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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Nationalbank für Deutschland - Nationalkonvent
Nationalbank für Deutschland, 1881 in Ber
lin gegründete Aktiengesellschaft mit 45 Mill. M.
Grundkapital, geteilt in 60000 Aktien zu 300 M.
und 22 500 Aktien zu 1200 M. Fester Reservefonds
ivoll) 7085140 M. Kurs der Aktien 1885-95 in
Berlin: 87,25,93,80,93,50,131,90,154,40,132,111,10,
110,50,104,50,129,80,137,50 Proz. Rentabilität 1885
-95: 4, 2, 6, 9,10, 9, 6^, 5, 4^, 6^, 8V2 Proz.
Nationaldenkmal, Deutsches, s. Niederwald.
Nationaldukaten (russische), s. Dukaten.
Nationale (das), Angaben über Namen, Reli-
gion, Lebens- und event. Dienstalter, Gewerbe und
sonstige Verhältnisse, oft auch über das äußere Aus-
sehen (Signalement) einer Person, ferner das
Schriftstück (Militärpaß u. s. w.), welches derartige
Angaben enthält. - Das N. (Signalement) der
Haustiere umfaßt dieAngabe der Art (z.B.Pferd),
des Geschlechts, der Rasse, Haarfarbe und besondere
Abzeichen (s. d.), sowie der Höhe, vom Widerrist
bis zum untersten Rande des Hufes gemessen. -
N. ist auch gleichbedeutend mit Kokarde (s. d.).
Nationaleinkommen, s. Einkommen.
Nationale Verlagsanstalt in München und
Regensburg, s. Manz, Georg Ios.
Nationalfarben oder Landesfarben, Far-
ben, welche einem Staate oder Volke als polit. Ab-
zeichen dienen und in Fahnen, Flaggen, Kokarden,
Schärpen, Ordensbändern u. s. w. verwendet werden.
Die N. sind in der Regel den Wappen entlehnt. Die
Zusammenstellung einiger neu angenommenen N. ist
in symbolischem Sinne erfolgt. So besteht in Groß-
britannien die rot-blau-weiße Unionsflagge aus den
Kreuzen des St. Georgs-, Andreas- und St. Patricks-
Ordens, um auf die Vereinigung von England,
Schottland und Irland hinzuweisen. Die blau-weiß-
rote Trikolore Frankreichs ist während der Revolu-
tion so entstanden, daß die von den Bourbonen ge-
führte weiße Farbe den Etadtfarben von Paris
hinzugefügt und auf diese Art die Verbindung des
Königtums mit dem Bürgertum angedeutet wurde,
über die Entstehung der N. des Deutschen Reichs
s. Deutsche Farben, über die N. der größern Staaten
s. die Tafel: Flaggen der Seestaaten (Bd. 6,
S. 862). Die N. der Staaten des Deutschen
Reichs zeigt folgende Tabelle:
Staaten
Nationalfarben
Königreich Preußen.......
Schwarz-Weiß
" Bayern.......
Weiß-Hellblau
" Sachsen.......
Weiß-Grün
" Württemberg.....
Schwarz-Rot
GroßherZogwm Baden..... " Hessen........
Gelb-Rot-Gelb(seit1891) Rot-Weiß
" Mecklenburg-Schwerin.
Blau-Gelb-Rot
" Sachsen-Weimar . . .
Schwarz-Grün-Gelb
" Mecklenburg-Strelitz .
Gelb-Rot-Blau
" Oldenburg......
Dunkelblau-Rot
Herzogtum Braunschweig ....
Dunkelblau-Gelb
" Sachsen-Meiningen . .
?Weiß-Grün
" Sachsen-Altenburg . .

" Sachsen-Coburg-Gotha.

" Anhalt........
(Rot-)Grün-Weiß
Fürstentum Schwarzburg-Sonders-
>Weiß-Blau
hausen ......

" Schwarzburg-Rudolstadt

" Waldeck.......

" Neuß älterer Linie . .
?Schwarz-Rot-Gelb
" Reuß jüngerer Linie .

" Schaumburg-Lippe . .
Blau-Rot-Weiß
" Lippe........
Gelb-Rot
Freie Stadt Lübeck.......
?V5eiß-Rot
" " Brsmen......

" " Hamburg.....

Neichsland Elsaß-Lothringen . . .
Schwarz-Weiß-Rot
Xa.tion".1 ?2.rlUbrs' ^11ia.nos (spr. näschö-
näll, älleienß), Farmerbund, ein Bund amerik. Land-
leute, dessen Entstehung in den westlichen, haupt-
sächlich Ackerbau treibenden Staaten schon aus dem
I.1873 datiert, der aber größere Bedeutung und
eine sich über die ganze Union erstreckende Ausdeh-
nung erst 1889 gewann. Die wichtigsten Punkte
seines Programms bilden: Abschaffung der Schutz-
zölle, Beseitigung des nationalen Banksystems, ge-
setzliche Festsetzung des Wertverhältnisses zwischen
Gold und Silber, Verbot des Erwerbs von Grund
und Boden durch Nichtamerikaner u. s. w. In eini-
gen Staaten gewann die X. ^. ^. bedeutende polit.
Macht, doch nahm sie bald den Namen I>60pl6'8
?art7 (s. Volkspartei) an.
Nationalgarde, eine Art Volksbewaffnung,
entstand 1789 in Paris, wurde durch Lafayette
organisiert und 1790 für ganz Frankreich ein-
geführt. Sie war zum Dienst im Innern bestimmt
und in drei Bans geteilt: doch wurden 1814 Ab-
teilungen aus dem ersten Ban auch gegen die feind-
liche Invasion im Felde verwendet. Unter den
Bourbonen verlor die N. das Wahlrecht ihrer Offi-
ziere und stand unter den Präfekten. Die Pariser N.
wurde 1827 als oppositionell aufgelöst. In der Iuli-
revolution von 1830 trat sie wieder auf mitLafayette
an der Spitze; doch schaffte die Kammer das Gene-
ralkommando für die N. ab. Diefelbe erhielt 1831
eine neue Verfassung und bildete den 3. Ban der
Kriegsmacht Frankreichs. Die N. beteiligte sich
eifrig an der Februarrevolution von 1848, half
aber den Iuniaufstand niederschlagen. Napoleon III.
als Kaiser löste sie 1852 auf und gab ibr eine neue
Organisation, um alle revolutionären Elemente von
ihr fern zu halten und sie der Regierung ganz bot-
mäßig zu macheu. Ein Ooii86i1 cl6 reekuL^ineut
wählte sie nach ihrer Diensttauglichkeit und polit.
Zuverlässigkeit aus, und der Kaiser ernannte die
Offiziere. Sie durfte nie ohne Befebl bewaffnet zu-
sammentreten und stand, wenn aufgeboten, unter
der Militärbehörde. Das Wehrgesetz von 1868
gab der N. die Bestimmung, teilweise als Mobil-
garde im Kriegsfall zur Besetzung und zur Ver-
teidigung der festen Plätze, der Küsten und der
Grenzen verwendet zu werden, um das gesamte
stehende Heer zu den Feldoperationen verfügbar zu
machen. Das Rekrutierungsgesetz vom 27. Juli
1872 hob die N. auf.
Nationalisten, amerik. Partei, die in einer
großen Anzahl von Klubs in den Vereinigten Staa-
ten verbrettet ist und den von Bellamy (s. d.) in sei-
nem Roman "I^ookin^ dgcii^arä" geschilderten
Zukunftsstaat verwirklichen will. Ihrer Wirksam-
keit ist zum großen Teil die Begründung der ^atio-
nal ^riuOi-Z'^11iaiic6 (s.d.) und der?6oplk'k k2r^
(s. Volkspartei) zuzuschreiben. Ihr Ziel, die Herbei-
führung einer größern socialen Gleichheit, suchen sie
zu erreichen durch weitgehende Verstaatlichung z.B.
der Eisenbahnen, der Telegraphen- und Telephon-
linien, der Bergwerke u. s. w.
Nationalkonvent, in der Französischen Re-
volution die Versammlung von Volksdeputierten,
der nach dem Umsturz des Throns die gesamte
Staatsgewalt zufiel. Durch die Nationalversamm-
lung nach der Suspension des Königs einberufen,
wurde der N., 750 Mitglieder zählend, 21. Sept.
1792 eröffnet und löste sich 4. Brumaire des Jah-
res IV (26. Okt. 1795) wieder auf, nachdem er eine