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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Manteuffel (Otto Theodor, Freiherr von) - Mantik

sich zahlreiche Gegner. Eine Broschüre Twestens: "Was uns noch retten kann" (Berl. 1861), griff M.s Thätigkeit an und veranlaßte ein Duell, das mit der Verwundung Twestens und der Verurteilung M.s zu einer kürzern Festungshaft endete. 1861 wurde er zum Generaladjutanten und Generallieutenant ernannt, und 1864 wohnte er im Kriege gegen Dänemark dem Gefecht bei Missunde und dem Schleiübergang bei. Im Sommer 1865 wurde , M. mit dem Oberbefehl über die preuß. Truppen in den Elbherzogtümern, und im September als Gouverneur mit der Verwaltung des Herzogtums Schleswig betraut; gleichzeitig wurde ihm der Befehl über die preuß. Truppen in dem von den Österreichern verwalteten Holstein übertragen. M. reorganisierte die gesamte Verwaltung und befestigte das Vertrauen der deutschen Bevölkerung zur preuß. Herrschaft. Als Österreich 1866 entgegen dem Gasteiner Vertrage einseitig die holstein. Stände einberufen hatte, rückte M. 7. Juni in Holstein ein, verhinderte die Eröffnung der Ständeversammlung und verdrängte den österr. General Gablenz. Er überschritt die Elbe, rückte in Hannover ein und nahm 18. Juni die Festung Stade. M. trat nunmehr unter das Kommando des Befehlshabers der Mainarmee, Generals Vogel von Falckenstein, übernahm aber nach dessen Ernennung zum Gouverneur von Böhmen 20. Juli den Oberbefehl und bestand noch eine Reihe siegreicher Gefechte. (S. Deutscher Krieg von 1866, Bd. 5, S. 58 a.) Am 20. Sept. 1866 wurde M. zum kommandierenden General des neuformierten 9. (schlesw.-holstein.) Armeekorps ernannt und erhielt nach einem längern Urlaub im Aug. 1868 das Kommando des 1. Armeekorps (Königsberg i. Pr.). Mit diesem Korps nahm M. im Kriege 1870/71 teil an den Schlachten von Colombey-Nouilly und Noisseville, leitete die Einschließung von Metz auf dem rechten Moselufer und übernahm als Nachfolger des Generals von Steinmetz, nachdem Metz 27. Okt. 1870 gefallen war, den Oberbefehl über die Erste Armee. Mit dieser schlug er die im Norden Frankreichs neu gebildeten Heere in den Schlachten bei Amiens und an der Hallue, besetzte Rouen und drang bis an den Kanal siegreich vor. (S. Deutsch-Französischer Krieg von 1870 und 1871, Bd. 5, S. 107 a.) Am 9. Jan. 1871 zum Oberbefehlshaber der Südarmee ernannt, eilte M. den vor Belfort stehenden deutschen Truppen zu Hilfe und zwang nach einer Reihe von Gefechten die Armee Bourbakis bei Pontarlier 1. Febr. 1871 zum Übertritt auf schweiz. Gebiet. Am 20. Juni wurde M. Oberbefehlshaber der deutschen Occupationsarmee in Frankreich, welche Stelle er bis zur völligen Räumung durch die Deutschen 1873 behielt. Am 19. Sept. 1873 zum Generalfeldmarschall ernannt, wurde er 1876 und 1879 zu diplomat. Missionen nach Rußland benutzt, welche ihm den Rang eines russ. Feldmarschalls einbrachten. Am 23. Juni 1879 ernannte ihn der Kaiser zum Statthalter von Elsaß-Lothringen und kurze Zeit darauf zum kommandierenden General des 15. Armeekorps. In dieser Stellung suchte M. durch Milde und schonendes Entgegenkommen das Vertrauen der neuerworbenen Bevölkerung zu gewinnen, doch waren seine Erfolge äußerst gering, und im allgemeinen hat sein System die moralische Wiedereroberung der Reichslande aufgehalten. M. starb 17. Juni 1885 in Karlsbad. Seinen Namen trägt das frühere Fort St. Julien bei Metz und das preuß. 5. Dragonerregiment. - Vgl. Keck, Das Leben des Generalfeldmarschalls Edwin von M. (Bielef. und Lpz. 1890).

Manteuffel, Otto Theodor, Freiherr von, preuß. Staatsmann, geb. 3. Febr. 1805 zu Lübben, studierte in Halle die Rechte, verwaltete 1831 und 1832 die Landratsämter Sternberg und Luckau und wurde 1833 zum Landrat des Kreises Luckau ernannt und in den brandend. Provinziallandtag gewählt. 1841 wurde er Oberregierungsrat und Leiter der Abteilung des Innern bei der Regierung zu Königsberg, 1843 Vicepräsident der Regierung zu Stettin, 1844 Geh. Oberregierungsrat und vortragender Rat bei dem Prinzen von Preußen sowie Mitglied des Staatsrats und 1845 Direktor der zweiten (1846 der vereinigten ersten und zweiten) Abteilung im Ministerium des Innern. Auf dem Vereinigten Landtage erklärte er sich entschieden gegen den Konstitutionalismus, ebenso auf dem zweiten Landtage im April 1848, und übernahm 8. Nov. 1848 im Ministerium Brandenburg das Portefeuille des Innern. Er trug wesentlich zur Herstellung der Verfassung vom 5. Dez. 1848 bei, riet schon im Juli 1850, daß Preußen seine Unionspolitik aufgeben und sich mit Österreich verständigen möge, wirkte auch während der kurhess. Verwicklung im Nov. 1850 dem zum Kriege mit Österreich drängenden General von Radowitz entgegen und übernahm als Nachfolger des Ministers von Schleinitz provisorisch das Ministerium des Äußern. In dieser Stellung schloß er 29. Nov. die Olmützer Punktation mit Österreich ab. Am 19. Dez. 1850, nach dem Tode des Grafen Brandenburg, erfolgte seine endgültige Bestätigung als Ministerpräsident sowie auch als Minister des Auswärtigen. Er wandte sich nun der innern Politik zu, um die Entwicklung des Konstitutionalismus zu hemmen und den frühern bureaukratischen Absolutismus möglichst herzustellen. In der deutschen und auswärtigen Politik folgte er seit 1853 schon vielfach dem Rate des Bundestagsgesandten von Bismarck. Nach Einsetzung des Prinzen von Preußen zum Regenten erhielt er 5. Nov. 1858 seine Entlassung und zog sich auf sein Gut Crossen im Luckauer Kreise zurück. Seit 1866 gehörte er dem Herrenhause an und war seit 1874 Vorsitzender des brandend. Provinziallandtags. Er starb 26. Nov. 1882 in Crossen. - Vgl. Hesekiel, O. Th. Freiherr von M. (Berl. 1851).

Sein Sohn, Otto Karl Gottlob, Freiherr von M., geb. 29. Nov. 1844 zu Berlin, ist seit 1872 Landrat im Kreise Luckau, seit 1877 Mitglied des Reichstags als Vertreter des Wahlkreises Kalau-Luckau. Er ist einer der Führer der deutschkonservativen Partei, besonders seit dem Tivoliparteitag (8. Dez. 1892) in Berlin, den er leitete. M. ist seit 1883 Mitglied, seit 1891 erster Vicepräsident des Herrenhauses, einer der Gründer (1887) und seit 1892 Vorsitzender der konservativen Fraktion desselben, auch in der brandenb. Provinzial- und in der Generalsynode und als Vorsitzender des Evangelischen Hilfsvereins hervorragend thätig. 1894 wurde er zum Vorsitzenden des brandenb. Provinzial- und des Lausitzer Kommunallandtags gewählt, 1896 znm Landesdirektor der Provinz Brandenburg ernannt.

Mantlden (Mantĭdae), s. Fangheuschrecken.

Mantik (vom grch. Wort mantis, Seher; lat. divinatio), die Kunst der Weissagung (s. d.), hervorgegangen aus dem allen Völkern gemeinsamen Verlangen, das Geheimnis der Zukunft aufzudecken. Die Griechen, die die M. fast wissenschaftlich be-^[folgende Seite]