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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lord Lieutenant of Ireland - Lorengel

hat. Regelmäßig ist der L. L. Custos Rotulorum, d. i. Verwahrer des Grafschaftsarchivs und erster Justice of the Peace (s. d.). Die Justices of the Peace werden anf Vorschlag des L. L. vom Lord Chancellor ernannt. Der L. L. ist meist Grundbesitzer der Grafschaft, oft ein hoher Adliger.

Lord Lieutenant of Ireland (spr. lĕftennĕnt ŏf eirländ), der höchste Beamte in Irland, der häufig auch als Vice-roy (Vicekönig) bezeichnet wird. Er ist das Haupt der Exekutive und Vertreter des Souveräns, häufig ist er zugleich Mitglied des engl. Ministerkabinetts (s. Cabinet); da er indessen regelmäßig Peer ist und die Vertretung der Regierung in irischen Fragen im Unterhause ganz besondere Wichtigkeit hat, ist meistens sein Hauptsekretär (Chief Secretary), der stets Mitglied des Unterhauses ist, eine politisch bedeutendere Persönlichkeit als er.

Lord Mayor, s. Mayor.

Lord-Mayors-Tag, der 9. Nov., wo in London seit alter Zeit der Festzug (Lord Mayor's Show) des neuen Lod Mayor von Westminster nach Guildhall stattfindet.

Lordose (grch.), s. Wirbelsäule.

Lords, House of, engl. Bezeichnung für die Körperschaft (Oberhaus), welche zusammen mit dem House of Commons (Unterhaus, s. Commons, House of) und dem Souverän das Parlament bildet. Diese Versammlung ist aus dem Magnum Concilium, dem großen Rate der normann. Könige und der Plantagenets, entstanden (s. Englische Verfassung), deren regelmäßige Mitglieder die mächtigsten Lehnsmannen (Barones majores) des Königs (mit Einschluß der Prälaten) und die besonders berufenen Personen waren. (S. Pairs.) Als die Berufung der letztern zugleich als Verleihung einer erblichen Würde angesehen wurde, entwickelte sie sich zum Organ des Adelsstandes, dem die Barones majores schon kraft ihrer lehnsrechtlichen Stellung angehörten. Als große Grundbesitzer bewilligten die Adligen Gelder für die Staatsausgaben (ebenso wie die geringern Grundbesitzer in den Versammlungen der sie vertretenden Knights of the Shire, s. Commons, House of); als Rat des Königs berieten sie ihn über neue Gesetze und wurden von ihm mit einem Teil der königl. Gerichtsbarkeit betraut. Als die von den Vertretern der Grafschaften und Städte bewilligten Gelder immer mehr den Charakter allgemeiner Steuern annahmen, welche alle Klassen der Bevölkerung betrafen, verblieb bei den L. nur die Funktion der Billigung der von den Commons ausgeschriebenen Abgaben. Ihr Anteil an der Gesetzgebung blieb hingegen bestehen, auch nachdem die Commons sich an diesem Teile der Staatsverwaltung beteiligten, (Über die Art, in welcher die beiden Körperschaften ihre gesetzgeberischen Aufgaben ausführen, s. Bill.) Ihre Gerichtsbarkeit blieb in doppelter Weise erhalten. Sie sind 1) Hauptkassationshof für England, Schottland und Irland; doch hat sich in dieser Beziehung die Gewohnheit ausgebildet (welche, nachdem 1883 das Votum eines Lords, der nicht Richter war, nicht in die Protokolle aufgenommen worden ist, als rechtlich anerkannt betrachtet werden muß), daß nur die sog. Law L., d. h. Lords, die ein hohes richterliches Amt bekleidet haben oder bekleiden, oder einer der drei besonders angestellten ordentlichen Richter des House of L. (L. of Appeal in ordinary) sich an den gerichtlichen Verhandlungen beteiligen. Sie sind 2) Gerichtshof erster und einziger Instanz bei Strafklagen gegen Peers wegen schwerer Verbrechen, wenn dieselben es vorziehen, vor dieses Tribunal zu kommen, und bei Impeachments (s. d. und Steward of Great Britain, Lord High); doch kommt die Ausübung der letztgenannten Gerichtsbarkeit immer mehr außer Gebrauch.

Das gegenwärtige House of L. besteht 1) aus den Adligen des Vereinigten Königreichs (Peer of the United Kingdom, s. Pairs); 2) aus den 16 Vertretern der schott. Adligen, welche für jedes Parlament von der Plenarversammlung der schott. Adligen in Edinburgh gewählt werden; 3) aus den 28 Vertretern der irischen Adligen, welche auf Lebenszeit in der Weise gewählt werden, daß, wenn eine Vakanz eintritt, Stimmzettel an sämtliche irländ. Adlige versandt und von diesen ausgefüllt zurückgesandt werden; 4) aus den engl. Prälaten (nämlich den beiden Erzbischöfen, den Bischöfen von London, Durham und Winchester und 21 Bischöfen, die nach dem Dienstalter berufen werden); 5) aus den drei L. of Appeal in ordinary, die auf Lebenszeit Titel und Rang eines Barons (niederste Stufe des Adels) haben. Vorsitzender ist der Lord Chancellor. Der Gedanke einer Reform des House of L. taucht in der letzten Zeit vielfach auf und hat selbst in der Mitte dieser Versammlung einflußreiche Anhänger (Lord Rosebery). Man beabsichtigt dabei eine Vertretung der erblichen Adligen, ähnlich wie für die schott. und irischen Peers, einzuführen und Vertreter der Industrie und des Großhandels, sowie der gelehrten Berufsarten zuzuziehen. Ein anderer Gedanke ist kürzlich aufgetaucht, wonach es jedem Peer freistehen soll, seinen Sitz im House of L. aufzugeben und dadurch für das House of Commons wählbar zu werden. Durch das letztere Verfahren würden dem House of L. voraussichtlich die strebsamsten und fähigsten Mitglieder entzogen werden. Die Partei, welche die gänzliche Abschaffung erstrebt, hat vorläufig wenig Aussicht auf Erfolg. - Vgl. Macpherson, The Baronage and the Senate or the House of L. in the past, the present and the future (Lond. 1893); Spalding, The House of L. (ebd. 1891); Pike, The constitutional history of the House of L. (ebd. 1894).

Lordship (engl., spr. -schipp), Lordschaft, Würde eines Lords; Herrschaft (Grundbesitz), auf welcher diese Würde ruht; Your L., Anrede an einen Lord.

Lord Warden, s. Cinque Ports.

Lore, s. Betriebsmittel (Bd. 2, S. 905 b).

Lorelei oder Lurlei, ein zwischen St. Goar und Oberwesel rechts aus dem Rhein senkrecht 132 m (200 m ü. d. M.) hoch aufsteigender, früher den Schiffern gefährlicher, durch sein Echo berühmter Fels (lei, altsächs. leia, ist Schiefer, Fels), durch den seit 1861 ein 367 m langer Eisenbahntunnel führt. Die Sage hat den Felsen zum Sitze einer Nixe gemacht, welche die Vorüberfahrenden durch ihren zauberischen Gesang anlockt, bis sie an dem Felsen scheitern und versinken. Die Sage wurde von Brentano um 1800 erfunden; unter den vielen poet. Bearbeitungen ist die volkstümlichste das Lied von H. Heine. Doch spielt der Berg schon in der deutschen Heldensage eine Rolle. Beim Lurlen-(Lorle-)Berg glaubte man im 13. Jahrh. den Nibelungenhort versenkt und im 16. und 17. Jahrh. hielt man ihn von Geistern bewohnt.

Loreley, der 165. Planetoid.

Lorengel, Bearbeitung des Lohengrin (s. d.).