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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Nordischer siebenjähriger Krieg - Nordland
Nordischer siebenjähriger Krieg, s. Drei-
kronenkrieg.
Nordisches Diluvium, s. Diluvium.
Nordisches Recht. Die Rechtsaufzeichnungen
der Nordgermanen reichen nicht über das 12. Jahrh,
hinaus. Da die Nordgermanen von dem Einflüsse
jeder fremden Rechtskultur unberührt blieben, so
spiegeln ihre Nechtsdenkmäler die altertümlichen
Rechtszustände des Volks in ungetrübter Reinheit
wieder, so das; sie für die ersten Perioden der deut-
schen Rechtsgeschichte außerordentlich wertvoll sind,
indem sie Rückschlüsse gestatten für analoge Rechts-
verhältnisse bei den Südgermanen und die Ergän-
zung mancher Lücken der viel dürftigern Volksrechte
derselben ermöglichen.
1) Norwege n. Wir besitzen vier Aufzeichnungen
von Provinzialrechten aus dem 12. Jahrh. (Gula-
things-, Frostuthings-, Borgarthings-, Eidsifja-
thingslög). Dieser Periode gehört auch die älteste
Aufzeichnung des Marktrechts (Bjarkajjar röttr)
an. Eine sehr reiche gesetzgeberische Thätigkeit, die
sich namentlich auf die Revision der bisherigen
Rechtsquellen erstreckte, entfaltete König Magnus
.häkonarson (1263 - 68), welcher darum in der
Geschichte als "Gesetzverbesserer" sortlebt. Während
die frühern Rechtsquellen private Rechtsaufzeich-
nungen waren, begann unter ihm die Periode der
Gesetzgebung. König Magnus' Gesetzgebung bil-
dete die Grundlage der legislativen Thätigkeit sei-
ner Nachfolger, welche sich in Specialgesetzen über
einzelne Gegenstände erschöpfte. Herausgegeben sind
die norweg. Rechtsquellen bis zur Union mit Däne-
mark von R. Keyser und P. A. Munch, "Norges
gamle Love" (4 Bde., Krist. 1846-85).
2) Island. Das älteste isländ. Landrecht, nach
seinem Verfasser Ulfljotslög genannt, wurde um 930
nach dem Vorbilde der norweg. Gulathingslög er-
lassen. Ein zweites verbessertes Landrecht erging
1117-18, die sog. Haflidaskrä, wahrscheinlich nur
eine Aufzeichnung der Rechtsvorträge des Gesetz-
sprechers. Die sog. Gragäs (d. h. graue Gans) be-
steht aus zwei verschiedenen Kompilationen von
Rechtsaufzeichnungen aus der zweiten Halste des
13. Jahrh., welche aber auf denfelben Materialien
beruhen, dem "^oäex i-e^ins" (hg. von Finsen,
2 Bde., Kopenh. 1852 fg.) und dem "Oxlex ^r-
nain3,ANÄ63.nu8" (hg. von Finsen, ebd. 1879). Nach
der Unterwerfung Islands unter die Herrschaft der
Norweger (1262) wurden die Iarnsida (1271) und
Iönsbök (1280), Gesetze Königs Magnus, des Ge-
setzverbesserers, in Island eingefübrt.
3) Schweden. Acht Provinzialrechte, Rechts-
und Gesetzbücher, sind hier im 13. und 14. Jahrh, er-
gangen, von welchen ^V68tZ0wI^6n (Anfang des
13. Jahrh.) das. älteste ist, an welches Rechtsbuch
sich anreihen: Ö^tSöt".-, Hinaalanä"-, IIpl3ncl8-,
1HA6N (ttntÄ WBi). Auch einzelne Stadtrechte ge-
boren dieser Periode an. Eine Verarbeitung aller
Provinzialrechte zu einem Landrecht für ganz
Schweden ließ König Magnus Erikson 1347 vor-
nehmen. An den Einspruch der Geistlichkeit schei-
terte die Annahme des Entwurfs als Landrecht,
dagegen wurde er in den einzelnen Provinzen reci-
piert. Derselbe König führte auch ein gemeines
Stadtrecht (vor 1365) ein. Das Landreckt König
Christophs von Bayern (1442) schloß sich an das
ältere von König Magnus an. In Schweden wie
in Norwegen und Island ist das Kirchenrecht (sog.
Christenrecht) in den Gesetz- und Rechtsbüchern be-
handelt. Eine Sammlung der schweb. Rechtsquellen
(mit Ausnahme der Einzelgesetze) veranstalteten
H. S. Collin und (5. I. Schlyter, "('oi-pus .jui-is
8u60-(F0wrum anti<iui>> (13 Bde., Stockh.1827-77).
4) Dünemark. Vier Rechtsbücher behandeln
Provinzialrecht. Das älteste, das schonische Recht
(Skaanelagen), liegt vor in einem dän. und in einem
lat. Text, welch letzterer von dem Lunder Erzbischof
A. Sunesson verfaßt ist, beide im Anfang des
12. Jahrh. (hg. von Schlyter, "s'oi'pns ^ui-i8 8u6s>-
kotorum", IX, Stockh. 1859). Auch das seeländ.
Recht ist in zwei, aber voneinander unabhängigen
Rechtsbüchern, dem sog. Kong Valdemars und dem
sog. Kong Eriks Själlandske Lov, erhalten. Die
vier Rechtsbücher gehören der ersten Hälfte des
13. Jahrh. an. Das Jütische Lov dagegen ist ein
Gesetz König Waldemars II. (1241). Außerdem giebt
es zwei Aufzeichnungen des Kirchenrechts und eine
große Zahl dän. Stadtrechte. Gesammelt wurden
die dän. Rechtsquellen von Kolderup-Rosenvinge,
"Sämling af gamle dansle Love" (5 Bde., unvollen-
det, Kopenh. 1821 - 46) und Thorsen, "Damnarks
gamle Provindslove" (4 Bde., 1852 fg.).
Vgl. Kolderup-Rosenvinge, Grundrids af den
danske Retshistorie (2 Tle., 2. Aufl., Kopenh. 1832:
deutsche Übersetzung von Homeyer, Verl. 1825).
Über die nord. Rechtsquellen überhaupt vgl. K. Mau-
rer, Überblick über die Geschichte der nordgerman.
Rechtsquellen, in von Holtzendorffs "Encyklopädie
der Rechtswissenschaft" (5. Aufl., Lpz. 1890), und von
Amira, Recht (Xl. Abschnitt), in Pauls "Grundriß
der german. Philologie" (Strahb. 1889 fg.).
Nordkanal (^ortii cüiann"!), die Meerenge
zwischen Schottland und Irland, welche die Irische
See mit dem Atlantischen Ocean verbindet, an der
engsten Stelle nur 20 km breit und zwischen Belfast
und Galloway 280 m tief.
Nordkap, der seit langem als nördlichste Spitze
Europas oder eigentlich als äußerster Punkt seiner
nördlichsten Insel Magerö angesehene Punkt an der
Küste von Norwegen. Es liegt unter 71" 11' 40"
nördl. Br., während das nördlichste Vorgebirge des
Festlandes, Kap Nordkyn oder Kynrodden
(Kinerodden), etwas südlicher (71° 7'nördl. Br.)
und östlicher am Laxefjord sich befindet. Die niedrige
Landspitze Kniv skj cerod den liegt einige Sekunden
nördlicher als N. Die Insel Magerö hat sehr zer-
klüftete Küsten; das N. stürzt mit drei ungeheuren
nackten Felsköpfen in das Polarmeer. Der höchste
Punkt, mit Granitsäule, befindet sich 295 m ü. d.M.
Die Kälte äußert sich nicht so streng, wie man der
nördl. Lage balber erwarten sollte. Das Meer gefriert
nie; desto furchtbarer sind die Winterstürme. Die
mittlere Temperatur des Jahres wird am Kap auf 0",
die des Winters auf -2,4" ('., die des Sommers
auf 4° C, die des kältesten Monats auf - 3,6 ('. und
die des wärmsten auf 4,9° lü. angegeben.
Nordkyn, s. Nordkap.
Nordland, Insel, s. Spitzbergen.
Nordland, Amt im Norden Norwegens, grenzt
imN. anTromsö-Amt, imS. anNordre-Trondhjems-
Amt, zählt auf 37 905 c^km (1891) 132477 E.
Die Küste ist von Buchten zersplittert. Die Haupt-
berggruppen sind Otstinderne (2080 m) und Börge-
fjeld (1850 m), der größte Landsee Röswand
(287 ykm). Vor der Küste liegen die Inselgruppen
der Losoten (s. d.) und Westerälen mit großartiger
Fischerei. N. zerfällt in vier Vogteien: Sonore-