet werden. In Osterreich wurde 1805 eine
solche L. für die übrigen deutschen Provinzen orga-
nisiert und 1809 förmlich in die Heeresverfassung
zur Bildung vierter und fünfter Bataillone für die
Infanterieregimenter im Kriege aufgenommen, 1852
aber wieder aufgehoben. Auch das steierische Land-
regiment (1703), die ungar. Vanderien und die aus
diesen entstandene adlige und Personalinsurrektion,
die in Ungarn bis 1845 bestand, waren Landwehr-
formationen. Russische L. erschienen im Kriege von
1812. Auch in älterer Zeit kommt der Name L.
bisweilen vor, so im Herzogtum Preußen bis in
das 16. und 17. Jahrh, für Aufgebote des Landes-
defensionswerkes; doch verschwand derselbe später
uud kam erst Anfang des 19. Jahrb. wieder in Auf-
nahme. Am ausgebildetsten ist das 1813 ins Leben
gerufene preußische Landwehrsystem. Schon
vor 1806 waren Vorschläge zu ähnlichen Einrichtun-
gen gemacht, aber erst bei Eröffnung des Feldzugs
von 1813 wurde die preußische L. zuerst in Ostpreu-
ßen durch die Stände und dann nach Scharnhorsts
Entwurf allgemein durch die königl. Verordnung
vom 17. März errichtet, anfangs wohl nur für die
eigentliche Landesverteidigung und nicht, wie sie
später bestand, als ein integrierender Teil der Feld-
armee. Die damals zum Staate gehörigen Provin-
zen stellten 149 Bataillone und 113 Schwadronen,
zusammen 120500 Mann L. Nach dem Frieden er-
hielt die L. ihre feste Organisation durch die Land-
wehrordnung vom 21. Nov. 1815, die bis 1867
gültig war. Danach bestand die L. aus Mannschaften,
die ihre Dienstzeit im stehenden Heere und der Re-
serve erfüllt hatten, und bildete zwei Aufgebote.
Das erste Aufgebot, die Mannschaften vom 26. bis
32. Jahre enthaltend, war bestimmt, im Kriege gleich
dem stehenden Heere verwendet zu werden; im Frieden
bis auf kleine Stämme beurlaubt, wurde es nur zu
periodischen Übungen zusammenberufen. Das zweite
Aufgebot, vom 32. bis 39. Jahre, sollte nach Be-
dürfnis bei ausbrechendem Kriege zum Garnison-
dienst einberufen und im Notfalle zur Verstärkung
der Feldarmee verwendet werden.
Seit 1815 hat die Organisation der L. mehrfache
Veränderungen erfahren. Anfangs selbständig, in
Regimenter formiert, wurde sie 1819 in Brigaden
geteilt und jeder Liniendivision eine Landwehr-
brigade zugewiesen. Nach den im langen Frieden,
bei aller Trefflichkeit des Systems, fühlbar gewor-
denen Mängeln und den Erfahrungen der Mobil-
machung von 1850 wurden 1852 die Landwehr-
brigaden aufgelöst und ihre Infanterie und Ka-
vallerie getrennt mit der Linie in Verbindung ge-
bracht. Bei der Reorganisation der Armee 1859
gingen aus den Stammbataillonen der L. unter
Einstellung von Mannschaften der Reserve und
Überweisung von Offizieren und Unteroffizieren
des stehenden Heers die neuen Linienregimenter
hervor. Nachdem durch Gesetz vom 9. Nov. 1867
das zweifache Aufgebot der L. beseitigt war, wurde
es durch Gesetz vom 11. Febr. 1888 wieder einge-
führt. Die Landwehrpflicht im ersten Aufgebot
dauert danach fünf Jahre (für Kavallerie und
reitende Artillerie nur drei Jahre), im zweiten
Aufgebot bis zum 31. März desjenigen Kalender-
jahres, in dem das 39. Lebensjahr vollendet wird.
Für Dienstpflichtige, die vor vollendetem 20. Jahr
eingetreten sind, endet die Landwehrpflicht 31. März
desjenigen Kalenderjahres, in welchem der betref-
fende 19 Jahre dem Heere angehört hat. Nach er-
füllter Landwchrpflicht erfolgt der übertritt zum
Landsturm (s. d.). Die Mannschaften der Land-
wehrinfanterie 1. Aufgebots können zweimal auf je
8-14 Tage zu Übungen in besondern Compagnien
u. s. w. einberufen werden; die Landwehrkavallerie
wird zu Übungen im Frieden nicht einberufen; die
Mannschaften der übrigen Waffen üben bei den
Linien-Truppenteilen (s. Dienstpflicht). - Vgl. Brau-
ner, Geschichte der preußischen L. (Berl. 1863); von
Voguslawski, Die L. von 1813 bis 1893 (ebd. 1893).
Seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht be-
stehen überall ähnliche Einrichtungen, zum Teil mit
verhältnismäßig starken Friedensstämmen. In
Frankreich ist die ^i-m66 tLi-i-iwriHw, in Italien
die Mobilmiliz, in Österreich-Ungarn die L. bez.
Honve'd, in Rußland sind die Neservetruppen als
Landwehrformationen zu erachten.
Landwehrbezirke, s. Bezirk; vgl. auch Bezirks-
commandeur.
Landwehren, Erdwälle und Gräben, mit denen
früher Landesgrenzen, die keinen natürlichen Schutz
hatten, gesichert wurden. (S. Heidenschanzen.)
Landwehrkanal, 1845-50 angelegt, um die
Berliner Spree-(Stadt-)Schleuse im Kupfergraben
zu entlasten und einen zweiten Schiffahrtsweg, der
das damalige Berlin (s. d., Bd. 2, S. 794 d) südlich
umfaßte, zu schaffen. Er zweigt nahe der Berliner
Weichbildgrenze, 21 km oberhalb der Mündung
der Spree in die Havel, aus der Oberspree ab und
führt, fast in seiner ganzen Ausdehnung die südl.
Hälfte der Stadt durchschneidend, nahe Charlotten-
burg in die Unterspree, 9 km oberhalb deren Ein-
mündung in die Havel. (S. den Plan von Ber-
lin.) An beiden Enden befindet sich je eine Schleuse
von 50,22 m nutzbarer Kammerlänge, 7,5i m Thor-
weite und 1,78 m Drempeltiefe. Auf freier Strecke
hat der L. 22,4 in Breite im Wasserspiegel, 10,04 in
auf der Sohle bei 1,50 m normaler Tiefe. Die ihn
passierenden Schiffe dürfen 46,5 m lang, 6,62 m