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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lied der Lieder - Liegenschaftsabgabe

Kantate das große Problem einer organischen Verbindung von Vokal- und Instrumentalmusik gelöst war, wurde alsbald auch das L. auf den Boden dieser neuen Kunst verpflanzt. Es entstand das einstimmige L. mit Begleitung. Von Heinrich Albert und J. A. Krieger ab haben die Deutschen bis zur Gegenwart die Führung auf diesem Gebiete behauptet und einen Liederschatz ausgebildet, der in manchen Perioden, wie z. B. wieder in der Gegenwart, das höchste musikalische Vermögen des Volks darstellt. Die ganze Entwicklung der Gattung hat sich seitdem um den Gegensatz zwischen Kunstlied und Volkslied bewegt, um Verlassen und Wiederaufsuchen der einfachen Formen auf höherer Stufe. In der Odenkomposition des 18. Jahrh., in dem durchkomponierten L. unserer Zeit hat sich das L. der Kantate und andern reichern Formen genähert, gegen die die ursprüngliche, einfache Natur des L. verteidigt werden mußte. Den Neese, Rust treten die Schultz und Reichard (die Schöpfer des neuen Gesellschaftsliedes), ihnen wieder Zelter, Mozart, Beethoven entgegen. Im 19. Jahrh. ist dieser Kampf zur Ruhe gekommen. Schon die Klassiker und mit ihnen K. M. von Weber behandeln Kunstlied und Volkslied als gleichberechtigt, ebenso Franz Schubert, der größte Meister des L. Dem Volkslied neigen Curschmann, Mendelssohn und R. Franz zu, dem Kunstlied R. Schumann und J. Brahms. Den modernen deklamatorischen Stil verwandte im L. am erfolgreichsten Franz Liszt. - Vgl. C. E. Schneider, Das musikalische L. in geschichtlicher Entwicklung (Lpz. 1863-65); Lindner, Geschichte des deutschen L. im 18. Jahrh. (ebd. 1871); Reißmann, Geschichte des deutschen L. (Berl. 1874); Böhm, Altdeutsches Liederbuch (Lpz. 1877); Kretzschmar, Das L. seit Schumann (in den "Grenzboten", 1881).

Lied der Lieder, s. Hohes Lied.

Liederspiel, eine Gattung des Schauspiels mit Gesang, unterscheidet sich von der Operette dadurch, daß alle darin vorkommenden Gesangstücke entweder aus allgemein bekannten Liedern oder Melodien mit neuen Texten bestehen, oder daß sich der Komponist doch wenigstens darauf beschränkt, nur leichtfaßliche Melodien in Form des Liedes anzubringen, weshalb hier auch nur eine durchaus einfache Instrumentalbegleitung stattfinden darf. Der erste Versuch dieser Art in Deutschland nach dem Muster des franz. Vaudeville (s. d.) war Reichardts "Liebe und Treue" (1800); berühmter wurde Hummels "Fanchon, das Leiermädchen" (1805). Seitdem wurden ähnliche Arbeiten, fast ausschließlich heitern Inhalts, meist nach franz. Mustern in großer Anzahl geliefert; zu den besten gehören die Originalarbeiten von L. Schneider.

Liedertafel, Name von Männergesangvereinen. Die ersten deutschen L. wurden gegründet in Berlin (1809), Leipzig (1815) und Frankfurt a. O. (1815).

Liederung, soviel wie Liderung (s. d.).

Liedstäbe, s. Allitteration.

Liedtcke, Theod., Schauspieler, geb. 23. Okt. 1823 zu Königsberg i. Pr., war erst Chorist am dortigen Stadttheater, kam bald darauf als Baritonist an das Deutsche Theater nach Wilna, dann als Vertreter zweiter Baßpartien und Schauspieler nach Stettin. Die Thätigkeit als Sänger gab er im nächsten Engagement, das ihn nach Weimar führte, gänzlich auf und widmete sich ausschließlich dem Schauspiel. Nach einem Engagement in Dresden gehörte er seit 1850 dem königl. Schauspielhause in Berlin an, von dem er 1889 Abschied nahm. L. war ein Meister auf dem Gebiete des Konversationsstücks. Vorzügliche Rollen von ihm waren: Major von Tellheim, Perin ("Donna Diana"), Tempelherr, Petrucchio, Konrad Bolz u. s. w.

Lieferant, Lieferer von Waren, besonders von Ausrüstungs- und Verpflegungsgegenständen im Kriege.

Lieferfrist, s. Lieferungszeit.

Lieferfristversicherung, s. Transportversicherung.

Lieferschein (engl. delivery note), Begleitschein bei Warenversendungen im Platzverkehr oder bei Lieferung der Ware an den Spediteur. An dem L. befindet sich häufig ein Duplikat, welches vom Empfänger unterzeichnet und als Quittung des Empfangs an den Absender zurückgegeben wird.

Lieferungsgeschäft, Lieferungskauf oder Lieferungsvertrag, nach dem im Verkehr herrschenden Sprachgebrauch ein Vertrag, nach welchem die verkaufte Sache nicht sofort nach dem Abschluß des Kaufvertrags zu übergeben ist oder bei dem Abschluß übergeben wird (Tageskauf), sondern wo die Lieferung erst einige Zeit nach dem Abschluß geschehen soll. Der Lieferungskauf von börsenmäßig gehandelten Waren oder Wertpapieren, das sog. Zeitgeschäft (s. d.), artet leicht in ein reines Differenzgeschäft (s. d.) aus. Das Schweizer Obligationenrecht hat deshalb in Art. 512 die Bestimmung, daß aus solchen Lieferungs- und Differenzgeschäften über Waren und Börsenpapiere, welche den Charakter eines Spiels oder einer Wette haben, keine Forderung entsteht. Das Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 981 versteht unter Lieferungsvertrag ein Geschäft, nach welchem die eine Partei die Sache anschaffen und der andern gegen einen Preis liefern soll, so daß die Anschaffung, eine Handlung (s. d.) im Sinne des Landrechts, Gegenstand der Verpflichtung ist. Hier kann der Besteller die Bestellung widerrufen, wenn sie zu dem Zweck, zu welchem sie gemacht ist, unbrauchbar oder unnütz wird. Der Besteller hat dann den Lieferanten wegen der zur Erfüllung von ihm gemachten Aufwendungen vollständig zu entschädigen und muß nur das zur Erfüllung des Vertrags bereits Angeschaffte abnehmen. Nimmt er nicht ab, so steht dem Lieferanten das Recht zu, das Nichtabgenommene öffentlich für Rechnung des Bestellers zu verkaufen. Nach geleisteter Lieferung treten die Grundsätze des Kaufes ein. Liegt ein Handelsgeschäft vor und war der Lieferungsvertrag über vertretbare Sachen abgeschlossen, so gilt derselbe auch in Preußen nach dem Handelsgesetzbuch Art. 338 als Kauf.

Lieferungsprämie, s. Prämiengeschäft.

Lieferungsverband, s. Kriegsleistungen.

Lieferungsvertrag, s. Lieferungsgeschäft.

Lieferungszeit, Lieferfrist, die Zeit, zu welcher eine Ware zu liefern, d. h. von dem Schuldner, z. B. dem Verkäufer, dem Gläubiger, z. B. dem Käufer, zu übergeben ist. (S. Erfüllungszeit.)

Liefland, s. Livland.

Liegamboß, s. Treiben (des Bleches).

Liège (spr. liähsch), franz. Name für Lüttich.

Liegefeile, s. Feile.

Liegegeld, soviel wie Überliegegeld (s. Überliegezeit).

Liegelscher Generator, s. Gasfeuerungen.

Liegendes, s. Gang (im Bergwesen).

Liegenschaften, soviel wie Grundstücke.

Liegenschaftsabgabe, Liegenschaftssteuer, eine Abgabe, die beim Übergang von