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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Oberkonstabel - Oberlandesgerichte
bar unterstellt sind dem O. d. M. die beiden Marine-
stationskommandos (s. d.), die Marineartillerie-
inspektion sowie alle im Anstand befindlichen Ge-
schwader und alleinsegelnden Schisse. Sitz der
Behörde ist Berlin; an der Spitze steht der komman-
dierende Admiral, der zugleich ständiges Mitglied
der Landesverteidigungskommission ist.
Oberkonstabel, s. Konstabel.
Oberkriegsgericht, in Sachsen höchster militär.
Gerichtshof im Militärstrafverfahren: er entspricht
dem Generalauditoriat (s. d.) in Preußen.
Oberlahnkreis, Kreis im preuß. Reg.-Bez.
Wiesoaden, Hat391,99h1cmund 1890: 40296,1895:
38 904 (19245 männl., 19 059 weibl.) E., 2 Städte
und 63 Landgemeinden. Sitz des Landratsamtes
ist Weilbura.
Oberlahnstein, Stadt im Kreis St. Goarshau-
sen des preuft. Reg.-Vez. Wiesbaden, gegenüber von
Niederlahnstein, am Einfluß der Lahn in den Rhein
und an der Linie Frankfurt a. M.-Niederlahnstein-
Köln der Preuß. Staatsbahnen, Station der Köln-
DüsseldorferundderNiederländ.Dampfschifsahrtsge-
sellschaft, mit Dampffähre über den Rhein, Sitz eines
Hauptsteueramtes und Vezirkskommandos, hatte
1890: 6180,1895: 7037 E., darunter 1686 Evange-
lische und63Israeliten, Postamt zweiter Klasse, Tele-
graph, kath. und evang. Kirche, altes Rathaus
i15. Jahrh.), got. Holzbau mit Laubengängen, neues
Rathaus, kurmainzisches Schloß, Realprogymna-
sium , höhere Mädchenschule, Agentur der Nassaui-
schen Landesbank, neuen Hafen, Victoria-Mineral-
brunnen, Wasserleitung', Kohlensäurewerk, 2 Far-
ben-, 3 Maschinenfabriken mit Eisen- und Gelb-
gießerei, Seifenfabrik, Brauerei, Mühle, Handel mit
.yolz, Häuten und Wein. In der Nähe das Blei- und
Silderwerk Friedrichssegen und die Ahler Hütten und
Eisenwerke. Auf einem Vergkegel an der Mündung
der Lahn Burg Lahn eck, gegenüber Burg Stol-
lens el s (s. d.). - O. war im Mittelalter wichtig als
kurmainzische Zollstadt.
Oberland, s. Hockerland.
Oberländer, Adolf, Zeichner, geb. 1. Okt. 1845
zu Regensburg, bereitete sich in München für den
Kaufmannsstand vor, besuchte aber seit 1861 die
Akademie. Obwohl er bis 1866 in Pilotys Atelier
arbeitete, entschied er sich doch schließlich für das
Zeichnen als alleinigen Schasfenszweig und schlug
jene eigenartige Richtung der humoristischen Illu-
stration ein, durch welche seine Schöpfungen in den
"Fliegenden Blättern" berühmt wurden. Er bat un-
zählige Bildchen entworfen, in welchen er mit Witz und
Satire sowie trefflicher Charakteristik Sittengemülde
des modernen Lebens mit seinen Thorheiten bietet.
Ein Teil seiner Zeichnungen ist in dem "Oberlünder-
Albnm" (Tl. 1-9, Münch. 1879-94) erschienen.
Oberländerhäfen, s. Hafen.
Oberlandesgerichte, bereits früher in Preu-
ßen Name derjenigen Gerichtshöfe, welche 1849-79,
gleich der Bezeichnung in den meisten andern deut-
schen Staaten, Appcllationsgerichte genannt wurden.
Nach demDeutsckenGerichtsverfassungsgesetzßß. 119
-124 sind die O. die den Landgerichten unmittel-
bar übergeordneten Gerichte; sie haben einen Prä-
sidenten und die erforderliche Anzahl von Eenats-
präsidcnten und Räten. Hilfsrickter können nur stän-
dig angestellte Richter sein. Die O. bilden Civil- und
Strafsenate. Sie sind oder werden noch nach der im
Reichstag 1896/97 zur Erledigung kommenden No-
velle zum Gcrichtsverfassungsgesetz zuständig für die
Verhandlung und Entscheidung über die Rechts-
mittel: 1) der Berufung gegen die Endurteile der
Landgerichte (s. d.) in bürgerlichen Nechtsstreitig-
keiten; 2) der Berufung gegen Urteile der Straf-
kammern (neu) in erster Instanz: 3) der Revision
gegen Urteile der Strafkammern in der Berufungs-
instanz ; 4) der Beschwerde gegen Entscheidungen der
Landgerichte in bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten;
5) der Beschwerde gegen strafrichterliche Entschei-
dungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit
der Strafkammer begründet ist, und gegen Entschei-
dungen der Strafkammern in der Veschwerdeinstanz
und Berufungsinstanz. Für die Verufungssacken in
Strafsachen ist die Bildung von detachierten Straf-
senaten der O. an den Sitzen entfernterer Land-
gerichte in Aussicht genommen. Durch die Landes-
gesetzgebungen sind den O. auch andere Geschäfte über-
tragen, z.V. die Bearbeitung der Lehns- und Fami-
, das Disciplinar-
verfahren gegen Richter und andere Iustizbeamte.
Wegen der besondern Zuständigkeiten des Oberlan-
desgerichts Berlin s. Kammergericht. Die Senate der
O. entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern
einschließlich des Vorsitzenden. Wegen der Geschäfts-
verteilung s. Oberlandesgerichtspräsident. Es be-
stehen im Deutschen Reich 28 O. mit 572 Mitglie-
dern, nämlich:
Oberland es-
gerichte
Breslau......
Berlin.......
Köln.......
Dresden.....
Zamm......
Näumburg . . . .
Celle . /.....
Stuttgart.....
Königsberg....
Posen.......
Karlsruhe.....
Colmar......
München.....
Stettin......
Marienwcrder . .
Jena.......
Kiel........
Nürnberg.....
Vamberg.....
Frankfurt a. M. .
Darmstadt ....
Augsburg ....
Hamburg.....
Cassel.......
Zweibrücken. . . .
Rostock......
Vraunschweig. . .
Oldenburg ....
1 1 davon akademi
2 2 davon akademi
Gerichts-
eingesessene
nach der Zählung
von 1890)
4 224 458
4120 577
3 994 341
3 502 684
2 974 807
2 881 968
2 441 033
2 036 522
1 958 663
1817 349
1 657 867
1 603 506
1 537 658
1 520 889
1 367 974
1 289 158
1 219 523
1 208 373
1166 165
1 080 198
992 883
954 447
914176
836 648
728 339
676 320
403 773
318 171
scher Lehrer,
sche Lehrer.
Mitglieder (1894)
3l
O'3
5
12
4
7
4
28 ^
63
26
26
25
21
16
13
15
16
17
16
32
12
10
13'
8
14
14
12
10
12
20
Über die zu den einzelnen O. gehörigen Landge-
richte s. die Einzelartikel der Orte.
In Österreich führen nach der Civiljurisdik-
tionsnorm von 1852 die Gerichtshöfe zweiter In-