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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Norwegische Eisenbahnen

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Norwegische Eisenbahnen

nen die Konservativen allmählich wieder mehr Anhang, so daß ihr Leiter E. Stang im Juli 1889 im Verein mit den Radikalen Sverdrup stürzen konnte und mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt wurde. Auch ihm sollte es jedoch nicht gelingen, einen Streit zwischen N. und Schweden über die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zu schlichten, dessen Beilegung Sverdrup schon 1885 vergebens versucht hatte. In N. verlangte man einen größern Einfluß auf die auswärtige Politik, die Schweden fast ausschließlich bestimmte, und die Regierung suchte diesem Verlangen N.s Rechnung zu tragen, indem sie dem Storting Febr. 1891 einen Gesetzentwurf vorlegte, wonach die gemeinsamen auswärtigen Angelegenheiten durch einen aus schwed. und norweg. Mitgliedern gleichmäßig gebildeten Staatsrat behandelt werden sollten. Das Storting lehnte jedoch den Entwurf ab und forderte völlige Selbständigkeit N.s in der auswärtigen Politik, insbesondere einen eigenen auswärtigen Minister, worauf Stang 23. Febr. seine Entlassung einreichte und durch das liberale Ministerium Steen ersetzt wurde. In den Wahlen Nov. 1891 erlangte die radikale Partei eine bedeutende Verstärkung und arbeitete nun mit erneutem Eifer an der Erreichung ihres Ziels, der gänzlichen Loslösung N.s von Schweden. Zunächst wurde 10. Juni 1892 im Storting der Plan der Regierung, ein eigenes norweg. Konsulatswesen zu errichten, genehmigt und eine Summe für die vorbereitenden Maßnahmen bewilligt. Da der König diesen Beschlüssen seine Bestätigung versagte, gab Steen seine Entlassung, ließ sich dann aber doch wieder bereit finden, die Geschäfte weiter zu führen. Am 17. März 1893 erklärte das Storting durch eine Adresse an den König, die Konsulatsfrage sei eine ausschließlich norweg. Angelegenheit und demgemäß von N. allein zu regeln; da der König dieser Auffassung nicht beitrat, trat das Ministerium Steen 22. April zurück, und Stang, der Führer der Konservativen, ward wieder mit der Führung der Geschäfte betraut. Das Storting faßte 19. Juli den Beschluß, die Konsulargemeinschaft mit Schweden zum 1. Jan. 1895 zu kündigen, und erneuerte ihn auch im folgenden Jahr, doch versagte der König seine Bestätigung. Um ihn gefügig zu machen, wurde 20. Juli seine Civilliste um 80000, die Apanage des Kronprinzen um 50000 Kronen herabgesetzt. Die im Herbst 1894 stattfindenden Stortingsneuwahlen ergaben wieder einen Sieg der Radikalen, die allerdings einige Mandate einbüßten, aber immer noch die Mehrheit behaupteten. Dieses Ergebnis veranlaßte das Ministerium Stang 31. Jan. 1895 den König um seine Entlassung zu bitten, doch nahm es 27. April sein Entlassungsgesuch zurück und widmete sich mit neuem Eifer den Unionsverhandlungen. Am 7. Juni beschloß das Storting, mit Schweden über das Konsulatswesen und die Leitung der auswärtigen Politik in Unterhandlungen einzutreten. Dieser versöhnlichen Haltung gegenüber zeigte sich auch der König zum Entgegenkommen geneigt, und als das Ministerium Stang sein Entlassungsgesuch jetzt erneuerte, wurde es bewilligt, und 14. Okt. übernahm ein neues Kabinett unter dem Vorsitz von Hagerup, das aus Mitgliedern der gemäßigten Linken bestand, die Führung der Geschäfte. Am 5. Nov. wurde eine Unionskommission eingesetzt, die abwechselnd in Schweden und Norwegen tagt. Inzwischen hatte Schweden im Juli 1895 das sog. Zwischenreichsgesetz, das die Handelsbeziehungen zwischen beiden Reichen regelt, gekündigt, und auch zur Regelung dieser Angelegenheit mußte eine aus Mitgliedern beider Staaten bestehende Kommission eingesetzt werden. In der neuen Reichstagssession wurde in den wichtigsten Fragen eine Einigung erzielt. So wurde das Budget für die gemeinsamen Konsulats- und Gesandtschaftsausgaben bewilligt und auch die erhöhten Forderungen des Kriegsministers und des Ministers für öffentliche Arbeiten genehmigt. Mit geringer Mehrheit wurde ein neues Kommunalgesetz mit allgemeinem Stimmrecht und Proportionalwahlsystem angenommen und 27. Juli 1896 vom König genehmigt.

Litteratur. J.^[Jens] Kraft, Topographisk-statistisk Beskrivelse over Kongeriget Norge (6 Tle., Krist. 1820‒35) und Historisk-topographisk Haandbog over Kongeriget Norge (ebd. 1845‒48); Blom, Das Königreich N. statistisch beschrieben (2 Tle., Lpz. 1845); Baedeker, Schweden und N. (6. Aufl., ebd. 1894); Passarge, Sommerfahrten in N. (2. Aufl., 2 Bde., ebd. 1884); Thormod Thorlak, Historia rerum norvegicarum (Kopenh. 1711; nur bis 1387); Schöning, Norges Riges Historie (3 Bde., Sorö und Kopenh. 1771‒81; nur bis 995); P. A. Munch, Det norske Folks Historie (8 Bde., Krist. 1852‒63; nur bis 1397 reichend; die vier ersten Hauptabschnitte deutsch von Claussen, 2 Tle., Lüb. 1853‒54); J. E.^[Johan Ernst] Sars, Udsigt over den norske Historie (4 Bde., Krist. 1873‒91); Överland, Illustreret Norges Historie (4 Bde., ebd. 1888‒90); Keary, Norway and the Norwegians (Lond. 1892); Vibe, Norges Land og Folk (Krist. 1893 fg.); Nielsen, Der Vertrag von Moß vom 14. Aug. 1814 und die schwedisch-norweg. Union (Kiel 1895); N. Edén, Die schwedisch-norweg. Union und der Kieler Friede (Lpz. 1895).

Norwegische Eisenbahnen. Das norweg. Eisenbahnnetz umfaßte 1. Juli 1895: 1726 km. Auf 100 qkm Flächenraum entfallen 0,54 km, auf 10000 E. 8,67 km. Von den vorhandenen, durchweg eingleisigen Bahnen haben 730 km die normale Spur von 1,435 m, 970 km eine Spur von 1,067 m und 26 km von 0,75 m, 1632 km gehören 13 verschiedenen Staatsbahninteressentengesellschaften, d. h. Verbindungen des Staates mit Gemeinden und Privaten, welche Beiträge zum Bau dieser Bahnen gegeben haben. Diese Eisenbahnen, deren Verwaltung ausschließlich dem Staate zusteht und seit dem 1. April 1883 von einer Centralbehörde in Kristiania geleitet wird, heißen in Norwegen schlechthin Staatsbahnen. Von den übrigen 94 km bilden 68 km die von Kristiania in nördl. Richtung bis Eidsvold führende sog. Norwegische Hauptbahn, welche auf Grund eines Vertrages vom 17. Dez. 1850 zwischen dem Staate und einer engl. Gesellschaft gebaut wurde und von einer Direktion in Kristiania betrieben wird, die aus drei vom Könige ernannten und aus drei von der Gesellschaft gewählten Mitgliedern besteht; 26 km entfallen auf die 1. Juli 1894 eröffnete Nesttun-Osbahn (0,75 m). Die 1. Juli 1853 eröffnete Teilstrecke Kristiania-Stroemmen (18 km) der norweg. Hauptbahn war die erste Eisenbahn in Norwegen. Hauptknotenpunkt der N. E. ist Kristiania, von wo eine 562 km lange Linie über Eidsvold, Hamar und Rörås bis Throndhjem führt (Nordbahn). Diese Linie hat bis Hamar (126 km) volle, von da schmale Spur. Von Throndhjem führt eine vollspurige Eisenbahn, die Merakerbahn, in östl. Richtung zur schwed. Grenze (102 km). Von Hilla-^[folgende Seite]