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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Maixent - Majestätsbeleidigung

proscarabeus L.); dieser ist etwa 2 cm lang, bläulichschwarz und kommt im Frühjahr schon im April im Grase und an Wegen häufig vor. Er nährt sich von Blättern verschiedener Pflanzen und legt seine 3-4000 Eier klumpenweise in selbstgegrabene Löcher von über 5 cm Tiefe in die Erde. Eine andere Art ist der bunte Ölkäfer (Meloë variegatus L., s.Tafel: Käfer II, Fig. 12). Die Larven, die unter dem Namen Bienenläuse bekannt sind, durchlaufen eine Hypermetamorphose (s. Metamorphose). Der Käfer sondert bei der Berührung eine ölige, gelbe, blasenziehende Flüssigkeit in den Gelenken der Beine aus, die Kantharidin enthält. In frühern Zeiten galt Baumöl, in dem M. digeriert waren, als ein Specifikum gegen die Tollwut.

Maixent, Saint, s. Saint Maixent.

Maizena, soviel wie Maisstärke, s. Stärkemehl.

Maja, Seespinne, s. Krabben.

Maja, der 66. Planetoid.

Maja, rechter Zufluß des Aldan im russ.-sibir. Gebiet Jakutsk, entspringt am nordwestl. Abhang des Stanowoigebirges, unweit der Küste des Ochotskischen Meers, ist über 1000 km lang und auf 470 km schiffbar.

Maja (grch. Maia, das Mütterchen oder die Amme), in der griech. Mythologie die älteste Tochter des Atlas und der Pleïone, wurde durch Zeus Mutter des Hermes (s. d.). Bei den Römern hieß M. (auch Majesta) die Tochter des Faunus und Gemahlin des Vulcanus, eine Göttin des Wachstums im Frühling, die mit der Erdgöttin oder "guten Göttin", Bona dea, verwandt war und auch für identisch mit derselben gehalten wurde. An den Kalenden des Monats Mai, der denselben Namen hat wie die Göttin, opferte man ihr eine trächtige Sau. Sie wurde dann wegen der Ähnlichkeit der Namen mit der griechischen M. identifiziert.

Majano, Benedetto da, ital. Bildhauer und Baumeister, geb. 1444 zu Majano in Toscana, gest. 1497, begann seine Laufbahn als Intarsiaarbeiter, wovon noch eine Thür im Palazzo Vecchio in Florenz Zeugnis giebt. Neben Ghiberti und Donatello war er der Begründer der florentin. Plastik. Seine vorzüglichsten Skulpturen sind das Grabmal des Filippo Strozzi in Sta. Maria Novella in Florenz, die Marmorkanzel in Sta. Croce daselbst (s. Tafel: Italienische Kunst IV, Fig. 4), eine Madonna im Dom zu Prato, eine andere im Museum zu Berlin, das Tabernakel im Dom zu San Gimignano, eine Verkündigung in Monte-Oliveto. Der Palast Strozzi in Florenz, in harmonischer Gesamtwirkung wie im Detail der schönste der Zeit, wurde nach seinem Plane 1489 begonnen; auch die zierliche Säulenhalle der Kirche Sta. Maria delle Grazie bei Arezzo ist wahrscheinlich von ihm.

Sein älterer Bruder, Giuliano da M., geb. 1432 zu Majano, gest. nach 1491 in Neapel, war ebenfalls sowohl als Bildhauer wie als Baumeister thätig. Er leitete einige Zeit den Bau des Doms in Florenz, arbeitete in Rom unter Papst Paul II., in Recanati für den Kardinal Venier, in Neapel, wohin er nach 1470 ging, ferner für König Alfons I.; seine Beteiligung an dessen Triumphbogen in Neapel ist unwahrscheinlich, während die Porta-Capuana daselbst ohne Zweifel sein Werk ist.

Majdan Kučajna, Bergwerk, s. Kučajna.

Majdanpek (Meidan-Pek), die ansehnlichste Bergstadt Serbiens, im Kreis Kraina, Bezirk Poreč, 115 km im SO. von Belgrad, im romantischen Thale des Pekflusses, zählt 1056 meist rumän. E. Die Majdanpeker Gebirge bergen einen großen Reichtum an Kupfer- und Eisenerzen, die schon im Altertum ausgebeutet wurden. Die serb. Regierung nahm den Bau erst 1848 auf, doch wurde derselbe 1860 einer franz. Gesellschaft und 1868 auf 90 Jahre einer engl. Gesellschaft überlassen. Etwa 1 km von M. entfernt befindet sich eine große Eisenhütte, 5 km weiter zwei Kupferhütten.

Majebashi, Stadt in der japan. Provinz Kotsuke, auf Honshiu, 111 km im NNW. von Tokio, an der Eisenbahn, hat (1890) 32 129 E. M. ist Mittelpunkt der intensivsten Seidenzucht und liefert die beste japan. Rohseide.

Majella, Gebirgsstock der Abruzzen in der ital. Provinz Chieti, im Monte-Amaro 2795 m hoch.

Majesta, s. Maja (mytholog.).

Majestas (lat.), s. Majestät.

Majestät (lat. majestas, "Hoheit", "Erhabenheit") bezeichnete in der Republik Rom die höchste Macht und Würde, welche man der gesamten Bürgergemeinde, dem Volke, zuschrieb. Mit dem Umsturz der Volksregierung ging Würde, Macht und Name der M. auf die röm. Imperatoren (Augusti) und von diesen auf die Kaiser des westl. Europas über. Den Königen wurde dieser Titel erst viel später zugestanden. In Frankreich führten ihn unter Heinrich II. die Hofleute ein, aber noch bei dem Westfälischen Frieden gab es darüber Streitigkeiten. In dem Friedensvertrage von Cambrai 1529 wird nur Kaiser Karl V. M. genannt. Beim Frieden zu Crespy von 1544 heißt Kaiser Karl V. kaiserliche und Franz I. königliche M., und in dem Frieden zu Câteau-Cambresis von 1559 findet man zum erstenmal die Titel allerchristlichste und katholische M. gebraucht. In England legte sich Heinrich VIII. zuerst den Titel M. bei, der jetzt allen europ. Königen gegeben wird. Von dem Titel der M. ist die Sache, d. i. die persönliche Würde, unterschieden, welche einem jeden unabhängigen und selbständigen Monarchen zusteht. Daher legt man auch denjenigen Monarchen, welche im europ. Kanzleiceremoniell den Titel nicht erhalten, doch die persönliche M. bei, wenn sie nur als wirkliche (erbliche oder gewählte) Monarchen an der Spitze eines Staates stehen. Ein Ausfluß dieser persönlichen Würde sind die Majestätsrechte, die, insofern man sie von den Staatshoheitsrechten unterscheidet, wesentlich in der Unverletzlichkeit und Heiligkeit der Person des Monarchen bestehen. Vermöge der erstern gilt der Monarch als unverantwortlich, der Strafgerichtsbarkeit des Staates nicht unterworfen, und zwar nicht nur in Bezug auf seine Regierungshandlungen, für welche statt seiner die Verantwortlichkeit der Minister (s. d.) eintritt, sondern sogar in Bezug auf rein persönliche Handlungen. Die im monarchischen Staate als Axiom aufgestellte sog. Heiligkeit der Person des Staatsoberhauptes bedingt andererseits die größere Strafbarkeit aller gegen dasselbe begangenen oder versuchten Verbrechen, der sog. Majestätsverbrechen. Die Ausklagung des Monarchen wegen privatrechtlicher Ansprüche ist gestattet, zwar nicht gegen die Person, aber gegen das Vermögen des Monarchen, welches wie eine jurist. Person behandelt wird (Kronfideïkommiß-Verwaltung, Kabinettskasse, Domänenkasse, Schatulle).

Majestätsbeleidigung. Von der M. handeln die §§. 94-104 des Reichsstrafgesetzbuches. Nach der Art der M. werden unterschieden Thätlichkeiten