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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Landwirtschaftliche Arbeiter

wärts macht sich in neuerer Zeit die allgemein zu beobachtende Abneigung geltend, in das stark gebundene Gesindeverhältnis einzutreten. Der vielfach beklagte Mangel an ausreichenden Arbeitskräften hängt eng mit der Thatsache zusammen, daß, wo die geschlossenen Bauernhöfe vorherrschen, die Besitzlosen wenig Aussicht haben, jemals zu einem eigenen Grundbesitz zu gelangen.

3) In manchen Distrikten der großbäuerlichen Gebiete des Nordwestens (Westfalen, Hannover, Oldenburg, Schleswig-Holstein u. s. w.) liegen die Verhältnisse ganz ähnlich, nur noch verschlechtert durch die stärkere Entwicklung der Industrie. Indessen besteht doch in den meisten Teilen des Nordwestens eine für Besitzer und Arbeiter befriedigende Gestaltung der ländlichen Arbeitsverfassung. Zunächst tritt namentlich da, wo Industriestädte nicht in unmittelbarer Nachbarschaft liegen, in bedeutender Verbreitung das Heuerlingsverhältnis auf. Dasselbe ist charakteristisch für die westfäl. Einzelhöfe. Der Heuerling hat gewöhnlich 2-3 ha Land vom Bauer in Pacht, er erhält außerdem zu billigem Preise das nötige Brennwerk, und der Bauer leistet ihm Spanndienste. Dafür ist der Heuerling verpflichtet, eine gewisse Anzahl Tage (100-200) im Jahr, vor allem auch in der Ernte auf dem Hof zu arbeiten. Das Verhältnis ist zweifellos aus der Sitte, den Bauernhof im Erbgang geschlossen zu halten, in der Weise entstanden, daß nicht erbende Geschwister auf dem Hof als Arbeiter blieben. In der That sind die Heuerlinge fast immer mit dem Bauer oder dem Vorbesitzer verwandt, ihre Kinder wachsen gemeinsam auf, Bauer und Heuerling bilden Teile derselben Hofgemeinschaft, ein klassenartiger Gegensatz besteht nicht. Oft sitzen die Heuerlingsfamilien seit mehr als einem Jahrhundert auf derselben Stelle. Das Arbeiterpachtverhältnis kommt freilich auch manchmal (unter dem Namen Arröderverhältnis) auf den wenig zahlreichen und wenig umfangreichen Rittergütern der Einzelhofdistrikte vor; auch hier pflegt es sich durch ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeiter und Besitzer und große Stetigkeit zu kennzeichnen. Ebenso befriedigende Arbeitsverhältnisse bestehen auch außerhalb des Gebietes der Einzelhöfe in vielen wohlhabenden Bauerndörfern von Hannover u. s. w. Die letztern zeichnen sich aus durch eine gemischte Besitzverteilung, durch das Nebeneinander von größern und kleinen bäuerlichen Stellen; auch hier bestehen zahlreiche verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Bauern und Arbeitern. Die letztern haben meist gute Gelegenheit, an Ort und Stelle voran zu kommen, und deshalb weniger Veranlassung, ihr Glück außerhalb der Heimat zu suchen.

4) Die Großgüterdistrikte östlich von der Elbe. Nur hier kann von einer klassenmäßig geschiedenen Landarbeiterschaft die Rede sein. Die ostdeutsche Arbeiterklasse als solche ist erst durch die Bauernbefreiung (s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand) seit 1807 entstanden. Denn vorher ruhte die Arbeitsverfassung der großen Güter durchaus auf den Zwangsdiensten der erbunterthänigen Dorfschaften derart, daß die spannfähigen Bauern Spanndienste, die kleinern Besitzer Handdienste leisten mußten, während die Kinder der Bauern zu Gesindediensten verpflichtet waren. Bauer und Arbeiter waren um so mehr identische Begriffe, als der Gutsherr Obereigentümer sehr zahlreicher bäuerlicher Stellen war und das Recht hatte, dieselben nach Belieben mit seinen Gutsunterthanen zu besetzen. Die Agrargesetzgebung (s. d.) machte nun die jeweiligen Inhaber der heutigen bäuerlichen Stellen zu unabhängigen Grundeigentümern, aus den hierbei nicht bedachten Personen entstand die neue Tagelöhnerklasse. Und zwar vermehrte man die Zahl der besitzlosen Arbeiter besonders dadurch in beträchtlicher Weise, daß den Inhabern der kleinen, nicht spannfähigen Stellen, sofern sie dieselben nicht schon zu Eigentum oder Erbpacht besaßen, zunächst (bis 1850) die Regulierungsfähigkeit, d. h. das Recht auf Verleihung des freien Eigentums, entzogen wurde. Viele Tausende von kleinen Stellen sind infolgedessen von 1816 bis 1850 von den Gutsbesitzern aufgehoben worden. Die Arbeiter wurden in größerer Anzahl auf den Gütern selbst angesiedelt, die nunmehr auch verwaltungsrechtlich als Gutsbezirke von den alten Bauerngemeinden ganz getrennt wurden. Die Zahl der in den Gemeinden mit eigenem Grundbesitz ansässigen Tagelöhner im Osten ist außerhalb Schlesiens und zahlreicher Fridericianischer Kolonien im ganzen gering. Die Verhältnisse der auf den Gütern angesiedelten Leute gestalteten sich zunächst keineswegs ungünstig. Der Gutstagelöhner oder Instmann erhielt außer der Wohnung mehrere Morgen Land zur Nutzung, teils als Garten fest abgegrenzt, teils zur Getreidegewinnung im Gutsfelde, und zwar wurde dieses Land mit dem herrschaftlichen vom Hof aus bestellt; außerdem hatte der Inste Weide und Futter für eine Kuh, manchmal auch für deren zwei; er hatte das Recht, sämtliche auf dem Gute gebauten Körnerfrüchte gegen einen bestimmten Anteil (1/10 - 1/12) auszudreschen, endlich bezog er neben freiem Brennmaterial, freier ärztlicher Behandlung u. s. w. einen geringen Tagelohn für sich und jeden von ihm gestellten Arbeiter. Der Gutstagelöhner war also ein kleiner Unternehmer, der fast alle Lebensbedürfnisse reichlich durch die selbst gewonnenen oder vom Gutsbesitzer gelieferten Naturalien befriedigen, auch einiges davon verkaufen konnte, und dessen wirtschaftliches Interesse mit dem des Gutes durchaus zusammenfiel.

Diese Arbeiterverfassung dauert bis auf die Gegenwart in ihren wesentlichsten Bestandteilen noch fort in großen Teilen der preuß. Ostseeprovinzen und in Mecklenburg. Aber sie ist seit längerer Zeit im Schwinden begriffen und hat außerhalb jenes nördl. Striches bereits einer andern Verfassung Platz gemacht. Jene Zersetzung ist hervorgerufen vor allem durch die Ausbreitung der intensiven und maschinenmäßigen Wirtschaft. Die Verdrängung der alten Körnerwirtschaft durch die Hackfruchtkultur, die Einführung der Stallfütterung und der Dreschmaschinen haben dazu geführt, daß die Landnutzung, die Viehhaltung, der Drescherlohn sehr stark beschnitten und der Ausfall durch erhöhten Geldlohn ersetzt worden ist. Der überaus starke Arbeitsbedarf, welchen während des Sommers der Hackfruchtbau bedingt, ist nicht durch die Vermehrung der kostspieligen Gutstagelöhner, sondern durch ganz vom Gutshaushalt abgelöste Einlieger und Wanderarbeiter gedeckt worden. (S. Sachsengängerei.) Dazu kommen die Verlockungen des städtischen Lebens, die hohen Löhne der stark entwickelten Großindustrie, der wachsende Unabhängigkeitsdrang der Bevölkerung einerseits, die Schwierigkeit, in den Großgüterdistrikten Grundeigentum zu erwerben andererseits. Das Zusammenwirken