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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lombarden - Lombardisch-Venetianisches Königreich

Provinzen Flächenraum in qkm Einwohner 1881 Auf 1 qkm

offiziell nach Strelbitskij

Bergamo 2 816 2 828 390 775 139

Brescia 4 258 4 779 471 568 111

Como 2 720 2 796 515 050 139

Cremona 1 637 1 778 302 138 134

Mailand 2 992 3 143 1 114 991 373

Mantua 2 490 2 359 295 728 119

Pavia 3 345 3 399 469 831 140

Sondrio 3 268 3 123 120 534 37

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Lombardei 23 526 24 205 3 680 615 156

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Eine neuere Ausmessung der Generaldirektion der Statistik ergab 24 317 qkm, eine Berechnung vom 31. Dez. 1894: 4 007 561 E., d. i. 165 auf 1 qkm.

Die L. führt ihren Namen nach den Langobarden (s. d.), die diesen Teil Oberitaliens 569 eroberten und am stärksten besiedelten. Nach deren Besiegung (774) vereinigte Karl d. Gr. die L. und Mittelitalien mit seinem Reich. Nach dem Erlöschen der ital. Linie der Karolinger machten sich einheimische Fürsten und burgundische Könige (s. Italien, Geschichte, Berengar, Guido) die Herrschaft über die L. streitig, bis Otto I. 951 Italien wieder mit dem Reiche vereinigte. Im 11. Jahrh. blühten die Städte, besonders Mailand und Pavia, rasch empor und maßen sich, im Lombardischen Bund vereinigt, im siegreichen Kampf mit den Kaisern Friedrich I. und II. (s. Italien, Geschichte). Während im Osten der L. Venedig seine Herrschaft ausdehnte, vereinigten die Visconti (s. d.) von Mailand die L. in der Hauptsache unter ihrer Gewalt. Ihre Nachfolger, die Sforza (s. d.), gingen in dem Kampfe zwischen Spanien und Frankreich, der großenteils in der L. ausgefochten wurde, zu Grunde, und die L. wurde nun zuerst wieder an das Reich gebracht, dann 1535 einem span. Statthalter unterstellt. Nach dem spanischen Erbfolgekriege, dessen Kriegsschauplatz die L. zum Teil gewesen war, kam sie 1714 an Österreich. Im Wiener Frieden (1735) und Wormser Vertrag (1743) mußten kleinere Abtretungen (8260 qkm) an Sardinien gewährt werden; Österreich behielt ein Gebiet von 21 585 qkm. Allein Bonaparte verwandelte 1797 die L. in die Cisalpinische Republik, welche 1802 zur Italienischen Republik und 1805 zum Königreich Italien umgeschaffen wurde. Durch den Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815 erhielt Österreich nicht nur, wie Sardinien, seine vorigen lombard. Besitzungen zurück, sondern es wurde auch hiermit zugleich das oberital. Gebiet der ehemaligen Republik Venedig vereinigt, und diese Länder bildeten seitdem als Lombardisch-Venetianisches Königreich (s. d.) einen Bestandteil der Österreichischen Monarchie. Unverändert blieb der Besitzstand durch den Italienischen Krieg von 1848 und 1849 (s. Italien, Geschichte, Abschnitt 10). Erst infolge des Züricher Friedens von 1859 kam zunächst die L., dann durch den Wiener Frieden von 1866 auch das Venetianische an das neue Königreich Italien. - Vgl. Leo, Entwicklung der Verfassung der lombard. Städte bis zur Ankunft Kaiser Friedrichs I. in Italien (Hamb. 1824); von Bethmann-Hollweg, Ursprung der lombard. Städtefreiheit (Bonn 1846); von Simonyi, Geschichte des Lombardisch-Venetianischen Königreichs (2 Bde., Mail. 1846-47); ders., Geschichte der lombard. und venet. Städte bis 1420 bez. 1708 (ebd. 1847); Handloike, Die lombard. Städte unter der Herrschaft der Bischöfe und die Entstehung der Kommunen (Berl. 1883); Ottolini, La rivoluzione lombarda del 1848-49 (Mail. 1887); von Helfert, 1814. Ausgang der franz. Herrschaft in Oberitalien (Wien 1890); C. Cantù, L'abbate Parini e la Lombardia nel seculo passato (Mail. 1892); A. G. Meyer, Lombard. Denkmäler des 14. Jahrh. (Stuttg. 1893); wertvolle Einzeluntersuchungen giebt das in Mailand erscheinende Archivio storico lombardo.

Lombarden, kaufmännische Bezeichnung für Aktien der österr. Südbahn.

Lombardgeschäft, Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren, Hypothekenscheinen, Edelmetallen, Waren u. s. w., so genannt nach den ital. Geldwechslern ("Lombarden"), die sich im Mittelalter in den größern deutschen Städten niederließen. Das L. gehört zu den Aktivgeschäften der Banken (s. d.), welch letztere wohl auch Lombardbanken genannt werden, wenn sie (was jedoch selten ist) das L. vorzugsweise pflegen. Für das L. der Reichsbank enthält das Deutsche Bankgesetz vom 14. März 1875, §. 13, Nr. 3, für das der Privatbanken dasselbe Gesetz §. 44, Nr. 1, Schranken. Statt der Papiere selbst können auch die Depotscheine von Effekten, welche der Reichshauptbank für Wertpapiere in Verwahrung gegeben sind, bei der Reichsbank beliehen werden. Von Waren beleiht die Reichsbank zu ein halb bis zwei Dritteln ihres Wertes vorzugsweise Rohprodukte, wie Getreide, Spiritus, Rüböl, Zucker, Petroleum u. s. w., welche sie unter eigenen Verschluß nimmt und durch besondere Taxatoren und Revisoren abschätzen und beaufsichtigen läßt. Der Stand der Lombarddarlehen der Reichsbank betrug (Ende 1895) 9083 Pfandscheine mit 211,2 Mill. M. Darlehnssumme, davon 206,6 Mill. M. auf Wertpapiere einschließlich Wechsel. Andere Banken beleihen auch Konnossemente und Ladescheine sowie Lagerscheine (Warrants) u. dgl. Papiere, über das Unterpfand erhält der Darlehnsnehmer in der Regel einen Pfandschein. Die Banken behalten sich gewöhnlich statutengemäß das Recht vor, falls der Schuldner mit Zinszahlung oder Rückgabe des Darlehns im Verzuge ist, das Pfand ohne eine gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung öffentlich zum laufenden Markt- oder"Börsenpreise zu verkaufen und sich aus dem Erlöse bezahlt zu machen. Für die Reichsbank ergiebt sich dies Recht aus §. 20 des Bankgesetzes. Ist das Faustpfand unter Kaufleuten für Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften schriftlich bestellt, so kommen die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches Art. 310, 311 zur Anwendung. Der Lombardzinsfuß ist regelmäßig ½ bis 1 Proz. höher als der jeweilige Diskontsatz. Mit dem L. verwandt ist das Reportgeschäft (s. Deport). Von dem L. zu unterscheiden sind die gewöhnlichen Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte (s. d.), für welche die Bestimmungen der Gewerbeordnung §. 34 maßgebend sind.

Lombardische Alpen, s. Ostalpen.

Lombardischer Bund, s. Italien (Geschichte).

Lombardischer Stil, s. Romanischer Stil.

Lombardisch-Venetianische Eisenbahn, s. Südbahn, Österreichische.

Lombardisch-Venetianisches Königreich hieß seit dem Wiener Kongreß (1815) der nordöstl. Teil Italiens, welcher ein österr. Kronland bildete, von dem aber im Züricher Frieden vom 10. Nov.