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Langobardisches Recht – Langres
um seine Hilfe. Stephan erreichte, was er wollte. Pippin zwang den König Aistulf durch zwei Feldzüge (754 und 756), die Eroberungen herauszugeben. Indem er sie dann an den Papst schenkte (die Pippinische Schenkung 754), gab er dem von den Päpsten erstrebten selbständigen Kirchenstaate eine (freilich noch nicht rechtliche) Grundlage. Aistulfs Nachfolger Desiderius (s. d.) erneuerte zwar den Versuch Rom zu unterwerfen; aber Karl d. Gr., von Papst Hadrian gerufen, schlug ihn und machte 774 dem selbständigen Reiche der L. ein Ende. Karl nannte sich fortan König der Franken und L., schlug 776 einen Aufstand nieder und vollendete den Plan der Langobardenkönige, indem er ihr Reich über ganz Italien, im besondern über Rom erweiterte.
Im Laufe des 9. Jahrh. wurde diese Verbindung gelöst, es traten eigene Könige von Italien auf, aber durch Otto d. Gr. wurde die lombard. (ital.) Krone dauernd mit der deutschen Krone verbunden. Im Süden erhob sich das langobard. Herzogtum Benevent, das auch Karl d. Gr. nur vorübergehend unterworfen hatte, zeitweise wieder zur Selbständigkeit, bis es den Normannen unterlag. Die L. waren damals schon längst vollständig romanisiert worden.
Vgl. K. Hegel, Geschichte der Städteverfassung von Italien, Bd. 1 (Lpz. 1847); Flegler, Das Königreich der L. in Italien (ebd. 1851); S. Abel, Der Untergang des Langobardenreichs in Italien (Gött. 1859); H. Pabst, Geschichte des Langobardenherzogtums (in den «Forschungen zur deutschen Geschichte», Bd. 2, ebd. 1862); Bluhme, Die Gens Langobardorum und ihre Herkunft (2 Hefte, Bonn 1868‒74); F. Hirsch, Das Herzogtum Benevent bis zum Untergang des Langobardenreichs (Lpz. 1871); Wiese, Die älteste Geschichte der L. (Jena 1877); Martens, Polit. Geschichte des Langobardenreichs unter König Liutprand (Heidelb. 1880); Kaufmann, Deutsche Geschichte bis auf Karl d. Gr. (2 Bde., Lpz. 1880‒81); L. Schmidt, Zur Geschichte der L. (ebd. 1885); Weise, Italien und die Langobardenherrscher von 568 bis 628 (Halle a. S. 1887). – Über die Sprache vgl. C. Meyer, Sprache und Sprachdenkmäler der L. (Paderb. 1876); Lupi, im «Archivio della Società Romana» (Bd. 3).
Langobardisches Recht (Edictum Langobardorum), das Recht, wie es unter den Langobarden nach ihrer Eroberung Italiens geübt und durch für sie, nicht für die unter ihrer Herrschaft lebenden Römer, erlassene Gesetze begründet wurde. Es ist namentlich enthalten: 1) in den das Strafrecht und das Privatrecht umfassenden Gesetzen langobard. Könige, erlassen mit Genehmigung der Großen ihres Reichs und des Volks, dem Edictum Rothari von 643, der vollkommensten Schöpfung deutscher Gesetzgebung in der ersten Periode, ausgezeichnet durch bestimmte Fassung, wennschon in barbarischem Latein, Genauigkeit und humanen Geist (der Zweikampf wird für absurd und ungerecht erklärt), den Gesetzen Liutprands (erlassen 713‒735), des Königs Ratchis (744‒749) und zweier anderer Könige; endlich den von den fränk. Königen nach Unterwerfung der Langobarden für diese erlassenen Kapitularien. Die Gesetze sind handschriftlich erhalten. Ausgaben von Baudi di Vesme (in den «Monumenta historiae patriae», Bd. 8, Tur. 1855) und Bluhme (in den «Monumenta Germaniae», Leges Ⅳ, Hannov. 1869). Die Gesetze und Edikte sind dann von einem unbekannten Verfasser zu einem im Mittelalter viel gebrauchten Werke, der «Lombarda», systematisch verarbeitet. 2) Als langobard. Lehnrecht in den «Libri feudorum» (s. Lehnswesen). Das L. R. überdauerte die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des langobard. Staates, erlangte namentlich auf der Universität Pavia eine wissenschaftliche Pflege und wurde auch durch die Rezeption des röm. Rechts nicht völlig beseitigt. ^[Spaltenwechsel]
Langrand-Dumonceau (spr. langgráng dümongßoh), Andreas, Graf, geb. 5. Dez. 1826 zu Vossem bei Lüttich aus niederm Stande, ward Bankschreiber und fand bald mit seiner Idee der «Christianisierung des Kapitals» bei der hohen Geistlichkeit Anklang, gründete in Brüssel ein Bankgeschäft und stand dem Papste vielfach finanziell bei, wofür dieser ihn zum Grafen erhob. Von allen Seiten strömten seinen Gründungen Kapitalien zu, bis 1870 der Bankrott über ihn hereinbrach. Der Rückhalt, den L. bei hohen Persönlichkeiten fand, verzögerte den Prozeß und ließ ihm Zeit, zu entfliehen; nachdem die Untersuchung acht Jahre lang geschwebt, wurde L. endlich wegen betrügerischen Bankrotts und Fälschung in contumaciam zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Langreo, emporblühende Stadt der span. Provinz Oviedo (Asturien), an der Bahnlinie Gijon-Labiana, hat (1887) 14014 E., Eisengießerei und Bergbau in den nahen Steinkohlengruben.
Langres (spr. langr). 1) Arrondissement im franz. Depart. Haute-Marne, hat 2203,95 qkm, (1891) 88605 E., 210 Gemeinden und zerfällt in die 10 Kantone Auberive (363,59 qkm, 5100 E.), Bourbonne-les-Bains (217,86 qkm, 12883 E.), Fays-Billot (265,85 qkm, 10706 E.), Laferté-sur-Amance (101,46 qkm, 5173 E.), L. (225,32 qkm, 17804 E.), Longeau (282,70 qkm, 8826 E.), Montigny-le-Roi (150,18 qkm, 5670 E.), Neuilly-l’Evêque (181,83 qkm, 7877 E.), Prauthoy (263,01 qkm, 7263 E.), Varennes-sur-Amance (152,15 qkm, 7303 E.). – 2) Hauptstadt des Arrondissements L., an der Marne, liegt 475 m ü. d. M., auf einer die fruchtbare Ebene beherrschenden Höhe des Plateau von L., welches die Wasserscheide zwischen Mittelmeer, Nordsee und Kanal bildet und im Mont-Tasselot bis zu 608 m aufsteigt, an den Linien Paris-Belfort-Petit-Croix, Blesme-Gray, Poinson-L. und L.-Andilly der Ostbahn, ist Bischofssitz und hat (1891) 7014, als Gemeinde 10719 E., in Garnison das 21. Infanterieregiment und das 7. Festungsartilleriebataillon. Die Stadt hat alte Mauern mit Resten röm. Triumphbogen, eine schöne, gegen Ende des 12. Jahrh. erbaute Kathedrale St. Mammès, Gerichtshof erster Instanz, Handelsgericht, ein Kommunal-Collège, theol. Seminar, öffentliche Bibliothek (10000 Bände), Gemälde- und Antiquitätensammlung in der ehemaligen Kirche St. Didier und schöne Promenaden, ein Denkmal Diderots, der in L. geboren ist. Fabrikation von Messerschmiedewaren (namentlich Scheren), Leder, Essigsiederei und Bierbrauerei sind die Haupterwerbszweige. L. hatte 1870 zwei detachierte Forts, Bonnelle im SW. und Peigney. Während des Krieges wurde die Stadt verstärkt und nach 1874 durch Neuanlage vorgeschobener Werke zu einer Lagerfestung ersten Ranges erhoben. Der Gürtel hat eine Ausdehnung von 52 km. Auf der Südfront liegen die Forts Mont und Cognelot, letzteres mit der Annexbatterie bei Pailly. Im O. liegt das Fort Montlandon, im NO. Plesnoy, im N. Dampierre und im NW. nach Chaumont zu St. Menge.