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Löllingit – Lombardei
Lom, zwei rechte Nebenflüsse der Donau in Bulgarien. Der eine entsteht aus dem Schwarzen
(Černi) und dem Weißen (Beli) L. im Vorlande des östl. Balkans und mündet bei Rustschuk; an seinen Ufern fanden im
Sept. 1877 siegreiche Gefechte der Türken gegen die Russen statt. Der andere entspringt südlich von Belogradžik im westl. Balkan und mündet bei
Lom-Palanka.
Lomami oder Boloko, auch Lubilasch, linker
Nebenfluß des Kongo, entspringt unter 8°45' südl. Br., mündet nach einem Lauf von 1200 km, schiffbar nach der Vereinigung mit dem Lukassi (5°40' südl. Br.),
unterhalb der Stanleyfälle (0°40' nördl. Br.). Er wurde von Cameron entdeckt und von Wissmann zweimal unter 6° südl. Br. überschritten. Grenfell befuhr ihn
1885 bis 1°40^, Delcommune 1889 bis 4° und Janssen bis 4° 27', d. i. nur 100 km von Njangwe entfernt. – L. oder Lubefu heißt auch ein rechter Nebenfluß des
Sankuru (s. d.).
Loman, Abraham Dirk, holländ. Theolog, geb. 16. Sept. 1823 im Haag, studierte in Amsterdam und Heidelberg, wurde 1846 Pastor
zu Maastricht, 1849 zu Deventer, 1856 Professor am luth. Seminar zu Amsterdam, 1877 an der Universität daselbst. L. ist besonders bekannt als
Hauptvertreter der sog. neuern Holland, kritischen Schule. Er vertritt eine «symbolische» Auffassung der evang. Geschichte. L. hat seine Ansichten entwickelt
in «Quaestiones Paulinae» (in der «Theol. Tijdschr.», 1882 fg.),
«Verdediging en verduidelijking» (Leid. 1882),
«Symbol en werkelijkheit in de evangelische geschiedenis» (Amsterd. 1884),
«De zoogenaamde symbolische opvatting der evangelische geschiedenis en hare jongste bestrijding» (ebd. 1884),
«De symbolische verklaring der evang. geschiedenis» (Utrecht 1884),
«Paulus en de Kanon» (in «Theol. Tijdschr.», 1886),
«De oorsprong van het geloof aan de opstanding van Jezus» (im «Gids», 1888).
Auf musikwissenschaftlichem Gebiete wurde L. besonders bekannt durch Herausgabe des Liedes
«Wilhelmus van Nassauwen» und anderer altniederländ. Volkslieder, deren zweite vermehrte Auflage er 1894 mit van
Riemsdyk im Auftrage der «Gesellschaft für die Geschichte der nordniederländ. Musik» besorgte.
Lombard oder Leihhaus, Pfandhaus, Bezeichnung
derjenigen öffentlichen (staatlichen oder Gemeinde-) Anstalten, bei denen jedermann gegen ausreichendes Pfand Geldsummen auf kurze Zeit gegen mäßige
Zinsen vorgestreckt erhalten kann. Sie gelten als wohlthätige Institute, wie ihre ursprüngliche Bezeichnung als
Montes pietatis (gegenwärtig noch in Italien Monti de pietà, in Frankreich
Monts de piété) bekundet und sind häufig mit Gemeindesparkassen verbunden. Der Wert der Pfänder wird in den
Leihhäusern durch vereidete Taxatoren festgestellt, und das Darlehn einschließlich der Zinsen muß meist wenigstens 20–25 Proz. weniger betragen als dieser
Taxwert. Gegeben wird das Darlehn auf höchstens sechs Monate, nur ganz vereinzelt länger, so in Frankfurt a.M. auf ein Jahr. Über Pfand und Darlehn giebt
das Leihhaus Pfandscheine aus, und jedem Vorzeiger eines solchen Scheins wird das betreffende Pfand gegen
Rückzahlung des Darlehns ausgehändigt. Die zu zahlenden Zinsen sind übrigens regelmäßig etwas höher als der landesübliche Zinsfuß, da auch die
Verwaltungskosten und etwaige Verluste aus denselben gedeckt werden müssen. Erfolgt die ↔ Rückzahlung nicht im festgesetzten Termin,
so werden die Pfänder öffentlich versteigert, und den etwaigen Überschuß erhält, nach Abzug der aufgelaufenen Kosten und Zinsen, der Pfandschuldner
zurück.
Das erste öffentliche Leihhaus (Privatleihhäuser gab es viel früher) wurde 1462 in Perugia durch den Franziskanermönch Barnaba gegründet und erhielt die
päpstl. Genehmigung; in Deutschland kam das erste Leihhaus 1498 zu Nürnberg zu stande. Gegenwärtig giebt es im Deutschen Reiche eine Reihe derartiger
vom Staate und insbesondere von den Gemeinden unterhaltenen Anstalten. Zu den erstern zählt das königl. Leihamt in Berlin (Ende März 1892 mit einem
Betriebskapital von 4,4 Mill. M., einem Pfänderbestand von 181930, worauf 3,6 Mill. M.
Pfandkapital ausstanden). Vgl. Statist. Jahrbuch deutscher Städte, 2. Jahrg. (Bresl. 1892).
Neben den Juden beschäftigten sich im Mittelalter namentlich lombard. Kaufleute mit dem durch bürgerliche und kirchliche Gesetze für andere oft streng
verpönten Darleihen von Geld gegen Zins und Unterpfand (edle Metalle, Pretiosen). Daher geschah es, daß man später die Leihhäuser und Leihbanken
überhaupt L. und das Darlehnsgeschäft auf bewegliche Pfänder (nicht Immobilien) Lombardgeschäft (s. d.) nannte.
Lombard, Johann Wilhelm, preuß. Staatsmann, geb. 1. April 1767 zu Berlin, aus einer franz.
Réfugiéfamilie, war früh litterarisch thätig, wurde 1786 von Friedrich d. Gr. zum Kabinettssekretär, nach dessen Tode zum Geh. Kabinettssekretär ernannt und
begleitete 1790 den Grafen Lusi in das türk. Hauptquartier. 1792 nahm er teil am Feldzug in die Champagne, wo er während der Schlacht bei Valmy von den
Franzosen gefangen genommen, aber nach wenigen Tagen wieder freigelassen wurde. 1800 auf Vorschlag des Grafen Haugwitz zum Geh. Kabinettsrat für die
auswärtigen Angelegenheiten ernannt, verstand es L., sich dem Könige bald fast unentbehrlich zu machen. 1803 wurde L. nach Brüssel zu Napoleon geschickt,
dessen beruhigende Versicherungen ihm genügten, um den König in seinen friedfertigen Neigungen zu bestärken. Durch dieses Verhalten geriet L. allmählich
in einen entschiedenen Gegensatz zu Haugwitz und Hardenberg und wurde auch von Stein in seiner Denkschrift «Über die fehlerhafte Organisation des
Kabinetts» (1806) heftig angegriffen; doch vermochte nichts das Vertrauen des Königs auf L. zu erschüttern. Beim Ausbruch des Krieges mit Frankreich
begleitete L. den König nach Thüringen, verließ aber das Hauptquartier noch vor der Entscheidung bei Jena und Auerstedt und flüchtete nach Stettin, wo er
20. Okt. auf Veranlassung der Königin Luise verhaftet, aber auf Befehl des Königs bald wieder freigelassen wurde. Nach Abschluß des Friedens erhielt L. seine
Entlassung und zugleich die Ernennung zum beständigen Sekretär der Akademie der Wissenschaften. Er legte diese Stellung 1809 nieder und starb 28. April
1812 in Nizza. Seine Schrift «Matériaux pour servir à l'histoire des années 1805, 1806 et 1807» (Berl. 1808) ist eine
schwächliche Verteidigung der preuß. Neutralitätspolitik. – Vgl. H. Hüffer, Die Kabinettsregierung in Preußen und Johann Wilhelm L. (Lpz. 1891).
Lombardei, Landschaft (compartimento) im Königreich Italien, grenzt im N. an die Schweiz
und Tirol, im O. an Venetien, im S. an die Emilia, im W. an Piemont und umfaßt folgende Provinzen:
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 272.