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Münze
bräuche aufweist, als die freien Münzer des Altertums je gewagt haben würden, erwarben sich auch die mächtig gewordene geistliche und militär. Aristokratie sowie die Gilden und nachmals die Städte das Münzrecht, verloren es aber wieder mit der größern Stärkung der monarchischen Gewalt. Immerhin dauerten die Münzverschlechterungen bis tief in das 18. Jahrh. hinein. (S. Kipper und Wipper.)
Äußerlich hat man bei der Münze die Vorderseite oder den Avers und die Kehrseite oder den Revers zu unterscheiden. Die Charaktere der Münzen werden am zweckmäßigsten erhaben dargestellt, doch nicht in zu hohem Grade, um das schnelle Abschleifen im Umlaufe zu verhindern; die vertieften Gepräge kommen selten vor und sind nur auf dem Rande der Münze zweckmäßig. Gold- und Silbermünzen werden unter Zusatz eines geringern Metalls, jetzt immer des Kupfers, geprägt, um die Mischung härter zu machen und der Abnutzung weniger auszusetzen, zugleich auch, was die kleinern Silbermünzen betrifft, um diesen eine für den Umlauf genügende Größe oder Stärke zu geben. Das Gewicht einer Münze heißt auch ihr Schrot (Rauhgewicht), diejenige Gewichtsmenge, welche sie an edelm Metall enthält, ihr Feingewicht; das Verhältnis des Feingewichts zum Schrot heißt Feinheit oder Feingehalt. (S. Fein, Schrot und Korn.) Die gesetzliche Bestimmung über den durch Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden Wert ist der Münzfuß (s. d.).
Alle Münzstücke sollen die vorgeschriebene Feinheit und das festgesetzte Gewicht wirklich besitzen. Bei den wertvollern Stücken überzeugt man sich in den Münzstätten vom richtigen Gewicht durch genaues Nachwägen der einzelnen ausgestückelten Platten vor der Prägung, das sog. Justieren (s. S. 85 b). Vollkommene Genauigkeit kann indes nur annähernd erreicht werden, und überall ist daher eine kleine Abweichung der Münzen von ihrem streng gesetzlichen Gehalt und Gewicht durch die Münzvorschriften ausdrücklich gestattet; diese erlaubte Fehlergrenze heißt das Remedium (s. d.) oder die Toleranz. Die Münzgesetze bestimmen auch regelmäßig die Gewichtsgrenze, unter welcher die Münzen durch Abnutzung im Verkehr ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. (S. Passiergewicht.) Der Unterschied zwischen dem Marktpreise des in der Münze enthaltenen Goldes oder Silbers und demjenigen höhern Nominalwerte, welcher ihr gesetzlich beigelegt wird, ergiebt den Präge- oder Schlagschatz (engl. seignorage) im weitern Sinne. Im besondern wird darunter die Gebühr verstanden, welche die Münzstätte für Prägungskosten erhebt. So bezahlt das Deutsche Reich an die Münzstätten der Einzelstaaten für die Prägung von Doppelkronen (20-Markstücken) 2,75 M. für 500 g Feingold, erhebt aber von Privatpersonen, welche Gold zur Prägung einliefern, 3 M. Prägegebühr für die gleiche Menge. Sinkt der Marktpreis des Münzmetalls weit unter den Ausmünzungswert (Nominalwert) desselben, wie gegenwärtig beim Silber, so kann der Staat zeitweilig aus der Prägung (in Deutschland das Reich) einen großen Gewinn ziehen, der aber doch wegen der später etwa erforderlichen Einlösung der Münzen leicht sich als trügerisch herausstellen kann.
Die streng nach dem Hauptmünzfuße einer Silberwährung geprägten Stücke heißen Courantmünzen (s. Courant), die nach einem etwas geringern Fuß gemünzten kleinen Sorten Scheidemünzen (s. d.); wo reine Goldwährung herrscht, gehören alle Silbermünzen zur Scheidemünze und natürlich überall alle Münzen ans unedelm Metall. Immer bildet nur entweder das Gold oder das Silber das Hauptzahlungsmittel eines Volks, so auch die Goldmünze oder die Silbermünze seine eigentliche Münzart, und danach ist es zu verstehen, wenn man sagt, ein Land habe Goldwährung (Goldvaluta) oder Silberwährung (Silbervaluta). Wo man Goldwährung und Silberwährung nebeneinander hat (Alternativwährung, Doppelwährung), wo man mithin in Goldmünzen oder Silbercourantmünzen alle Geldverpflichtungen lösen darf, wird doch je nach den Preisverhältnissen dieser Metalle oder der Münzpolitik des Staates die eine oder die andere beider Valuten die vorherrschende werden, wie neuerdings in Frankreich die Goldwährung. (S. Geld, Währung, Goldwährung, Silberwährung, Doppelwährung.)
Rechnungsmünzen, fingierte Münzen oder Idealmünzen nennt man diejenigen Geldrechnungseinheiten oder Rechnungsstufen, welche nicht wirklich ausgeprägt, nicht durch Münzen vertreten sind (s. Rechnungsgeld). Handels- oder Fabrikationsmünzen heißen diejenigen Stücke, welche nicht sowohl behufs des Umlaufs im Inlande als vielmehr für den Bedarf des auswärtigen Handels entweder für Staatsrechnung oder für Privatrechnung geprägt werden und einen in der gesetzlichen Landesmünze veränderlichen Wert (Kurswert) haben. Zu diesen Handelsmünzen gehören beispielsweise die Dukaten (s. d.), ferner der Erythräische Thaler (s. d.), der österr. Maria-Theresien-Thaler (s. d.) u. s. w. Insofern diesen Münzen, sowie ausländischen Geldsorten ein fester Wert in der Landesmünze schätzungsweise beigelegt wird, spricht man von einem Valvations- oder Schätzungswert derselben (s. Valvation). Die meisten Staaten liefern dem Einbringer ungemünzten Goldes und Silbers (in beliebiger Form und gewisser Minimalfeinheit) die dieselbe Menge des gleichen edeln Metalls enthaltenden fertigen Münzen in den von ihm gewünschten inländischen Courantstücken, doch unter Abzug der Kosten für Schmelzung und Affinierung sowie zumeist der gesetzlich festgestellten Münzungskosten (des Schlagschatzes); natürlich aber geschieht dies nicht bezüglich der Scheidemünze. Wegen Rückgangs des Silberpreises haben in neuerer Zeit die Staaten der Doppelwährung und selbst Silberwährungsländer (Indien) auch die freie Prägung von Silbercourant eingestellt.
Das Gepräge einer Münze soll den Feingehalt derselben garantieren, den Nennwert bezeichnen und die Oberfläche vor betrügerischer Entziehung von Metall schützen; zu letzerm Zwecke dienen auch namentlich die verschiedenen Rändelungen. Außer dem Bilde des Landesherrn, dem Landeswappen u. s. w. zeigen eine oder beide Seiten meist noch eine besondere Inschrift oder Umschrift (s. Legende), sowie einen Münzbuchstaben zur Bezeichnung der Münzstätte (des Prägeortes), und zwar bezeichnet A meist die erste Münzstätte eines Landes (wie auf österr. Münzen Wien, auf französischen Paris, auf frühern preußischen Berlin) u. s. w. (S. auch Münzzeichen.)
Die beigefügte Tabelle giebt eine Übersicht der gegenwärtig bestehenden Münzen und Münzsysteme, wobei der Wert der Goldgeldeinheiten in deutscher Reichsmark nach dem Prägungssatze von 1395 M.